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„Zensus 2022“: Bevölkerungszählung ab Mitte Mai

Ab dem 15. Mai findet in Deutschland erneut der „Zensus“ statt. Der Nachfolger der klassischen Volkszählung dient zur Gewinnung von Bevölkerungs- und Wohnungsdaten, auf deren Basis Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen.

Um über verlässliche und möglichst aktuelle Daten für Planungen zu verfügen, sei eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. Daher wird zum Stichtag 15. Mai auch in Mainz – wie in allen Landkreisen und kreisfreien Städten – festgestellt, wie viele Menschen hier leben, wie sie wohnen und arbeiten. Die Befragung findet allerdings nicht für alle, sondern über Stichproben statt. Bundesweit werden 10 Prozent der Bevölkerung für ein Interview mit einer / einem Erhebungsbeauftragten ausgewählt mit Pflichtangaben zu Bildung und Ausbildung oder Erwerbstätigkeit. Die anonymisierte Auswertung der Daten sei garantiert. Alle zur Befragung ausgewählten Personen sind nach dem Zensusgesetz zur Auskunft verpflichtet.

Auf Basis der ermittelten Bevölkerungszahlen werden zum Beispiel in den Folgejahren die Zuschnitte der jeweiligen Wahlkreise eingeteilt und die Stimmenverteilung der Länder im Bundesrat festgelegt. Auch der Länderfinanzausgleich, die Berechnungen für EU-Fördermittel und die Verteilung von Steuermitteln beruhen auf den Zensusdaten.

Haushalts-Stichproben

In Mainz ist eine Haushalts-Stichprobe von rund 2.300 Gebäuden vom Statistischen Landesamt vorgegeben, in denen alle Bewohner Auskunft geben müssen. Dahinter stehen – geschätzt – rund 19.000 Auskunftspflichtige in Mainz. Die Befragung vor Ort soll nur wenige Minuten in Anspruch nehmen. Im Interview werden wenige persönliche Angaben zu den Auskunftspersonen erfasst. Anschließend erhalten die Bewohner Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen, um weitere Angaben eigenständig einzutragen und zu übermitteln. Es bestehe auch die Möglichkeit, die Befragung mit Hilfe eines Papierfragebogens durchzuführen.

Für die Befragungen sind 150 Erhebungsbeauftragte vorgesehen – insgesamt  agieren rund 200 Erhebungsbeauftragte / Interviewer  im Rahmen des Zensus in Mainz. Davon sind 50 für die Befragungen an „Sonderbereichen“ vorgesehen. Die Interviewer wurden und werden derzeit in Schulungen vorbereitet.

Sonderbereiche: Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte Sonderbereiche für den Zensus sind Wohnheime (zum Beispiel Studierendenwohnheime) und Gemeinschaftsunterkünfte – etwa  Alters-/Pflegeheime sowie Kinder-/Jugendheime. An diesen Anschriften müssen aufgrund der höheren Fluktuation die Angaben für alle Bewohner eingeholt werden.
In Mainz erfolgen Vollerhebungen in allen Studierenden-Wohnheimen. Dies sind rund 50 Einrichtungen mit etwa 5.000 Auskunftspflichtigen in der Landeshauptstadt.

In Gemeinschaftsunterkünften – wie etwa Seniorenwohnheimen und Flüchtlingsunterkünften – erfolgt ebenfalls eine Vollerhebung. Diese wird in Mainz bei rund 80 Einrichtungen durchgeführt. Auskünfte für Gemeinschaftsunterkünfte werden dabei von den Einrichtungsleitungen eingeholt, sodass die Bewohner nicht persönlich befragt werden.

Gebäude- und Wohnungszählung

Neben der Einwohnerzahl ermittelt der Zensus auch die Zahl der Wohnungen und Gebäude in Deutschland. Da hierzu keine flächendeckenden Register existieren, werden vorab recherchierte Eigentümer und Verwalter von Wohngebäuden oder Wohnungen postalisch durch das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz angeschrieben und gebeten, über einen Online-Fragebogen Angaben zur Größe, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete ihrer Wohnung beziehungsweise ihres Wohngebäudes zu machen. Auf Wunsch kann dieser Fragebogen auch in Papierform angefordert werden.

Erhebungsbeauftragte führen, nach vorheriger Ankündigung per Einwurf in die Hausbriefkästen, die Befragungen vor Ort durch. Sie befragen die in der Stichprobe ausgewählten Bürger, erfassen die dafür notwendigen Daten und übergeben die Zugangsdaten für die Online‐Befragung. Vor ihrem Einsatz müssen sie sich gesetzlich auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Geheimhaltung der Erkenntnisse, die sie während und nach ihrer Tätigkeit gewonnen haben, schriftlich verpflichten.

Auch in Mainz gilt: Ein Interviewer-Ausweis in Verbindung mit einem Personalausweis bestätigt die Rechtmäßigkeit ihrer Arbeit. Bei möglichen Zweifeln sollte der/die Bürger stets nach diesem Dokument fragen.

Die Erhebungsstelle ist zentraler Ansprechpartner vor Ort, betreut die Erhebungsbeauftragten, übernimmt die  Ausgabe und Entgegennahme von Unterlagen, steuert die Rückläufe von Fragebögen, koordiniert das Mahnwesen und unterstützt das Statistische Landesamt bei Recherchen.

OB Ebling: „Das Hauptziel des Zensus ist die Ermittlung korrekter Datengrundlagen für die jeweilige Stadt. In Mainz geht es also auch darum, ob die Anzahl der tatsächlich hier wohnenden Personen mit der Zahl der gemeldeten Personen übereinstimmt, da von diesen Daten wichtige weitere Entscheidungen abgeleitet werden – etwa Schlüsselzuweisungen, Zuschnitte von Wahlkreisen oder  Förderungen. Und ich betone nochmals deutlich: Die anonymisierte Auswertung der Daten ist garantiert!“

Datenschutz und Geheimhaltung

Die Zensusdaten unterliegen der Geheimhaltung und werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt. Durch das sogenannte Rückspielverbot ist es gesetzlich untersagt, die gewonnenen Zensus-Befragungsdaten an andere Verwaltungsbereiche der Stadtverwaltung oder gar an andere Verwaltungen weiterzugeben. Zudem werden die Zensus-Ergebnisse nur anonymisiert veröffentlicht, so dass ein Rückschluss auf einzelne Personen nicht möglich ist. Die Ergebnisse des Zensus werden voraussichtlich ab Ende 2023 vorliegen.

Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden Sie auf dem offiziellen Internetauftritt unter www.zensus2022.de sowie bei der für die Landeshauptstadt Mainz zuständigen Erhebungsstelle.