Seit April 2022 gilt die Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Mainz. Die Stadt ist damit eine der ersten Kommunen in Rheinland-Pfalz, die eine solche Regelung erlassen hat. Eine „Vorreiterrolle“ habe man dabei eingenommen, andere Kommunen erkundigten sich inzwischen über den Umgang mit der landesgesetzlichen Regelung, so Baudezernentin Marianne Grosse.
An vorderste Stelle stehe der „Erhalt und die Schaffung von Wohnraum“, erklärte die Baudezernentin heute während eines Pressegesprächs auf der Zitadelle. Mit der Satzung sagt die Stadt jeglichen Formen der Zweckentfremdung den Kampf an. Gerade Zwischenvermietungen in Form von Ferienwohnungen oder Leerständen werde damit Einhalt geboten. Einige Beispiele, wie Wohnraum in Mainz inzwischen zweckentfremdet wird, stellten Grosse und Rechtsamtsleiter Kevin Vossler im Drusussaal auf der Zitadelle vor: Wohnungen, die nur über ein Matratzenlager verfügten und solche, die zu klassischen Ferienwohnungen umgewandelt wurden, gaben ebenso einen Eindruck von der Situation wie die zahlreichen Beispiele von Leerständen. Mittlerweile seien im Zusammenhang mit Zweckentfremdungen 214 Anträge beim Bauamt gestellt worden, 205 wurden positiv beschieden. In sechs Fällen laufen derzeit Ordnungswidrigkeitsverfahren – es droht dabei jeweils ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
Die Satzung beschreibt in fünf Abschnitten, wann von einer Zweckentfremdung gesprochen werden kann. Eine wichtige Voraussetzung, die es aufgrund des „unbestimmten Rechtsbegriffs“ zunächst zu definieren galt, so Vossler. Nach dem Gesetz liegt eine Zweckentfremdung dann vor, wenn Wohnraum zu mehr als 50 Prozent gewerblich genutzt , mehr als sechs Monate leer steht oder länger als zwölf Wochen pro Jahr als Ferienwohnung vermietet wird. Auch zielt der Paragraph auf die bauliche Veränderung von Wohnraum ab, die nicht mehr zu Wohnzwecken auf Dauer dient.
Bislang konnte in vielen Fällen in beratender Weise so über das Landesgesetz aufgeklärt werden, dass einem Eingreifen zuvorgekommen werden konnte, so Grosse. Widersprüche oder Ansätze, die eine gerichtliche Prüfung der Satzung in Form eines Normenkontrollverfahrens eröffnen, habe es bislang nicht gegeben. Die Stadt zeigt sich zuversichtlich im Kampf um Wohnraum.