In Rheinland-Pfalz gilt das Tanzverbot laut § 8 des Landesgesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage von Gründonnerstag 04:00 Uhr bis Ostersonntag 16:00 Uhr. Was soll man da noch sagen? Bitte nicht bewegen.
Tanzverbot
2 responses to “Tanzverbot”
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Über den Sinn und Zweck des Tanzverbots will ich jetzt keine Diskussion lostreten. Es ist aber falsch, dass man sich nicht bewegen „darf“! Der §8 besagt lediglich, dass _öffentliche_ Tanzveranstaltungen verboten sind. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Ich werde tanzen und mich organisieren! Lasst uns zu einer Kopfhörer-Party auf öffentlichen Plätzen treffen! Das ist keine Blasphemie sondern ein moderner neuer Ansatz.