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Rosenmontag am 3. März: Alle wichtigen Orga-Infos

Es geht wieder los: Gefeiert wird der Rosenmontag unter dem Motto „In Meenz zu feiern, des ist nett, but don‘t forget se Zugplakett!“ Im Jahr 2025 geht der 72. Zug nach dem Zweiten Weltkrieg durch die Straßen der Stadt. Abfahrt ist wie immer um 11.11 Uhr ab Josefs-/Ecke Boppstraße, um 12.15 Uhr erreicht der Zug die Tribüne am Gutenbergplatz (Beginn der TV-Übertragung) und um 13.30 Uhr kommt die Spitze des Zugs den Münsterplatz an, danach löst sich der Zug auf. Die letzten Teilnehmer werden gegen 16.30 Uhr am Münsterplatz eintreffen.

Der Zug bewegt sich durch die schönsten Straßen der Innenstadt. Der Weg beträgt ca. 7,2 km, die Zuglänge beläuft sich auf ca. 9 km.
Zugteilnehmer und Gäste 140 Zugnummern sind am Start, darunter 47 Musikgruppen mit um die 2.000 Musikern, fast 70 Pferde sind im Zug, Närrische Wagen, Motivwagen und Komitees, an die 100 Fahnen und Schwellkoppträger – insgesamt sind es fast 10.000 Gesamtteilnehmer bei einer halben Million Zuschauern.

Glasverbotszonen haben auch 2025 Bestand / Erstmals Glasverkaufsverbot auf dem Festgelände sowie im direkten Umfeld

Wie in jedem Jahr sei darauf verwiesen, dass alle Anwohner im Aufstellungsbereich der Mainzer Neustadt gebeten werden, die in diesen Tagen aufgestellten Halteverbots-Beschilderungen strikt zu beachten und ihre Fahrzeuge am Rosenmontag aus dem weiträumigen Aufstellungsbereich sowie entlang des Zugweges als Beitrag für den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung frühzeitig zu entfernen !!

Aufstellungsbereich
Goethestraße – Kreyßigstraße – Kaiser-Wilhelm-Ring – Boppstraße – Colmarstraße – Josefstraße

Zugstrecke
Josefsstraße – Boppstraße – Kaiserstraße – Stadthaus – Kaiserstraße (rund um Christuskirche) – Bauhofstraße – Große Bleiche – Große Langgasse – Ludwigsstraße – Theater/ Gutenbergplatz – Domplätze – Rheinstraße – Holzhofstraße/Schifffahrtsmuseum – Weißliliengasse bis Ludwigsstraße – Schillerplatz / Fastnachtsbrunnen – Schillerstraße

Zugende: Münsterplatz in Richtung Bahnhofstraße / Alicenbrücke.

Rettungswege: Zugstrecke erneut in 67 Hilfe-Sektoren aufgeteilt – Halteverbotsschilder unbedingt beachten!
Für Feuerwehr und Rettungsdienste wird die Zugstrecke im Jahre 2025 in insgesamt 67 Sektoren eingeteilt. Hierzu werden erneut „Sektorenschilder“ angebracht sein – diese Sektoren helfen bei einem Schadensereignis, den Ort des Geschehens schneller und genauer zu lokalisieren und beschreiben zu können. Auf diesem Wege finden Nothelfer schneller den Ort des Geschehens.

Für die jederzeitige Erreichbarkeit aller Gebäude in Mainz – auch während des Zuges – ist die Freihaltung von Rettungswegen zwingend notwendig. Teilweise sind auf diesen Rettungswegen daher Halteverbote angeordnet. Gerade hier wird das Verkehrsüberwachungsamt falsch geparkte Fahrzeuge abschleppen müssen. Daher die Bitte an die Mainzer Bürger: Aufgestellte Halteverbotsschilder bitte strikt beachten!

Verkehrsüberwachung wie stets früh im Einsatz: Bitte auch 2025 den Aufstellungsbereich beachten!
Für Daniel Joseph, den Leiter des Verkehrsüberwachungsamtes steht auch im zweiten Jahr seines Wirkens in dieser Funktion für die Landeshauptstadt Mainz ein sehr früher Tagesanbruch bevor…
Für Joseph und seine Mitarbeiter beginnt der Rosenmontag im Jahr 2025 nach einem starken Kaffee in aller gähnenden Herrgottsfrühe. Gegen 6 Uhr bereitet Joseph die Anwohner im Aufstellungsbereich schon „traditionell“ aus dem rollenden Dienstwagen heraus per Lautsprecher auf das Kommende vor.
Der Weckruf per Lautsprecher erspart seit vielen Jahren so manchem Anwohner ein „zu spätes“, mitunter teures Erwachen… –
Die ersten Kontrollen beginnen auch in diesem Jahr bereits ab 5 Uhr früh. Wer zu dieser Zeit noch das Fahrzeug in den Bereichen Goethestraße – Kreyßigstraße – Josefstraße – Boppstraße – Kaiser Wilhelm-Ring – Kaiser-Karl-Ring – Nackstraße – sowie den angrenzenden Straßen des Aufstellungssektors und der wichtigen Rettungswege abgestellt hat und die Tage zuvor bereits aufgestellten Halteverbotsschilder für den Rosenmontag ignoriert, muss spätestens ab 6.15 Uhr mit dem Abschleppen des Fahrzeuges rechnen.

Im Aufstellungsbereich finden sich vor Zugbeginn die rund 9.500 Aktiven zusammen. Hier werden Gruppen, Motivwagen und mehr als 60 Pferde über Stunden koordiniert peu á peu in den Zug eingewiesen. Anwohner sollten sich beeilen, denn der legendäre „Amts- Weckruf“ bleibt auch 2025 zumeist die „allerletzte Chance“, dem Abschlepphaken noch zu entgehen. Wer daher entspannt ausschlafen möchte, sollte sein Fahrzeug bereits zuvor gezielt deutlich außerhalb dieses Areals abstellen.

Daniel Joseph bittet auch 2025 alle Autohalter eindringlich, die Beschilderungen frühzeitig zu beachten, um vermeidbare Unannehmlichkeiten und Kosten durch Verwarnungen oder Abschleppvorgänge zu vermeiden.

„Bis zum Beginn des Zuges laufen unsere Vorbereitungen und Kontrollen im Aufstellungsbereich, zeitgleich entlang des kompletten Zugweges als auch im weiteren Verlauf des Umzugs mit rund 50 Mitarbeitern bis in die Altstadt hinein, um einen reibungslosen Ablauf des Zuges zu ermöglichen. Wenn dann jedoch, trotz des mehrfachen Aufrufes in den Stunden zuvor, weiterhin Privatfahrzeuge im Wege stehen – dies gilt gerade auch für die mit Halteverbotsschildern bestückten Rettungswege in der Nähe des Zugweges – sind wir gezwungen, abzuschleppen. Unser Augenmerk gilt vor, während und nach Ende des Zuges explizit auch den Rettungswegen, die wir wie in jedem Jahr für Notfälle freihalten müssen“, verweist Joseph erneut frühzeitig darauf, die bereits eine Woche vor dem Rosenmontagszug aufgestellten Hinweis- und Halteverbotsschilder unbedingt zu beachten.
Es gelte mithin für die Anwohner dieser Bereiche, wie stets vorausschauend bereits früh alternative Stellplätze anzusteuern, um eine unbeschwerte Fastnacht feiern zu können.
Für den Fall, dass dennoch abgeschleppt wurde, erhält der/die Fahrzeugführer am gleichen Tag unter der
Telefonnummer 12-2181
(Verkehrsüberwachung, Einsatzzentrale, bis 23.00 Uhr besetzt, danach bitte die Polizei kontaktieren) nähere Informationen, wie er:sie wieder in den Besitz des Autos kommt.

Öffentliche Toiletten
Entlang der Zugstrecke bietet die Stadt Mainz im Jahr 2025 an 14 Standorten insgesamt 23 Toilettenwagen an (vier davon sind barrierefrei). Ergänzend werden 46 Stehurinale (das bekannte Festivalmodell, an dem vier Herren gleichzeitig ihre Notdurft verrichten können) an 18 Standorten bereit gestellt. Die Stehurinale werden mit 72 Toilettenkabinen ergänzt, um an diesen Standorten auch ein Angebot für Frauen vorzuhalten. Sowohl die Kabinen als auch die Urinale benötigen weder Frisch- noch Abwasser und auch keinen Stromanschluss.
Von der Kaiserstraße bis einschließlich Weißliliengasse sind somit insgesamt 72 Toilettenkabinen und 46 Stehurinale entlang des Zugweges verteilt und decken vormals vorhandene Lücken ab.
Der Veranstalter MCV stellt ergänzend rund 50 Kabinentoiletten im Aufstellungsbereich auf, 25 weitere Toiletten stehen am Theater, zudem werden am Schillerplatz und in den Seitenstraßen 50 Toiletten platziert. Weiterhin im Umfeld Münsterplatz: 20, im Bühnenumfeld 4, am Markt 10, am Liebfrauenplatz 16.
Auch werden mehrere Toilettencontainer vom MCV angeboten: Schillerdenkmal 1, Ballplatz 2, Blumenbeet Extrablatt 1, Große Langgasse 5, am Liebfrauenplatz 1.
Dass die aufgestellten Kabinentoiletten auch genutzt werden, darauf achtet auch in 2025 u.a. die private Security des MCV. Der Veranstalter investierte bereits in den Jahren 2019 und 2020 vor der Corona-Pause zusätzlich einen vierstelligen Betrag für Toiletten, erinnert MCV-Präsident Hannsgeorg Schönig: „Wir versuchen auf der Basis der Erfahrungen der letztjährigen Veranstaltung die Belastungen mit Müll und Wildpinklern so gering wie möglich zu halten.“

Das Standes-, Rechts- und Ordnungsamt wird im Zuge allgemeiner Kontrollen mit mehreren Teams beim Rosenmontagszug Präsenz zeigen – und während der Veranstaltung unter anderem auch erneut auf „wildes Urinieren“ achten. Sollte jemand hierbei angetroffen werden, kann es teuer werden – es drohen Bußgelder von 50 Euro zuzüglich Verwaltungsgebühren, mithin 75 Euro… Daher: Es ist allemal besser, hygienischer – und weitaus günstiger – frühzeitig ein offizielles „stilles Örtchen“ aufzusuchen.

Jugendschutz: Alkoholprävention und Opferschutz an Fastnacht
Die Präventionskampagne „Weck, Worscht un Wasser“ des Kinder- und Jugendschutzes (Amt für Jugend und Familie) dient der Alkoholprävention, dem Opferschutz und der Sensibilisierung während der „närrischen Tage“. Die Streetworker:innen des Jugendschutzes sprechen insbesondere an den närrischen Tagen vor dem Rosenmontag im Rahmen der Aufsuchenden Arbeit gezielt junge Menschen an und verteilen Postkarten mit hilfreichen Tipps zum sicheren Feiern.

Mit der Plakataktion „Fastnacht und Jugendschutz“ weist der Kinder- und Jugendschutz zudem Erwachsene und Gewerbetreibende auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes während der Fastnachtstage hin. Plakate zu „Fastnacht und Jugendschutz“ werden in der Woche vor Rosenmontag an Gewerbetreibende – gerade im Bereich der Zugstrecke – verteilt. Im Fokus stehen dabei der Verkauf und die Weitergabe von Spirituosen, die Jugendliche in diesen Tagen vermehrt konsumieren.

Parallel zu dieser Aktion ist der Kinder- und Jugendschutz gemeinsam mit dem im Haus des Jugendrechts angesiedelten Sachgebiet Jugend der Polizeidirektion Mainz an den „närrischen Tagen“ unterwegs, um Jugendschutzkontrollen durchzuführen.
Frauennotruf Mainz bietet Hilfe per Telefon und „Signal“

Der Frauennotruf Mainz wird am Rosenmontag (03.03.) von 13.00 bis 21.00 Uhr durchgehend besetzt sein und bietet sowohl telefonisch als auch per Messenger-Dienst „Signal“ Unterstützung in Fällen von sexualisierten Übergriffen an. Die Beraterinnen der Fachstelle zum Thema sexualisierte Gewalt sind telefonisch unter 06131 – 22 12 13 sowie im Chat über Signal unter 0177 – 3237382 sowohl für Betroffene als auch für Freunde zu erreichen.

Kinderbetreuungsstelle für „verlustigen Nachwuchs“ Für Kinder, die beim Rosenmontagszug im Trubel des Geschehens verloren gehen sollten, bietet die Polizeidirektion Mainz in der Polizeiinspektion I (Weißliliengasse) bis 17.00 Uhr seit vielen Jahren beim Umzug bereits einen Raum für Kinder an, wo sich die Kids bis zur Abholung durch die Eltern aufhalten können. Sollte sich die Abholung verzögern, werden die Kinder ab 17.00 Uhr in der Kindernotaufnahmestelle Juvente (früheres Städtisches Kinderheim), Gleiwitzer Straße 1, betreut.

Die Polizeiinspektion ist telefonisch unter 06131 – 65 34 123 und 65 34 129 erreichbar, die Notaufnahmestelle ist bis 14.00 Uhr unter 06131 – 90 60 982, ab 14 Uhr unter 06131 – 14 33 723 erreichbar.

Auf das Auto verzichten – den ÖPNV nutzen !
Da auch 2025 erneut annähernd 500.000 Zuschauer in Mainz erwartet werden und aufgrund des Zugwegs naturgemäß weite Teile und Achsen (Ludwigsstraße, Große Langgasse, Kaiserstraße, Große Bleiche) der Innenstadt über einen langen Zeitraum mit dem Auto nicht zu passieren sind, weisen die Stadtverwaltung als auch die Mainzer Mobilität darauf hin, dass der erweiterte Fahrplan des ÖPNV sowie zusätzliche Bahn-Angebote eine entspannte Anreise zum Rosenmontagszug von nah und fern abseits von Staus und fehlenden Parkplätzen ermöglichen (vgl. gesonderte Fahrplanmeldungen Deutsche Bahn AG und Mainzer Mobilität).

Bundespolizei: Mitführen jeglicher Waffen an Mainzer Bahnhöfen untersagt
Für den Zeitraum von Donnerstag, 27. Februar 2025, 06.00 Uhr bis zum Mittwoch, 5. März 2025, 06.00 Uhr, wurde durch die Bundespolizeidirektion Koblenz eine Allgemeinverfügung für die Bahnhöfe Mainz Hauptbahnhof, Mainz Römisches Theater, Mainz Nord sowie Bad Kreuznach erlassen, welche das Mitführen jeglicher Waffen, Messer sowie gefährlicher Gegenstände verbietet.

Besucher, die mit der Bahn zum Rosenmontagszug anreisen, werden zudem gebeten, zu Stoßzeiten die Zugangsbereiche der Bahnhöfe rasch zu verlassen, um Personenstaus zu verhindern. Im Bereich der Bahnanlagen werden, um mögliche Störungen frühzeitig zu erkennen, durch die Bundespolizei Drohnen eingesetzt werden.

Einige Parkhäuser nur eingeschränkt erreichbar
Einige Parkhäuser mit Innenstadtlage in direkter Zugnähe – Kronberger Hof, Theaterparkhaus, Landtag/Deutschhausplatz und Proviantamt – werden nur stark eingeschränkt vor und nach dem Rosenmontagszug zu befahren sein. Die Parkhäuser Malakoff-Park und Cine-Star können voraussichtlich ab 19.00 Uhr wieder angefahren werden. Die „Parken in Mainz GmbH“ (PMG) verweist auf das Parkhaus City-Port (1200 Stellplätze). Die Polizei ist bemüht, die Zufahrt zu den Parkhäusern Rheinufer, Rathaus, Löhrstraße sowie am Brand zu gewährleisten.

Sicherheit der Narren
Die Mitarbeiter des Standes-, Rechts- und Ordnungsamtes sowie des Amtes für Wirtschaft und Liegenschaften widmen sich auch in diesem Jahr bei der Überwachung des Festbereiches der Kontrolle von Lebensmitteln, fliegenden Händler sowie der öffentlichen Beschallung entlang der Zugstrecke.
Auch werden Mitarbeiterdes Standes-, Rechts- und Ordnungsamtes gemeinsam mit Sicherheitskräften des Mainzer Carneval-Vereins die Einhaltung des gültigen Glasverbotes überwachen und – sofern erforderlich – durchsetzen.
Das Glasverbot (siehe gesonderte Ausführungen plus Grafiken) gilt an Weiberfastnacht (Donnerstag, 27.02.) von 08.00 bis 18.00 Uhr im Bereich des Schillerplatzes sowie an Rosenmontag (03.03.) von 08.00 Uhr bis Fastnachtsdienstag 08.00 Uhr auf der „Narrenmeile“, also vom Schillerplatz bis zum Liebfrauenplatz.
Die Stadt Mainz als auch der Veranstalter MCV appellieren daher erneut an die Feiernden, Glasbehältnisse bitte daheim zu lassen.

10 Hilfsstellen des Sanitätsdienstes entlang der Strecke – viele Rettungsfahrzeuge dezentral platziert
Rund 480 Einsatzkräfte von ASB, DRK, JUH und MHD als auch der Feuerwehr sorgen für die sanitätsdienstliche Betreuung entlang der Zugstrecke. Feuerwehr und Katastrophenschutz setzen bewährtes Konzept für sicheren Rosenmontag in Mainz weiter fort

Nach den positiven Erfahrungen des vergangenen Jahres wird auch in diesem Jahr die zentrale Koordination des Sanitätsdienstes durch Führungskräfte von Feuerwehr und Katastrophenschutz beim Mainzer Rosenmontagszug sowie der anschließenden Party fortgeführt. Dies ermöglicht eine effiziente Nutzung der Ressourcen und eine optimale Versorgung der Besucher:innen. Zudem verstärkt die Feuerwehr Mainz während des gesamten Festtages ihre Präsenz im Stadtgebiet.

Durch die enge Zusammenarbeit der Organisationen werden die Sanitätskräfte gezielt eingesetzt, was zu einer beschleunigten medizinischen Versorgung führt. Auch in diesem Jahr stellt der Rosenmontag mit seinen Feierlichkeiten einen Großeinsatz dar:
 40 Fußtrupps und 55 zusätzliche Rettungsfahrzeuge
 Betreuung an 10 Unfallhilfsstellen entlang des Zugwegs
 Durchschnittlich über 500 medizinische Versorgungen bis Mitternacht
 Gleichzeitige Behandlungskapazität in den Unfallhilfsstellen: ca. 120 Personen
 Rund 5000 hauptsächlich ehrenamtliche Einsatzstunden

Die Feuerwehr Mainz stellt während des Zuges zusätzliche haupt- und ehrenamtliche Einsatzkräfte mit Fahrzeugen strategisch in der Altstadt auf, um auch abgeschnittene Bereiche jederzeit schnellstmöglich erreichen zu können.

Wie bereits im Vorjahr werden die über 480 Einsatzkräfte aus Feuerwehr, Katastrophenschutz und Sanitätsdienst von einer gemeinsamen Einsatzleitung geführt, die auch auf unvorhergesehene Zwischenfälle schnell reagieren kann. Die bewährte „Leitstelle Rosenmontag“ wird erneut eingesetzt, in der alle beteiligten Organisationen zusammenarbeiten und die sanitätsdienstlichen Einsätze zentral koordinieren.
Für ein fröhliches und sicheres Rosenmontagsfest arbeiten ASB Mainz-Bingen, DLRG Mainz, DRK Mainz-Bingen, Feuerwehr Mainz, Johanniter Rheinhessen, Malteser Mainz und die Polizei eng zusammen. Unterstützt werden die Einsatzkräfte durch Verstärkung aus anderen Städten, Kreisen und Bundesländern.

Für weitere Informationen und Presseanfragen steht Ihnen auch an Rosenmontag ein Ansprechpartner unter 06131-12 46 50 oder puma.feuerwehr@stadt.mainz.de zur Verfügung.
Die Standorte der Unfallhilfsstellen:
 Schottstraße / Hauptbahnhof
 Stadthaus Große Bleiche
 Erthaler Hof / Große Langgasse
 Foyer Kleines Haus
 Innenhof Gutenbergmuseum
 Hochschule / Holzstraße
 Windmühlenstraße / Parkhaus
 Martinusschule / Weißliliengasse
 Ballplatz / Maria-Ward-Schule
 Institut Français / Schillerplatz
Im Notfall bitte per Handy die Notrufnummer 112 anwählen.

Zugleich gilt für alle Besucher: Jede uniformierte Einsatzkraft der Polizei, Feuerwehr, des Ordnungsamtes, des Rettungs- und Sanitätsdienstes, als auch des Sicherheitsdienstes des MCV ist bei Notfällen stets ansprechbar.

„Partner für mehr Sicherheit“
Alle Einsatzkräfte der Polizei sind auch beim diesjährigen Umzug für alle Besucher:innen jederzeit ansprechbar und sehen sich als „Partner für mehr Sicherheit“. Bei Belästigungen, Übergriffen oder anderen Anlässen bittet die Polizei um schnellstmögliche Information an die Einsatzkräfte oder über den Notruf der Polizei – 110, um gezielte Maßnahmen ergreifen zu können. Mit einer Kampagne gegen Taschendiebe, möchte die Polizei Besucher:innen darauf aufmerksam machen, auf ihre Wertgegenstände, insbesondere Smartphones, zu achten.

Verbot von Drohnen
Auch an Altweiberfastnacht bis einschließlich Fastnachtsdienstag (27.02. bis 04.03.2025) ist aufgrund von § 21 h Abs. 3 Nr. 11 LuftVO der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen – sogenannten Drohnen – über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern von Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben verboten. Dies gilt für alle Arten von Drohnen. Wer trotzdem ein Flugmodell oder Unbemanntes Luftfahrtsystem (UAS) aufsteigen lässt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden, auch ist in solchen Fällen damit zu rechnen, dass Kosten für Polizeieinsätze anfallen und die Fluggeräte sichergestellt werden.
Polizei, Stadtverwaltung und Veranstalter appellieren daher an alle Drohnen-Piloten, ihre Fluggeräte am Boden zu belassen.

Videokameras und Drohnen der Polizei
Wie in jedem Jahr setzt die Polizei in Bereichen mit hohem Besucheraufkommen stationäre Videokameras ein. Diese dienen insbesondere dem frühzeitigen Erkennen von Gefahrensituationen und Straftaten. Einsatzkräfte können so zielgerichteter und schneller an die Einsatzorte gebracht werden. Daneben stehen der Polizei Mainz anlassbezogen auch polizeiliche Drohnen, sowie ein TV-KW zur Übertragung von Livebildern zur Verfügung. Mit Hinweisschildern an den überwachten Plätzen und großen Zufahrtswegen weist die Polizei auf den Einsatz der Videotechnik hin. Einsatz, Aufzeichnung und die spätere Löschung erfolgen in Übereinstimmung mit den Vorgaben des rheinland-pfälzischen Landesbeauftragten für Daten- und Informationssicherheit LfDI.

Zwei Kilometer Sperrgitter
Anwohner fragen in jedem Jahr wiederkehrend: Die verkehrlichen Sperrzeiten am Rosenmontag sind zeitlich so gestaltet, dass die ersten Gitter früh morgens ab 7.00 Uhr aufgestellt werden – von da an gibt es wachsende Beeinträchtigungen im Verkehrsgefüge. Ab 10.00 Uhr ist dann die Innenstadt von der Holzhofstraße bis zum Kaiser-Karl-Ring vollständig für den Individualverkehr gesperrt.
Die Rheinstraße ist wegen des Aufbaus von Gittern zwischen der Theodor-Heuss-Brücke und der Salvatorstraße bereits um 8.30 Uhr geschlossen und wird voraussichtlich um 18.00 Uhr nach erfolgter Reinigung wieder geöffnet werden. Anwohner können als Anlieger vor/nach dem Zug die Altstadt aus Richtung Rathaus bis zur Templerstraße erreichen.

Um einen problemlosen Ablauf des Rosenmontagszuges zu gewährleisten, stellt die Straßenverkehrsbehörde mit 50 Mitarbeitern und Helfenden 450 schwere Gitter (Gesamtlänge 1350 Meter) sowie 300 leichte Gitter (750 Meter) am „Tag der Tage“. Mehr als 300 Halteverbotsschilder sind dann bereits seit längerem platziert. Im Stadtkern folgen am Rosenmontag 110 Absperrungen sowie 150 weitere Verkehrszeichen.

Zufahrtssperren
Aus Sicherheitsgründen werden – unabhängig von den straßenverkehrsrechtlich notwendigen Sperrungen und weiträumigen Umleitungen – rund um den Veranstaltungsbereich Schillerplatz, Ludwigsstraße, Gutenbergplatz, Höfchen, Markt und Liebfrauenplatz wieder Zufahrtsschutzsperren in Form von Schutzpollern und LKW-Sperren installiert bzw. gestellt.

Am Weiberdonnerstag, 27.02.2025 bis einschließlich Fastnachtsdienstag, 04.03.2025 sind erhebliche Sperrmaßnahmen für Fahrzeuge in der Innenstadt geplant. Im genannten Zeitraum ist deshalb der Lieferverkehr täglich nur bis 10.30 Uhr in der Altstadt und am Rosenmontag zusätzlich in Teilen der Neustadt möglich.

Achtung: Am Rosenmontag wird es ab 9.00 Uhr keinen Lieferverkehr mehr geben können. Dann stehen bereits Absperrgitter.
Nach diesem Zeitpunkt ist das Einfahren in den geschützten Bereich untersagt. Die Sperrung der Veranstaltungsfläche für den Kraftfahrzeugverkehr betrifft im gleichen Maße den Individualverkehr. Das Befahren ist im genannten Zeitraum ab 10.30 Uhr nicht mehr möglich. Es wird um eine weiträumige Umfahrung bzw. Beachtung im Rahmen des Lieferverkehrs gebeten.

Konkret: Die Mainzer Altstadt (Schillerplatz, Ludwigsstraße, Gutenbergplatz, Höfchen, Markt und Liebfrauenplatz) ist an den Veranstaltungstagen zu folgenden Zeiten für sämtliche Kraftfahrzeuge gesperrt.
Sperrzeiten:
27.02.2025 von 09.30 – 24.00 Uhr
28.02.2025 von 10.30 – 24.00 Uhr
01.03.2025 von 10.30 – 24.00 Uhr
02.03.2025 von 10.30 – 24.00 Uhr
03.03.2025, von 09.30 Uhr bis zum
04.03.2025 01.00 Uhr.

Kein LKW-Fahrverbot am Rosenmontag
Auf die Anordnung eines Lkw-Fahrverbotes für die Innenstadt, wie es teils in der Vergangenheit per Allgemeinverfügung erlassen wurde, verzichtet die Stadtverwaltung Mainz in Rücksprache mit den Polizeibehörden auch in diesem Jahr.

Stadtreinigung Mainz: Über 120 Mitarbeiter sorgen für saubere Gassen – Reinigung bis in den späten Abend
Die Hauptlast des Rosenmontagszuges – und dessen Folgen – liegt seit unzähligen Jahren auf den Schultern (und den zahllosen Kehrblechen) der Mitarbeiter:innen der Stadtreinigung Mainz mit Unterstützung der Kommunalen Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AÖR (KAW).
Vier Arbeitsgruppen rücken auch 2025 in der Stadt den enormen Müllbergen – schätzungsweise erneut um die 85 Tonnen in der
Pressemitteilungen Stadt Mainz Seite 15 24.02.2025
ersten Reinigung, final in der Regel um die 90 bis 95 Tonnen insgesamt – zu Leibe.
Diese Arbeitsgruppen mit insgesamt 124 Kräften sind entlang des Zugweges auf Tour. Zwischen Schillerplatz und den Domplätzen bzw. Fischtorstraße kann die Reinigung jedoch wegen der großen Menschenmengen nicht direkt im Anschluss an den Zug erfolgen. Diese erfolgt daher erst am Dienstag früh.
Bei der Zugwegreinigung sind 24 Kollegen der Stadtreinigung Mainz im Areal Schillerstraße, Binger Straße bis Alicenplatz sowie Bahnhofstraße und Bahnhofsplatz/Parcusstraße und das Areal um die Bonifaziusstraße aktiv.

Weitere 36 Mitarbeiter sind damit beschäftigt, die Rheinstraße, Holzhofstraße und teils Weißliliengasse zu reinigen. Direkt nach Zugende sind in zwei Gruppen zudem 64 Kraftfahrer, Reiniger und Müllwerker tätig, die die Spuren des Zuges bis zur Weißliliengasse entfernen, um schnellstens wieder einen fließenden Autoverkehr zu ermöglichen.

Insgesamt werden somit – inklusive kurzfristiger Koordination – mehr als 120 Mitarbeiter im Schwerpunkt von 15 Uhr bis ca. 20.30 Uhr tatkräftig bemüht sein, zunächst die groben Verunreinigungen auf dem Zugweg – bis auf die genannten Ausnahmebereiche – direkt noch am selben Tage zu beseitigen. Die sich anschließende Feinsäuberung wird wie stets nach dem Abbau der Verkaufsstände, dem Abtransport der zahlreichen Gitter und dem Ende aller festlichen Aktivitäten erfolgen.

Die Werkleiterin der Stadtreinigung Mainz, Carina Beck, skizziert die Vorgehensweise für den aktuell anstehenden 121. Umzug: „Die Reinigung erfolgt auch 2025 nach Ende des Zuges mit professioneller Routine, das Vorgehen hat sich über viele Jahre hervorragend eingespielt. Die Mitarbeiter leisten trotz der schwierigen Bedingungen und der starken Arbeitsbelastung an Fastnacht beeindruckende Arbeit. Wir nehmen die Reinigung nach dem Ende des Zuges von mehreren Seiten in Angriff. Manche Innenstadtbereiche werden aber wie stets erst am Folgetag in den sehr frühen Morgenstunden gereinigt werden können, da wir aufgrund der Menschenmengen mancherorts nicht durchkommen. Ansonsten gehen wir im gesamten Stadtgebiet sukzessive von der Grob- zur Feinsäuberung über.“ Die Stadtreinigung, so Beck, rechnet nach vorsichtigen Schätzungen im Jahr 2025 erneut mit einem Gesamtmüllaufkommen von annähernd 85-90 Tonnen.

OB Haase: Dank an engagierte „Saubermänner“
OB Haase führt die langjährige Tradition der Mainzer Oberbürgermeister fort und wird am Rosenmontag beim Empfang im Staatstheater zugegen sein, ehe es auch in diesem Jahr auf der Ehrentribüne vor dem Theater wieder „hoch hergehen“ wird. Nach Ende des Zuges stattet Haase den bei der Zugreinigung stark geforderten Mitarbeiter der Stadtreinigung Mainz und der Kommunalen Abfallwirtschaft Mainz/Bingen „zur Halbzeit der Reinigungsaktivitäten“ gegen 18.00 Uhr im Foyer des Stadthaus Mainz (Große Bleiche 46 / Löwenhofstraße 2, 55116 Mainz) den traditionellen Besuch ab, um für den Einsatz Dank zu sagen.

2025: (Erweitertes) Glasverbot bleibt in Kraft
Die Glasverbotszone wurde konzeptionell im Jahr 2018 deutlich ausgeweitet und wird auch im Jahre 2025 weiterhin beibehalten. Im Bereich der Festmeile (Schillerplatz bis Liebfrauenplatz) müssen die Besucher mit Kontrollen durch Sicherheitspersonal des MCV und des Kommunalen Vollzugsdienstes rechnen.
Wird bei diesen Kontrollen Glas festgestellt, wird die/der Betroffene gebeten, das Glas in bereitgestellte Container zu entsorgen (ggf. wird das Glas abgenommen). Sowohl der MCV als auch die Stadt Mainz appellieren daher erneut an alle Närrinnen und Narren mit Nachdruck, bitte keine Glasbehältnisse zum Rosenmontagszug mitzubringen.
Konkret ist es untersagt, am Donnerstag („Weiberfastnacht“, 27.02.2025) von 8.00 bis 19.00 Uhr, die folgenden Bereiche der Stadt Mainz mit Glasbehältnissen (z.B. Flaschen, Gläser, Krüge, Karaffen) zu betreten:
– Schillerplatz (einschließlich Grünanlagen)
– Inselstraße (Schillerplatz bis Hausnummer Inselstraße 3)
– Ludwigstraße, Schillerplatz bis Kreuzung Große Langgasse/ Weißliliengasse
– Ballplatz: vom Schillerplatz bis Höhe Hausnummer Ballplatz 7

In der Zeit von „Rosenmontag“ (03.03.2025, 8.00 Uhr) bis zum „Fastnachtsdienstag“ (04.03.2025, 8.00 Uhr) gilt das Glasverbot in
– Schillerplatz (einschl. Grünanlagen) bis Einmündung Emmeransstraße
– Inselstraße
– Kötherhofstraße
– Ballplatz, vom Schillerplatz bis Durchgang Weißliliengasse
– Ludwigsstraße einschl. Nebenplätze und Grünanlagen
– Große Langgasse ab Einmündung Emmeransstraße bis Ludwigsstraße
– Weißliliengasse ab Hausnummer 31 bis zur Ludwigsstraße
– Gymnasiumstraße von Großer Langgasse bis Hausnummer 2
– Dominikanerstraße einschließlich des Parkplatzes
– Vordere Präsenzgasse
– Fuststraße von der Ludwigsstraße bis Ende Tritonsplatz (Kleines Haus)
– Tritonplatz
– Gutenbergplatz
– Georg-Moller-Passage
– Schöfferstraße
– Alte Universitätsstraße (Ecke Alte Universitätsstraße 19 / Schusterstraße 19 bis Schöfferstraße einschließlich Platzes vor Alter Universität)
– Höfchen einschließlich der Grünanlagen
– Markt
– Liebfrauenplatz
– Fischtorstraße bis Höhe Geschäft „Fisch Jakob“

Von allen Glasflaschen geht eine ernstzunehmende Gefährdung durch Glasbruch und daraus folgende mögliche Verletzungen aus.

Nicht nur bei Stürzen, sondern auch durch seitlich wegspritzende Glassplitter beim Einsatz der Kehrmaschinen kann Glas schwerwiegende Schnittwunden insbesondere im Gesicht und an den Händen sowie bei Hundepfoten verursachen. Die Splitter kleiner Schnapsflaschen können auch Fahrzeugreifen beschädigen.
Die Werkleiterin der Straßenreinigung Mainz, Carina Beck: „Aus Sicht der Straßenreinigung ist ein Glasverbot absolut hilfreich. Wir hoffen, dass dadurch langfristig deutlich weniger Glasmüll anfällt. Damit wird es für alle Besucher, aber auch die Mitarbeiter, sicherer und Verletzungsgefahren können deutlich vermindert werden. Alle Seiten gewinnen.“
Fastnachtsmesse und Umfeld: Glasverkaufsverbot an Rosenmontag

Zusätzlich gilt an Rosenmontag (03.03.2025) in diesem Jahr erstmalig ein Glasverkaufsverbot auf der Fläche der Fastnachtsmesse und in deren direkten Umfeld. Dies bedeutet, dass durch den Einzelhandel Glasgefäße aller Art an Rosenmontag grundsätzlich nicht verkauft werden dürfen.

Das Glasverbot einschließlich des Glasverkaufsverbotes wird durch Einsatzkräfte des kommunalen Vollzugsdienstes überwacht. Es gilt für die Fläche, in der das Glasverbot gültig ist sowie ergänzend im angrenzenden Bereich:
– Weißliliengasse bis Einmündung Eppichmauergasse,
– Eppichmauergasse bis Einmündung Ballplatz
– Ballplatz,
– Gaustraße von Einmündung Acker bis Gaustraße, Hausnr. 52,
– Kronberger Hof (ab Kreuzung Emmeransstraße/Fuststraße bis Tritonplatz),
– Große Langgasse zwischen Hausnr. 7/1 und Kreuzung Emmeransstraße,
– Welschnonnengasse (Hausnr. 24) und Einmündung Große Langgasse.
(Ausnahmen für den „offensichtlichen und ausschließlichen häuslichen Gebrauch“ sind für Anlieger zulässig.)
„Die Sicherheit aller Feiernden ist uns sehr wichtig. Genau deshalb setzen wir unser Sicherheitskonzept um. Für eine unbeschwerte und sichere Straßenfastnacht können alle Närrinnen und Narrhalesen bereits einen eigenen kleinen Beitrag leisten, indem sie, auch losgelöst vom Glasverbot, auf das Mitbringen von Glasbehältnissen verzichten“, betont Ordnungsdezernentin Manuela Matz.

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