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Stadt Mainz schreibt Betrieb der Trinkhalle Kaiser-Wilhelm-Ring / Ecke Boppstraße aus

In der Mainzer Neustadt ist sie allseits bekannt und ein beliebter Treffpunkt: die Trinkhalle am Kaiser-Wilhelm-Ring / Ecke Boppstraße, direkt neben der Haltestelle Lessingstraße. Seit längerem war diese geschlossen. Das soll sich aber absehbar ändern. Die Stadt sucht (mal wieder) einen neuen Betreiber.

Die Trinkhalle liegt an der Ecke Kaiser-Wilhelm-Ring / Boppstraße, zentral an der Haltestelle Lessingstraße. Diese wird sowohl von Bussen als auch Straßenbahnen angefahren. Der Hauptbahnhof ist rund 550 m entfernt gelegen. Die zur Verfügung stehende Nutzfläche des Verkaufsstands erstreckt sich über ca. 6 m² und wurde ungefähr im Jahr 1970 in Holzbauweise errichtet.

Gebäudeinformationen:
• Verkaufsraum ohne Sanitär- und Heizanlage
• feststehende Fenster mit Rollläden an zwei Seitenwänden
• Verkaufsfenster mit Rollladen an der Frontseite der Trinkhalle
• Holzverkleidung im Inneren des Verkaufsraums
• fließendes Kaltwasser mit kleinem Waschbecken
• Stromanschluss mit Stromzähler

Vorgabe: „Erhalt des Erscheinungsbildes“ Das grundsätzliche Erscheinungsbild der Trinkhalle am Ort ist aus denkmalschutzrechtlichen Gründen zu erhalten. Der/dem künftigen Pächter:in obliegt die Schneeräumpflicht auf den umliegenden Wegen der Mittelinsel. Es darf kein Alkohol ausgeschenkt werden, der Verkauf von alkoholhaltigen Getränken in abgepackter Form ist hingegen erlaubt. Eine Nutzung als Imbiss oder eine Nahrungsmittelzubereitung ist nicht gestattet. Die/der zukünftige Pächter:in ist zur Einholung und Einhaltung aller für den Betrieb der Trinkhalle erforderlichen öffentlichen-rechtlichen Genehmigungen verpflichtet.

„Wir vergeben die Pacht auf die Dauer von fünf Jahren – der Vertrag verlängert sich im Anschluss automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht eine der beiden Parteien der Verlängerung widerspricht. Wir würden uns freuen, wenn sich möglichst viele bewerben“, betont Wirtschaftsdezernentin Manuela Matz.

Die monatliche Pacht beträgt 150,00 € zuzüglich Strom und ist monatlich im Voraus zu zahlen. Die Stromversorgung (Abschluss eines Stromvertrages mit einem Versorgungsunternehmen) obliegt eigenverantwortlich der/dem Pächter:in.

Zugleich ist keine Außenbestuhlung gestattet, die Veräußerung von nachhaltig angebotenen Waren bzw. Dienstleistungen sind wünschenswert.

Bewerbungsunterlagen
Bewerbungen mit Fotos zu den Waren-, Kunst- oder Dienstleistungsangebote sowie einem vollständigen Lebenslauf mit kurzer Unternehmensdarstellung und Referenzen (Nachweise über die Erbringung zumindest einer vergleichbaren Leistung in den letzten drei Jahren) sind bis zum 30. September 2024 mit einem Betreiberkonzept (Verkaufskonzept einschließlich Preis-/Leistungsverzeichnis) zu richten an:

Amt für Finanzen, Beteiligung und Sport
Vergabe und Einkäufe
Postfach 3820
55028 Mainz

Nach Prüfung der fristgerecht eingegangenen Bewerbungen erhalten alle Bewerber:innen, die in die engere Wahl kommen, eine Einladung zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch.
Unvollständig oder verfristet eingegangene Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Der historische Blick auf das Phänomen „Trinkhallen“: Im Zuge der Industrialisierung fand in Deutschland das Konzept der Trinkhallen ihren Platz. Doch eine Trinkhalle war weit entfernt von einer „gewöhnlichen Verkaufsstelle“ – sie verkörperte vielmehr eine traditionelle Begegnungsstätte und ein Kommunikationszentrum in den jeweiligen Stadtteilen. Dieses grundlegende Ziel soll auch in der künftigen Nutzung der Trinkhalle am Kaiser-Wilhelm-Ring bewahrt werden.

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