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Zwischenbericht: Sexuelle Belästigung im Bistum Mainz 1945-2019

Bischof Kohlgraf: Wir wollen Transparenz schaffen

Bei der Vorstellung seines Zwischenberichtes zum unabhängigen Aufklärungsprojekt „Erfahren.Verstehen.Vorsorgen (EVV)“ lobt der Regensburger Rechtsanwalt Ulrich Weber die gute Zusammenarbeit mit dem Bistum Mainz: „Das heute mit der Untersuchung sexueller Gewalt im Bistum beauftragte kirchliche Personal war vor unserer Beauftragung nicht in einschlägigen Ämtern für die Bewertung damaliger Beschuldigungen zuständig. Die zeitlich bedingt fehlende persönliche Betroffenheit ist eine große Chance für unsere Arbeit als Aufklärer. Sie reduziert die Gefahr einer automatischen subjektiven Verteidigungs- oder Rechtfertigungshaltung der beauftragenden Institution.“

Das Projekt „Erfahren. Verstehen. Vorsorgen“ nimmt Taten sexuellen Missbrauchs un sexualisierter Gewalt im Bistum Mainz seit 1945 in den Blick und fragt danach, wie im Bistum damit umgegangen wurde. Ein großes Anliegen ist es auch, bislang verborgenes Wissen über sexuelle Gewalt im Bistum ans Licht zu bringen. Weber betonte, dass er mit seinem Zwischenbericht dazu anregen wolle, dass sich noch weitere Betroffene oder Wissensträger melden, also etwa also Angehörige von Betroffenen, Pfarreiangehörige oder Bistumsmitarbeiter.
Zahlen zu Beschuldigten und Betroffenen
Das Bistum Mainz hatte Anfang 2019 den Generalstaatsanwaltschaften Koblenz und Frankfurt Listen mit insgesamt 199 im Bistum dokumentierten Sachverhalten überlassen,
die in einem sexuellen Kontext stehen bzw. stehen könnten. Dabei wurden auch Fälle aufgelistet, die nicht Gegenstand der MHG-Studie vom September 2018 waren, etwa von
Mitarbeitern, die nicht Geistliche sind. In der MHG-Studie sind im Bistum Mainz für die Zeit seit dem Zweiten Weltkrieg 53 beschuldigte Geistliche dokumentiert und 169 Betroffene. In den Listen, die vom Bistum Mainz den beiden Generalstaatsanwaltschaften in Hessen und Rheinland-Pfalz übergeben wurden, sind die Sachverhalte der MHG-Studie enthalten.
Weber machte deutlich, dass seine Studie über den Bereich der MHG-Studie hinausgeht: Das Aufklärungsprojekt untersuche neben sexueller Gewalt auch sexualisierte Grenzüberschreitungen und zwar nicht nur in Bezug auf Geistliche. Außerdem liege der Fokus auch auf Abhängigkeitsverhältnissen im seelsorglichen Kontext, so dass als Betroffene nicht nur Minderjährige in den Blick kommen. Bislang hätten seine Nachforschungen für diesen erweiterten Bereich in der Zeit von 1945 bis 2019 insgesamt 422 Betroffene und 273 Beschuldigte ergeben. Wörtlich sagte er: „Die Schilderungen sexueller Gewalt erstrecken sich von der Ausnutzung der besonderen Schutz- und Vertrauenssituation der Beichte eines Erwachsenen für verbale sexuelle Belästigung bis hin zum schweren sexuellen Missbrauch eines Vorschulkindes.“ Weber betonte, dass erst im weiteren Verlauf des Projektes diese Beschuldigungen auf ihre Plausibilität hin geprüft und hinsichtlich ihrer juristischen Bedeutung eingeordnet werden. Grundlage für diesen Status quo des Zwischenberichtes seien neben der Prüfung kirchlicher Unterlagen bislang die Gespräche mit 50 Betroffenen und 75 Wissensträgern.

Weber erläuterte, dass er mit seinem Zwischenbericht keinen Vorgriff auf den Abschlussbericht vornehmen wolle. Die bisherigen Untersuchungen machten jedoch bereits „ein
Fehlverhalten“ auf Ebene der Pfarreien und auf Ebene der Bistumsleitung deutlich. In der Vergangenheit sei in der Bistumsleitung auf einschlägige Meldungen oftmals nicht adäquat reagiert worden, sagte Weber. Es habe keine funktionierenden Kontrollmechanismen gegen den weiteren Einsatz von Klerikern trotz Kenntnis früherer Taten gegeben.
Eine häufige Reaktion auf Missbrauchsfälle sei einzig die Versetzung in eine andere Pfarrei gewesen. Selbst schwere Missbrauchsfälle hätten lediglich zu geringen Sanktionen seitens der Bistumsleitung geführt. Bei Bistumswechsel habe es vielfach keine Informationen über Vorfälle gegeben. Schweigegebote gegenüber Opfern, Meldern und Tätern sowie gezielte Aktenführung hätten zu einer systematischen Verschleierung beigetragen. Weber formulierte in der Zwischenbilanz allerdings nicht nur Vorwürfe gegen die dieses Fehlverhalten zu verantwortende Bistumsleitung: „Klare Indizien und Kenntnisse durch Mitarbeiter vor Ort wurden in den Pfarrgemeinden negiert, bagatellisiert und/oder für sich behalten.“ Melder und Betroffene seien – teils sogar durch Anwendung körperlicher Gewalt – unter Druck gesetzt, diskreditiert und isoliert worden.
Weiter sagte Weber: „Wie kann es sein, dass das Umfeld von Betroffenen trotz klarer Indizien für eine Täterschaft insbesondere Priestern ein unerschütterliches Vertrauen entgegenbrachte? Wie kann es sein, dass verantwortliche Stellen nicht informiert wurden, obwohl pädophile Neigungen eines Beschuldigten bereits Stadtgespräch waren?“ Diese zwei Fragen stünden für eine Vielzahl von gesellschaftlichen Umständen, die Weber ebenso hervorhob: „Neben der Ebene weiterer Faktensammlungen durch Gespräche mit Beteiligten und einschlägiges Aktenstudium werden wir die Frage nach den jeweiligen gesellschaftlichen Dynamiken hinter diesen Aspekten stellen und versuchen, Antworten zu finden, die in unseren Abschlussbericht der Studie Eingang finden werden“, erklärte Weber zum weiteren Vorgehen.

Das unabhängige Aufklärungsprojekt EVV
Mit dem unabhängigen Aufklärungsprojekt „Erfahren.Verstehen.Vorsorgen (EVV)“ sollen drei wesentliche Fragen geklärt werden: „Gibt es Rahmenbedingungen im Bistum, die sexuelle Gewalt befördert oder nicht verhindert haben?“, „Wie wurde mit Fällen sexueller Gewalt umgegangen, nachdem sie bekannt geworden waren?“ und „Gab es im Bistum seit dem Zweiten Weltkrieg weitere, bislang unbekannte Fälle von sexueller Gewalt?“ Mit Ulrich Weber steht während des Projektes ein vom Bistum Mainz unabhängiger Ansprechpartner zur Verfügung, bei dem Betroffene von sexueller Gewalt oder Menschen, die von solchen Fällen wissen, anonym Gehör finden können. Für die Kontaktaufnahme hat Weber unter der Adresse www.uw-recht.org eine eigene Internetseite freigeschaltet.

Das im Juni 2019 vorgestellte Projekt ist auf rund zwei Jahre angelegt. Bei dem Pressetermin sagte Weber, dass „Anfang 2022 ein realistischer Termin für den Abschlussbericht“
sei. Weber wird zum Abschluss in Form eines anonymisierten Abschlussberichtes eine Bewertung der Vorgänge abgeben. Im Sinne des Projekttitels „Erfahren. Verstehen.
Vorsorgen“ ist es erklärtes Ziel des Bistums Mainz, die abschließende Bewertung zu nutzen, um Transparenz zu schaffen, strukturelle Defizite im Umgang mit Missbrauchsfällen
aufzuzeigen und die Präventionsarbeit zu stärken.

Kohlgraf: Wir wollen Transparenz schaffen
In einer ersten Reaktion im Anschluss an die Pressekonferenz von Rechtsanwalt Weber dankte der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf für dessen Arbeit: „Sie helfen uns, in einen
schrecklichen Abgrund im Bistum Mainz zu blicken. Wir wenden den Blick nicht ab. Wir wollen Transparenz schaffen und wir wollen gerade die systemischen Fragen verstehen,
die in der Kirche dazu beitragen, dass sexuelle Gewalt nicht verhindert oder sogar befördert wird.“ Kohlgraf betonte, dass Weber sein Projekt ohne jegliche Einflussnahme durch
das Bistum Mainz durchführe. „Wir öffnen Ihnen Türen im Bistum und wollen so unseren Beitrag dazu leisten, dass Ihr Aufklärungsprojekt gelingt.“
Weiter sagte er: „Sie haben heute über Fehlverhalten gesprochen, von früheren Bistumsleitungen und Pfarrgemeinden. Und Sie zeigen mit Ihren Ergebnissen, dass die Frage
nach sexualisierter Gewalt über den Bereich der Kirche hinaus auch in weiteren gesellschaftlichen Bereichen zu stellen ist, die im Abschlussbericht noch konkreter aufgegriffen
werden sollen. Heute ist nicht der Tag Ihres abschließenden Urteils und so kann es auch nicht der Tag meiner abschließenden Bewertung sein. Aber eines ist klar: Wir werden
nicht auf die Suche nach Entschuldigungen gehen. Wir werden uns der Frage stellen, was solches Fehlverhalten für das Leben der Kirche heute bedeutet, für unsere Präventionsarbeit, aber auch für die historische Einordnung und Erinnerung an Menschen, die früher im Bistum gearbeitet und Verantwortung getragen haben.“
Und weiter: „Es sind in vielerlei Hinsicht segensreiche Lebenswerke, auf die wir bei den Mainzer Bischöfen bis zum Zweiten Weltkrieg zurückblicken. Aber die problematische
Seite, die im Aufklärungsprojekt jetzt untersucht wird, gehört ebenso zum Leben dieser Männer und somit auch zur Geschichte des Bistums Mainz.“ Mit dem Abschlussbericht
komme auf das Bistum die Aufgabe zu, dass wir uns früheren Fehlern zu stellen. „Wir werden dieser Aufgabe nicht aus dem Weg gehen. In dieser Hinsicht gibt es im Bistum
Mainz kein Tabu mehr“, betonte Kohlgraf.

Bentz: Den betroffenen Menschen gerecht werden
Der Mainzer Weihbischof und Generalvikar Dr. Udo Markus Bentz wies darauf hin, dass das unabhängige Aufklärungsprojekt eingebettet ist in eine große Vielfalt von Maßnahmen, mit denen das Bistum seiner Verantwortung gerecht werden will: „Gerade in persönlichen Gesprächen mit Betroffenen ist uns deutlich geworden, dass die Perspektive der Betroffenen nicht nur Voraussetzung für eine Aufarbeitung ist, sondern leitend für die Wege der Aufarbeitung sein muss. Aktuell sind wir dabei, einen Betroffenenbeirat für das Bistum Mainz einzurichten. Vertreter des Betroffenenbeirates sollen künftig auch in unserer mit externen Experten besetzten Aufarbeitungskommission mitarbeiten.“ Bentz hob außerdem neue Ordnung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids hervor: „Das einheitliche Verfahren, das auf der Herbstvollversammlung in Fulda beschlossen wurde, garantiert ein transparentes und unabhängiges Verfahren. Schon bisher ist das Bistum Mainz bei allen Anträgen den Empfehlungen der Zentralen Koordinierungsstelle gefolgt.
Mit der Neuorganisation der Aufarbeitung und Aufklärung im Bistum Mainz im Jahr 2018 haben wir ein eigenes Konto für Anerkennungszahlungen und zum Teil weit darüber
hinaus gehende Zahlungen von Therapiekosten eingerichtet, das nicht über Kirchensteuermittel finanziert wird. Für die Leistung der Anerkennungszahlungen werden seitdem
ausschließlich Kapitalerträge des Bistums Mainz verwendet.“
Und weiter: „Seit einiger Zeit fordern wir von noch lebenden Tätern eine finanzielle Beteiligung von bereits geleisteten Zahlungen in Anerkennung von erlittenem Leid ein. Außerdem überprüfen wir den Sachstand zu den kirchenrechtlichen Verfahren. Dort, wo sie nicht sachgerecht durchgeführt wurden, strengen wir gegebenenfalls eine Wiederaufnahme bzw. den ordentlichen Abschluss von Verfahren an.“

Hinweis: Unabhängiges Aufklärungsprojekt „Erfahren.Verstehen.Vorsorgen“ –
Rechtsanwalt Ulrich Weber: Harzstraße 22, 93057 Regensburg, Telefon: 0941/7060631,
E-Mail: uweber@uw-recht.org, Internet: uw-recht.org