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Caveau darf (vorerst) weitermachen – unter veränderter Nutzung

Nach diversen Protesten einer angekündigten Club-Schließung (wir berichteten), fand heute ein Treffen zwischen Caveau-Betreiber Wieland Wittmeier, Uni-Präsident Krausch und OB Haase statt. Die Beteiligten haben sich auf die Fortsetzung des Pachtverhältnisses unter leicht veränderter Nutzung und im Rahmen eines veränderten Pachtvertrags verständigt. Es bleiben Fragen offen.

Die Uni hatte den bestehenden Pachtvertrag kürzlich gekündigt, da sie einen Clubbetrieb wegen Mängel beim Brandschutz im Kellergeschoss des Schönborner Hofs nicht mehr genehmigen und verantworten konnte. In dem gefundenen Kompromiss wird der Club künftig auf einen Teil der aktuell bemängelten Lagerflächen verzichten; die JGU wird versuchen, ihm alternative Lagerflächen zur Verfügung zu stellen, die in den nächsten Tagen vor Ort geprüft werden. Auf diese Weise können die Kosten für die Beseitigung der Brandschutzmängel signifikant gesenkt werden.

Der Schönborner Hof gehört zum Körperschaftsvermögen der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Allerdings nutzt und benötigt die JGU das Gebäude nicht mehr für ihren Lehr- und Forschungsbetrieb. Der hier ehemals ausgelagerte Arbeitsbereich Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie des Instituts für Altertumswissenschaften der JGU ist inzwischen in eine campusnahe Liegenschaft umgezogen. Als einzige deutsche Universität ihrer Größe vereinigt die JGU fast alle ihre Einrichtungen auf einem innenstadtnahen Campus, der den Studierenden ein interdisziplinäres Studium mit kurzen Wegen ermöglicht. Dementsprechend werden im Zuge der grundlegenden baulichen Erneuerung und städtebaulichen Weiterentwicklung des Gutenberg-Campus alle campusfern ausgelagerten Fächer sukzessive auf den Campus zurückgeholt, auch um weitere Synergien und damit einen erheblichen Mehrwert für zeitgemäße Lehre und fächerübergreifende Forschung zu ermöglichen.

Der JGU wurde im Zuge einer Brandschutzbegehung des Schönborner Hofs mitgeteilt, dass für den weiteren Betrieb des Caveau Mainz brandschutztechnische Maßnahmen erforderlich seien, u.a. die brandschutzkonforme Einhausung der Lüftungstechnik in einem Lagerraum, ein Einbau maßgefertigter Brandschutztüren oder eine Bedieneinheit für Rauchabzugsöffnung. Die Kosten hierfür hätten die jährlichen Pachteinnahmen um ein Vielfaches überschritten. Dies erschien insbesondere vor dem Hintergrund problematisch, dass die Universität das Gebäude inzwischen nicht mehr zur Erfüllung ihrer Aufgaben nutzt.

„Im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit den uns für Forschung und Lehre zur Verfügung gestellten Steuermitteln bin ich mit dem gefundenen Kompromiss sehr zufrieden“, erklärt der Präsident der JGU, Prof. Dr. Georg Krausch. „Gleichzeitig freut es mich, dass es uns auf diese Weise gelungen ist, den Betrieb des Caveau bis auf Weiteres sicherzustellen.“

Die veränderten Lagerflächen, die dem Caveau im Zuge der Einigung zur Verfügung gestellt werden, sollen in einem neuen Pachtvertrag festgehalten werden. Bei dieser Gelegenheit wird auch die derzeitige Fristsetzung für Kündigungen an übliche Standards angepasst, was beiden Parteien Vorteile bringen soll. Die Rede ist von einem Pachtvertrag / einer Kündigungsfrist bis Ende 2025. 

„Wir bedauern, dass die zur Einhaltung der bisherigen vertraglichen Fristen entstandene Kurzfristigkeit der Kündigung bei dem Pächter und den Unterstützern des Clubs zu Ärger und Unmut führten“, so der Präsident. „Wir hoffen, dass diese Verwerfungen durch die gemeinsam mit dem Pächter und dem Oberbürgermeister konstruktiv geführten Gespräche ausgeräumt sind. Ich bin sicher, dass wir kurzfristig eine für alle Seiten akzeptable Lösung gefunden haben.“ Auch zukünftig stünden wir für die Unterstützung zum Erhalt des Caveau und zur Vermittlung zur Verfügung, sicherte der OB zu. „Ich freue mich sehr über diese Lösung im Sinne unserer Musikkultur.“ 

Zukunft und Fragen bleiben offen
Allerdings bleiben mehrere Fragen offen: Wenn die Uni das Gebäude nicht mehr nutzt und loswerden will, warum gibt sie jetzt nach und betreibt es weiter und verkauft es nicht etwa etc.? Betreibt sie es weiterhin kostenneutral, bzw. zahlt die Differenz sozusagen der Pächter oder gar die Stadt und: Spricht Präsident Krausch DESWEGEN davon, „den Betrieb des Caveau Mainz bis auf Weiteres sicherzustellen“?
Die neuen Fristsetzungen haben laut Wittmeier eine Kündigungsfrist bis Ende 2025. Sollte die Uni tatsächlich beabsichtigen alle ihre Liegenschaften auf dem Campus zusammenzufassen und die Immobilie am Schillerplatz nicht mehr benötigen, ist es also nur eine Frage der Zeit, bis ein neuer Besitzer gefunden wird und was dieser dann mit der Immobilie vorhat, steht in den Sternen. Möglicherweise kommt hier die Stadt mit ihrer neuen Politik der Grund- und Bodenbevorratung ins Spiel – aber dies ist nur Spekulatius. Für das Caveau bedeutet dies zumindest noch knappe zwei gesicherte Jahre. Und 2025 wird somit ein spannendes Jahr, denn auch das ATG rechnet dann mit seiner zumindest temporären Schließung sowie der Mietvertrag des Kulturclub schon schön im Allianzhaus ist dann erst einmal beendet.

D.G.

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