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Wahl des Beirates für Migration und Integration: 65.000 Mainzer Wahlberechtigte

Rund 65.000 wahlberechtigte Mainzer mit Migrationshintergrund (fast ein Drittel der Gesamtbevölkerung) sind zur Wahl des Beirats für Migration und Integration aufgerufen. Am 10. November werden die Ergebnisse verkündet. Die Mitglieder des Beirats werden für 5 Jahre in allgemeiner, freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt – das Gremium besteht aus 23 Mandatsträgern. Gewählt wird bei dieser Wahl ausschließlich per Briefwahl.

Wahlberechtigt sind

– alle Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit sowie staatenlose Einwohner,

– alle Einwohner, welche die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige (§7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes) ;

– alle, die durch Einbürgerung nach §4 Abs.3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes oder

–  bei denen ein Elternteil Ausländer oder Spätaussiedler oder dessen Familienangehöriger nach §7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist,

– soweit sie jeweils am Tage der Stimmabgabe das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Die Briefwahlunterlagen gingen per Postversand seit dem 07.10.2024 an alle Wahlberechtigten.

Das Wahlbüro weist ausdrücklich darauf hin, dass der Gesetzgeber mit der weit gefassten Definition der Wahlberechtigten darauf abzielt, möglichst vielen Menschen mit einem Migrationshintergrund im familiären Bereich die Möglichkeit der Mitwirkung und Teilhabe an städtischen Gestaltungsprozessen zu eröffnen. Es handelt sich um die Offerte, mitzugestalten und an der Wahl teilzunehmen – eine Mitwirkungspflicht besteht nicht.

Die Auszählung der Wahl erfolgt am Tag des Wahlgangs ab 18 Uhr im Stadthaus Mainz / Große Bleiche.

Hintergrund

Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endete am Montag, 23. September, 18 Uhr. Alle neun Wahlvorschläge wurden vom Wahlausschuss zugelassen.

Die Zustimmungserklärung der Bewerber, das sie mit ihrer Aufnahme in den Wahlvorschlag einverstanden sind, keiner in der Bundesrepublik Deutschland verbotenen Organisation angehören und auch eine solche nicht unterstützen, liegen allesamt vor.

Die Reihenfolge der Wahlvorschläge und die Bezeichnung der Listennummer richten sich nach  dem  Zeitpunkt des Eingangs  des Wahlvorschlags bei  der  Wahlleitung.

Die Wahl erfolgt im Rahmen der Briefwahl. Die Ergebnisermittlung ist öffentlich.

Jede Person hat Zutritt zum Wahlraum.

Das Wahlergebnis ist am Wahlabend des Sonntag, 10. Novemberab 21 Uhr unter www.mainz.de/wahlen einsehbar – mit Nennung der Sitzverteilung der jeweiligen Listen im 23-köpfigen Gremium sowie der gewählten Kandidaten, welche dem Beirat für die nächsten fünf Jahre angehören werden.

Achtung: Briefwahlunterlagen, die am Wahltag nach 18 Uhr abgegeben (oder in den Postkästen noch eingeworfen) werden, können nicht mehr ausgewertet werden und fließen nicht mehr in das Wahlergebnis !

Der Wahlausschuss prüft in der Sitzung am Mittwoch, 13.11.2024 aufgrund der Wahlniederschriften die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und stellt dort das amtliche Endergebnis der Wahl fest.

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