Nachdem die Sanierung des schwer beschädigten Mauerwerkes im Bereich hinter dem Spiel- und Bolzplatz in der Windmühlenstraße weit voran geschritten ist, werden ab Januar 2021 zwei weitere Teilbereichen mit jeweils 110 Metern saniert. Rechts und links des Spiel- und Bolzplatzes wird die Gebäudewirtschaft Mainz im Januar 2021 beginnen, das denkmalgeschütze Gemäuer zu sanieren.
Die Arbeiten mit dem Gerüstaufbau beginnen bereits zwischen den Jahren ab Montag, 28. Dezember. Ab dem 4. Januar dann bis in den April hinein werden zunächst das lockere Mauerwerk abgetragen und die Fugen ausgestemmt. Die Mauer- und Verfugungsarbeiten erfolgen dann von Mai bis September. Im Oktober werden die Mauerwerksoberflächen nachbearbeitet. Die Abbindezeit des Mörtels dauert sechs Wochen, so dass der Gerüstabbau und die damit einhergehende Fertigstellung dieser Teilstücke final für Dezember 2021 vorgesehen sind. Die Kosten für Planung und Ausführung der Baumaßnahme betragen 1,3 Millionen Euro.
Je einspurige Führung des Individualverkehrs – drei alternative Fußgängerüberwege
Während der Zeit der Baumaßnahme wird es eine geänderte Verkehrsführung geben. Der motorisierte Individualverkehr kann einspurig pro Fahrtrichtung durch Ummarkierungen im Verkehrsraum am Baufeld vorbeifahren. Der Gehweg an der Mauerseite wird gesperrt bleiben. Die signalisierten Fußgängerüberwege im Einmündungsbereich zum Eisgrubweg werden beide aufgehoben.
Als Ersatz werden insgesamt drei Fußgängerüberwege angelegt, wobei einer davon im Kurvenbereich, Höhe Zitadellenweg, platziert wird. Ein weiterer Überweg wird zur Erreichbarkeit der Haltestelle am oberen Ende des Bolzplatzes eingerichtet. Kurz hinter dem Zitadellengraben wird der dritte Fußgängerüberweg markiert, somit können Fußgängerinnen und Fußgänger am Anfang und Ende der Gehwegsperrung die Straße überqueren. Die Bushaltestelle wird auf Höhe des Bolzplatzes weiter nach oben verlegt.
Der Schutzstreifen für Radfahrende bergab, sowie der Radfahrstreifen bergauf werden aufgelöst. Radfahrende bergab nutzen die Fahrbahn mit. Radfahrende bergauf teilen sich den Gehweg mit Fußgängerinnen und Fußgängern.
Das Tempolimit wird von 50 auf 30km/h herunter gesetzt.