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Bund gibt 7,45 Mio. Euro für Gutenberg-Museum frei

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat die Förderung des szenografischen Konzepts als Teilmaßnahme der Modernisierung des Gutenberg-Museums mit 7,45 Mio. Euro beschlossen. Dies entspricht 50 Prozent der Kosten allein für die Szenografie. Weitere 90 Mio. Euro Bau- und weitere Kosten dagegen müssen noch gestemmt werden. Die Stadt hofft hier vor allem auf seinen Ex-OB Michael Ebling und dessen Innenministerium (wir berichteten). Besser als nichts also bisher und auch die maximale Höhe, die im Rahmen des Programms bewilligt werden kann, nämlich stets nur 50 Prozent der Kosten.

Die Szenografie, also die Gestaltung der zukünftigen Ausstellungsräume und Innenausstattung im neuen Gutenberg-Museum, ist ein Teilprojekt des gesamten Neubauprojekts Gutenberg-Museum. Die Mittel stammen aus dem Bundesprogramm KulturInvest. Mit diesem Beschluss trägt der Bund 50 Prozent der Gesamtkosten von 14,9 Mio. Euro. Das Bauvorhaben (82 Mio.) inklusive Szenographiekonzept (15 Mio.), Interimsunterbringung (9 Mio) und Erwerb Hotel Schwan (3 Mio.) ist aktuell mit Kosten von derzeit rund 108 / 109 Mio. Euro taxiert – ähnlich teuer wie das neue Rathaus.

OB Haase sowie Kulturdezernentin Grosse, die beide Teil der Projektgruppe „Neubau Gutenberg-Museum“ sind, dazu: „Diese Entscheidung stellt ein eminent wichtiges Signal und ein starkes Statement aus Berlin dar und unterstreicht zugleich den Stellenwert des Weltmuseums der Druckkunst in der nationalen und internationalen Museumslandschaft. Wir sind überaus dankbar für diese Förderung, die zudem im absolut richtigen Moment erfolgt. Wir empfinden dies als Bestätigung und Rückenwind für unsere langjährige, intensive Arbeit zur Neuaufstellung des Gutenberg-Museums. Wir danken allen Akteuren, die an dieser Entscheidung beteiligt waren und werben weiter für einen immer breiteren Unterstützerkreis auf weiteren Ebenen!“

Zum Bundesprogramm KulturInvest 2024 der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
Mit dem Programm beabsichtigt der Bund, seine nationale Verantwortung für die Kulturentwicklung in Deutschland wahrzunehmen. Dazu sollen investive Maßnahmen (u.a. Modernisierung, Sanierung, Restaurierung, Um- oder Neubau) bei kulturellen Einrichtungen, Objekten und Kulturdenkmälern sowie Ausstellungen von gesamtstaatlicher Relevanz gefördert werden. Das Vorhaben muss dabei zum Ziel haben, die Kultur für eine breite Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Gefördert werden sollen grundsätzlich Vorhaben mit einem Bundesanteil von mindestens 500.000 Euro bis maximal 20 Mio. Euro. Mögliche Finanzierungsbeteiligungen des Bundes betragen insgesamt grundsätzlich (nur) bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

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