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HEUTE: Start der Fastnacht um 11:11 Uhr am Schillerplatz

liesche
Heute beginnt wieder die Fastnachts-Saison mit der Proklamation der Narrencharta um 11:11 Uhr vom Osteiner Hof am Fastnachtsbrunnen / Schillerplatz. Danach wird der Platz wie immer zur Partymeile. Helau! Und hier gehts weiter zum närrischen Grundgesetz:

 

Artikel 1

Die Würde eines jeden Narren ist unantastbar. Jeder Mainzer Bürger ist zur Erhaltung der Narrenfreiheit aufgerufen. Alle, auch unsere Beamten, die Behörden und natürlich auch die Stadtverwaltung haben das närrische Treiben zu erdulden. Denn die Fastnachter lassen sich für ihre Narrheiten nicht bezahlen.

Artikel 2

Alle Narren sind gleich, ob Gardist oder Feldmarschall, ob Präsident oder Büttenschieber. Denn es ist ja nur ein Spiel, das zur 5. Jahreszeit aufgeführt wird. Doch auch bei einem Spiel hat jeder seine Pflichten. Es soll niemand wegen Humormangel benachteiligt oder wegen seiner Wichtigtuerei bevorzugt werden.

Artikel 3

Jeder Narr ist frei. Aber die Freiheit endet dort, wo des anderen Narren Freiheit beginnt. Die Narren wollen miteinander und nicht gegeneinander feiern.

Artikel 4

Jeder Narr und jede Närrin sollen ihre Fröhlichkeit nicht im Alkohol, sondern im gemeinsamen erleben finden. Gelobt sei jeder Narr, der auch im nüchternen Zustand närrisch ist. – Prost!

Artikel 5

Alle Gardisten, Büttenredner, Fahnenschwenker, Komiteeter, Schellkopfträger, Fastnachtssänger, Liederdichter, Ballettmädchen, Scheierborzeler und Schnorrer stehen unter dem Kommando des Prinzen Karneval im Namen von Gott Jokus. Hierüber wacht das kritische Mainzer Volk durch regen Besuch der Sitzungen, der Bälle, der närrischen Umzüge und der Straßenfastnacht.

Artikel 6

Alle geborenen und alle gelernten Mainzer sollen sich während der närrischen Tage kostümieren und närrisch geben, auf dass die Tradition erhalten bleibt. Die Narrenflagge, mit der wir unsere Fenster und Straßen schmücken, ist rot-weiß-blau-gelb.

Artikel 7

Die Fastnachtsvereine, ob Garden oder Korporationen müssen unsere Fastnacht gegen Mucker und Philister schützen und dafür sorgen, dass die Narren dem Volk auf´s Maul schauen und des Volkes Meinung kundtun.

Artikel 8

Das Nationalgericht ist „Weck – Worscht – Woi“. Denn Essen und Trinken hält Leib und Seele zusammen. Wir lassen uns auch das beste Essen nicht zweimal durch den Kopf gehen. Und wir trinken nicht mehr als unser Portemonnaie verträgt. – Gott Jokus ist unser Leber gnädig.

Artikel 9

Der närrische Gruß vom 1. Januar bis zum Aschermittwoch heißt „Helau“ Er ist möglichst oft und laut zu rufen oder zu singen.

Artikel 10

Von Neujahr bis zum Aschermittwoch können alle Mainzer/Innen zu närrischen Diensten verpflichtet werden. Wer den Einsatz an Konfettikanonen oder Holzgewehren aus Gewissensgründen verweigert, kann einen Ersatzdienst als Büttenredner oder Sänger leisten, soweit dies dem Volk zuzumuten ist.

Artikel 11

Wir wollen uns nicht zu ernst nehmen. Denn jeder von uns ist nur ein kleiner Teil unserer Fastnacht. Miteinander wollen wir fröhlich sein. Es lebe die Fastnacht.

(von H. Schenk – überarbeitet von C. v. Opel)
Gegeben zu Mainz, den 11.11.2000