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Tanzverbot

In Rheinland-Pfalz gilt das Tanzverbot laut § 8 des Landesgesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage von Gründonnerstag 04:00 Uhr bis Ostersonntag 16:00 Uhr. Was soll man da noch sagen? Bitte nicht bewegen.

2 responses to “Tanzverbot

  1. Über den Sinn und Zweck des Tanzverbots will ich jetzt keine Diskussion lostreten. Es ist aber falsch, dass man sich nicht bewegen „darf“! Der §8 besagt lediglich, dass _öffentliche_ Tanzveranstaltungen verboten sind. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

  2. Ich werde tanzen und mich organisieren! Lasst uns zu einer Kopfhörer-Party auf öffentlichen Plätzen treffen! Das ist keine Blasphemie sondern ein moderner neuer Ansatz.

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