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Das Dieselfahrverbot kommt ab Juli – Planung & Widerspruchsfrist beginnen

Ab Juli soll ein Dieselfahrverbot auf der kompletten Rheinachse erfolgen – für Diesel der Schadstoffklassen Euro 5 und drunter, sowie für Benziner der Euronorm 1 und 2. Dazu kommt die Einführung vom Tempo 30 für weite Teile der Innenstadt.
Die Maßnahmen sind Teil des sog. Luftreinhalteplans, der nun öffentlich ausliegt bis einschließlich 26. März beim Grün- und Umweltamt, Geschwister-Scholl-Str. 4, Haus C, Zimmer 22 von Mo-Do 8.30-12 Uhr und 14-15.30 Uhr, sowie Fr 8.30-13 Uhr oder sich auf der Internetseite der Stadt unter http://www.mainz.de/leben-und-arbeit/umwelt/luftreinhalteplan.php findet.

Sofern Anregungen, Hinweise oder Einwendungen bestehen, können diese beim Grün- und Umweltamt der Stadt Mainz, Geschwister-Scholl-Straße 4, 55131 Mainz, schriftlich und mit Begründung unter Angabe einer Anschrift bis spätestens 9. April 2020 eingereicht werden. Die Eingaben werden bei der weiteren Bearbeitung der Fortschreibung des Luftreinhalteplans geprüft und – soweit zielführend – berücksichtigt.