Der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport ist ab Mittwoch wieder zulässig – sofern er im Freien erfolgt. Schwimmbäder oder andere Indoor-Sporteinrichtungen bleiben bis auf weiteres geschlossen, öffnen aber evtl. Ende Juni. Weitere Erleichterungen gibt es auch für den Leistungssport. Konkret dürfen alle Einrichtungen und Anlagen im Freien genutzt werden! Der Betrieb öffentlicher und privater Sportanlagen sowie Sportstätten zu Trainingszwecken des Spitzen- und Profisports ist erlaubt.
Der Landessportbund Rheinland-Pfalz begrüßt die weiteren Lockerungen, nachdem in Rheinland-Pfalz schon seit 20. April Individual-Sportarten im Freien wie Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder Reiten wieder erlaubt waren. Nach Wochen der
verordneten Bewegungslosigkeit beginnt damit die schrittweise Rückkehr zur „neuen Normalität“.
Mannschaften der 1. und 2. Fußball-Bundesliga der Herren wird der Trainings-, Wettkampf und Spielbetrieb abweichend von den übrigen Bestimmungen der Verordnung gestattet.
Weiterhin nicht möglich ist der Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, die nicht im Freien sind.
Geschlossen bleiben müssen auch noch Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen, Thermen, Wellnessanlagen oder Badeseen.
Weitere Informationen hierzu sowie den Text der 6. Landesverordnung unter https://www.lsb-rlp.de/informationsseitecorona