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Totschlag in der Zanggasse vom August 2011 – zweiter Verhandlungstag beendet – Angeklagter gesteht Tat

von Frank Schmidt-Wyk (Artikel aus der Allgemeinen Zeitung)

Mit einem Paukenschlag hat am Mittwoch der zweite Verhandlungstag im Totschlagsprozess gegen den Mainzer Jörg S. vor der Schwurgerichtskammer des Mainzer Landgerichts begonnen: Überraschend legte der 32-Jährige ein knappes Geständnis ab. Nach kurzem Gespräch zwischen dem Angeklagten, Verteidigung und Gericht erklärte Jörg S.: „Ich räume den Tatvorwurf ein und möchte nichts weiter dazu sagen.“ Fragen werde er nicht beantworten. (Foto: Sascha Kopp)

Wie berichtet, soll der Angeklagte in der Nacht zum 19. August 2011 die 30-jährige Christine R. erstochen haben. Wie etliche Zeugen bestätigten, hatten sich die beiden wenige Stunden zuvor in einem Club in der Mainzer Zanggasse getroffen. In der Wohnung von Jörg S. auf der gegenüberliegenden Straßenseite fand die Polizei fünf Tage später die Leiche der Frau. Nachdem er sich am 26. August der Polizei gestellt hatte, weigerte sich S. auf Anraten seines Anwalts, zur Sache auszusagen. Dieses Verhalten setzte er zunächst auch am ersten Tag der mündlichen Verhandlung konsequent fort.

Dem Angeklagten droht lebenslängliche Haft

Der Angeklagte darf nun darauf hoffen, dass die Kammer sein Geständnis strafmildernd berücksichtigt. Das Strafgesetzbuch sieht für Totschlag eine mindestens fünf Jahre Haft vor, in besonders schweren Fällen kann eine lebenslängliche Freiheitsstrafe verhängt werden. Eine Absprache mit dem Angeklagten habe es nicht gegeben, bekräftigte der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz. Das sei weder Stil seiner Kammer, noch stehe es in dem Fall auch nur zur Debatte.

Wie ein Beamter der Mainzer Kriminalpolizei ausführte, der die Ermittlungen gegen Jörg S. geleitet hatte, war ein Mordverdacht vor allem deshalb nicht zu begründen, weil die Leiche von Christine S. bei ihrer Entdeckung in der überhitzten Dachwohnung bereits stark verwest war. Ob an der Frau beispielsweise auch ein Sexualdelikt verübt wurde, was für eine juristische Bewertung der Tötung als Mord sprechen könnte, sei nicht mehr zu ermitteln gewesen.

Blutspuren überall in der Wohnung

Laut Aussage eines weiteren Polizisten, der den Tatort kurz nach Entdeckung der Leiche untersucht hatte, lag die nackte Tote zugedeckt auf einem Klappbett. Die Matratze sei getränkt mit Blut gewesen, was dafür spreche, dass sie dort erstochen wurde. Der Boden der Wohnung sei übersät gewesen mit blutigen Fußspuren, auf einem Tisch habe ein Küchenmesser gelegen mit Blutanhaftungen sowohl am Griff als auch an der etwa 15 Zentimeter langen Klinge.

Trotz des Geständnisses müsse die Kammer die näheren Tatumstände untersuchen und weitere Zeugen vernehmen, sagte Lorenz. Der Prozess wird am Freitag, 4. Mai, fortgesetzt.