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Stadt untersagt Wasserentnahmen aus Bach- und Flussläufen

Beim Gewässerzustand ist noch Luft nach oben

Aufgrund der anhaltenden Trockenperiode und der großen  Hitze bei geringen bis ausbleibenden Niederschlagsmengen, ist die Wasserführung der „Gewässer 3. Ordnung“ im Mainzer Stadtgebiet erneut stark reduziert und wird daher bis Ende September untersagt. Bei Zuwiderhandlung gegen die Regelungen der Verfügung drohen Geldbußen bis zu einer Größenordnung von 50.000 Euro.

Unter diese Gewässerrubrik fallen im Mainzer Stadtgebiet die Bäche Gonsbach, Aubach, Adachbach, Königsbornbach, Waschbach, Forellenbach, Grottenbach, Wildgraben, das Laubenheimer Ried sowie der Marienborner Graben.

„Die anhaltend hohen Temperaturen und der dauerhaft fehlende Niederschlag verstärken den geringen Wasserstand mit erneut drastischen Folgen für diese Ökosysteme“, erklärt Umweltdezernentin Janina Steinkrüger. „Eine Verbesserung der Situation ist derzeit nicht absehbar, da die Niederschlagsmengen insgesamt unter dem Jahresmittel liegen.  Der Wassermangel in den Flussläufen führt zum Austrocknen des Flussbettes. Die angrenzenden Ufer werden somit nicht mehr ausreichend mit Wasser versorgt, sodass die angrenzende Vegetation unter Trockenstress leidet. Im Flusslauf sind Wasserlebewesen wie Fische von den erhöhten Wassertemperaturen beeinflusst, denn diese weisen einen geringeren Sauerstoffgehalt auf.“

Mit der heute erlassenen „Allgemeinverfügung zum Ausschluss des Gemeingebrauchs sowie des Eigentümer- und Anliegergebrauchs bezogen auf die Entnahme von Wasser aus den oberirdischen Gewässern 3. Ordnung in Mainz“ untersagt die Landeshauptstadt Mainz daher eine Wasserentnahme aus diesen genannten Gewässern, da solche Entnahmen die ohnehin schwierige Situation der Gewässer weiterhin verschlechtern. In den vergangenen Tagen und Wochen waren immer wieder Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen mit geringem Wasserstand beobachtet worden.

In Bezug auf den Gonsbach ist zusätzlich darauf hinzuweisen, dass dieses Gewässer Teil der abwassertechnischen Anlage ist. Der Gonsbach kann somit stark verdünntes Mischwasser beinhalten; trotz Einhaltung der Wasserrichtwerte ist von der Wasserentnahme, Baden und dem Trinken des Wassers unbedingt abzuraten.

Im Detail schreibt die  Allgemeinverfügung fest:

„Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern 3. Ordnung (…) wird untersagt. Gewässer im Regelungsbereich dieser Allgemeinverfügung sind der Gonsbach, Aubach, Adachbach, Königsbornbach, Waschbach, Forellenbach, Grottenbach, Wildgraben, das Laubenheimer Ried sowie der Marienborner Graben.

Die Untersagung nach Ziffer 1 umfasst auch die Entnahme durch Eigentümer der an das jeweilige Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung der Grundstücke Berechtigten (Anlieger). Für die vorstehenden Regelungen wird hiermit (…) die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse angeordnet.

Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum Ablauf des 30. September 2023.“