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Rheinland-Pfalz weicht ab von Inzidenz-Festlegung und führt 2G+ ein

Die neue 26. Corona-Bekämpfungsverordnung wurde heute beschlossen und gilt ab Sonntagfrüh. „Ich habe mich lange dafür eingesetzt, dass wir nicht mehr nur die 7-Tage-Inzidenz als Maßstab für unser Handeln im Kampf gegen das Virus zugrunde legen. Wir begrüßen daher, dass die Inzidenzschwellen von 35 und 50, die bislang den Staat zum Ergreifen von Maßnahmen verpflichtet haben, aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz gestrichen werden. Stattdessen werden in Rheinland-Pfalz künftig die Faktoren Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenauslastung wesentliche Maßstäbe für weitergehende Schutzmaßnahmen sein. Wir haben in Rheinland-Pfalz [zudem] ein „2G+“-System entwickelt und führen dies nun ein. Für Geimpfte und Genesene bleibt es bei einem sehr großen Stück Normalität. Es werden für diese Gruppe unbegrenzte Zusammenkünfte möglich sein, zu denen ein gewisses Kontingent an nicht-immunisierten Personen hinzukommen können. Als Faustregel gilt: Wir sehen keinen Lockdown mehr als Schutzmechanismus vor: Geschäfte, Restaurants, Hotels, Theater und Kinos sollen geöffnet bleiben, auch bei steigenden Inzidenzen. Stattdessen wird der Zutritt von nicht immunisierten Menschen schrittweise reduziert, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Wir haben aktuell mehr als 5 Millionen Impfungen vorgenommen. Jeder und jede Erwachsene hatte die Möglichkeit, sich impfen zu lassen und wir werden nicht nachlassen, weiterhin Impfungen zu ermöglichen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Für Betreiber einer Veranstaltung oder der Gastronomie besteht künftig die Möglichkeit, mehr Personen den Zutritt zu gestatten, wenn darunter nur eine sehr geringe Anzahl von getesteten Personen ist. In allen Warnstufen sei ein „Kontingent“ von Personen vorgesehen, für die eine Testung ausreiche, um dem Rechnung zu tragen, dass ein sehr geringer Prozentsatz sich aus medizinischen Erwägungen nicht impfen lassen kann. Da die Impfung aktuell erst ab 12 Jahren durch die STIKO empfohlen wird, zählten im Sinne der Verordnung Kinder bis einschließlich 11 Jahren als geimpft und fallen damit unter die 2G-Regel.

Die neuen Warnstufen setzen sich künftig zusammen aus der 7-Tage-Inzidenz, dem 7-Tage-Hospitalisierungs-Wert und dem Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten. Sie reichen von Stufe 1 bis Stufe 3, die dann ausgerufen würden, wenn mindestens zwei der drei Leitindikatoren erreicht werden.

Das Erreichen einer Warnstufe wird unter anderem Auswirkungen auf die zulässige Personenzahl bei privaten Zusammenkünften, aber auch auf Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich haben. „Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit höchstens 25 Personen gestattet, wobei geimpfte Personen und genesene Personen bei der Ermittlung der Personenanzahl außer Betracht bleiben.

Bei Erreichen der Warnstufe 2 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt reduziert sich die Personenanzahl auf zehn; bei Erreichen der Warnstufe 3 reduziert sich die Personenanzahl auf fünf“, erläuterte Gesundheitsminister Clemens Hoch den Mechanismus des neuen Warnwerts.

Darüber hinaus seien Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Zuschauern oder Teilnehmern, die nicht-immunisierte Personen sind, zulässig. Eine nicht-immunisierte Person im Sinne dieser Verordnung ist eine Person, die weder geimpfte noch genesene Person ist und das 11. Lebensjahr vollendet hat. Bei Erreichen der Warnstufe 2 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt reduziere sich die Personenzahl auf 100; bei Erreichen der Warnstufe 3 reduziere sich die Personenzahl auf 50. Über diesen Personenkreis hinaus können ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen.

Schulen
Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig erläuterte die Auswirkungen der jeweiligen Warnstufen auf den schulischen Alltag: „Kinder und Jugendliche brauchen ihre Schule. Deshalb sorgen wir dafür, dass sie unter bestmöglichen Bedingungen und bei einem hohen Schutzniveau zur Schule gehen können. In Bildungseinrichtungen gelten deshalb strengere Regeln als in anderen Bereichen der Gesellschaft. Jede Woche werden aktuell rund 520.000 Schüler zwei Mal getestet. Unsere Schulen setzen ihre Hygienekonzepte konsequent um. Das belegt auch die begleitende Studie des rheinland-pfälzischen Landesuntersuchungsamts und der Universität Heidelberg. Das Land hat darüber hinaus insgesamt ein Fördervolumen von 18 Millionen Euro für Maßnahmen zur Raumlufthygiene zur Verfügung gestellt. Auch nach den beiden Präventionswochen zum Schuljahresstart behalten wir ein hohes Schutzniveau bei. Deshalb sind die Schulen auch in den drei Warnstufen umfasst. Das gibt – gemeinsam mit den einheitlichen Quarantäneregelungen – Sicherheit und Klarheit vor Ort.“

In allen Schulen, so die Ministerin, gelte in Warnstufe 1 grundsätzlich die Maskenpflicht im Schulgebäude, nicht jedoch am Platz und im Freien. Erreicht ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt Warnstufe 2 besteht die Maskenpflicht an den weiterführenden Schulen auch am Platz. In Warnstufe 3 gilt die Maskenpflicht an allen Schulen am Platz, allerdings nicht im Freien. Ausgenommen hiervon sind in den Förderschulen Schüler, die aufgrund ihrer Behinderung keine Maske tragen oder tolerieren können. Weitere Ausnahmen von der Maskenpflicht gibt es beim Sport- sowie beim Musikunterricht, beim Essen und Trinken sowie bei Prüfungen und Kursarbeiten.

Tritt eine Infektion mit Corona in Schulen auf, besteht für die Schüler innerhalb der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe, in der die Infektion aufgetreten ist, sowie deren Lehrkräfte nur bei einer eigenen Infektion eine Absonderungspflicht. Alle anderen Teilnehmer der Klassen- oder Lerngruppe müssen sich im Regelfall nicht absondern. Sie müssen sich stattdessen für den Zeitraum von 5 aufeinanderfolgenden Schultagen täglich mittels Selbsttest testen sowie eine Maske am Platz tragen. Die Testpflicht gilt dabei nicht für geimpfte und genesene Personen. Das Gesundheitsamt kann bei besonderen Ausbrüchen auch strengere Maßnahmen anlegen. Dann sollen sich zunächst nur die unmittelbaren Sitznachbarn in Quarantäne begeben, alle anderen können nach einem negativen PCR Test auch wieder in die Schule gehen. Es bleibt bei der darauffolgenden Test- und Maskenpflicht.

„2G+“-System und neue Warnstufen
Der Leitindikator „7-Tage-Inzidenz“ richtet sich für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt nach der Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung je 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen. Dabei sind die für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt – unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30. Juni 2020 in der Gebietseinheit befindlichen ausländischen Stationierungsstreitkräfte – innerhalb von sieben Tagen für die betreffenden Kommunen veröffentlichten Zahlen zugrunde zu legen.

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Wert“ bestimmt sich nach der Zahl der Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100.000 Einwohner im Durchschnitt der letzten 7 Tage bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz. Ein Hospitalisierungsfall ist jede Person, die sich in Bezug auf die COVID-19-Erkrankung in einem Krankenhaus in stationärer Behandlung befindet.

Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes.

Die aktuellen Werte dieser drei Leitindikatoren werden auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Erreichen für das Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt an 3 aufeinander folgenden Werktagen jeweils 2 der 3 Leitindikatoren mindestens den in dieser Verordnung festgelegten Wertebereich, so wird der Landkreis oder die kreisfreie Stadt den Zeitpunkt, ab dem die jeweilige Warnstufe in seinem oder ihrem Gebiet gilt, kommunizieren.

Weitere Änderungen in der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung

Maskenpflicht
Bei der Maskenpflicht wird nun stets das Tragen einer Maske des Standards eines medizinischen Mundschutzes (OP-Maske) oder eine KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards vorausgesetzt.

Testpflicht, Status „geimpfte Person“ und „nicht-immunisierte Person“
Ist eine Testpflicht vorgeschrieben, gilt diese – wegen einer Einheitlichkeit anders als in der 25. CoBeLVO – nunmehr nicht für Kinder bis einschließlich 11 Jahre, aber weiterhin für Schüler. Hintergrund sind die in Schulen regelmäßig stattfindenden Testungen und das damit bereits erreichte hohe Schutzniveau. Kinder bis einschließlich 11 Jahre werden Geimpften und Genesenen gleichgestellt.

Aufenthalt im öffentlichen Raum
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit maximal 25 Personen zulässig, wobei geimpfte Personen und genesene Personen nicht mitzählen. Kinder bis einschließlich 11 Jahre werden damit also bei der Personenanzahl nicht mitberücksichtigt. Bei Warnstufe 2 reduziert sich die zulässige Personenanzahl auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen.

Veranstaltungsbereich
Die bisherige Differenzierung zwischen „kleinen“ Veranstaltungen (innen 350 Personen, außen 500 Personen) und „großen“ Veranstaltungen (bis 5.000 Personen bei Inzidenz unter 35) entfällt. Es wird nur noch zwischen innen und außen unterschieden. Es wird sowohl für den Innenbereich als auch für den Außenbereich die jeweils zulässige Zuschaueranzahl an nicht-immunisierten Personen festgelegt, die sich in Abhängigkeit von der am Veranstaltungsort jeweils geltenden Warnstufe bestimmt. Über diesen Personenkreis hinaus können allerdings bei allen Veranstaltungen eine beliebige Anzahl an geimpften oder genesenen Personen oder diesen gleichgestellten Personen (= Kinder bis 11 Jahre) teilnehmen, lediglich bei Veranstaltungen im Freien ohne feste Plätze ist die Gesamt-Personenzahl auf 25.000 gedeckelt.

Veranstaltungen im Innenbereich
Bei Warnstufe 1 sind bis zu 250 nicht-immunisierte Zuschauer bzw. Teilnehmer zulässig. Bei Erreichen der Warnstufe 2 reduziert sich die zulässige Personenanzahl der nicht-immunisierten Personen auf 100, bei Warnstufe 3 auf 50. Es gilt immer die Pflicht zur Kontakterfassung. Es gelten je nach Wahl des Veranstalters das Abstandsgebot oder die Maskenpflicht.

Veranstaltungen im Freien
Bei Veranstaltungen im Freien mit festen Plätzen sind bei Warnstufe 1 bis zu 1.000 nicht-immunisierte Zuschauer bzw. Teilnehmer zulässig. Bei Erreichen der Warnstufe 2 reduziert sich die zulässige Personenanzahl der nicht-immunisierten Personen auf 400, bei Warnstufe 3 auf 200. Bei Veranstaltungen im Freien ohne feste Plätze sind bei Warnstufe 1 bis zu 500 nicht-immunisierte Zuschauer bzw. Teilnehmer zulässig. Bei Erreichen der Warnstufe 2 reduziert sich die zulässige Personenanzahl der nicht-immunisierten Personen auf 200, bei Warnstufe 3 auf 100. Es gilt bei allen Veranstaltungen für nicht-immunisierte Personen die Testpflicht (Sicherstellung „3G“), sowie für den Innenbereich die Pflicht zur Kontakterfassung die Vorausbuchungspflicht. Nach Wahl des Veranstalters gilt entweder das Abstandsgebot oder die Maskenpflicht. Bei einer festen Bestuhlung oder einem festen Sitzplan kann das Abstandsgebot durch die Einhaltung des sogenannten „Schachbretts“ gewahrt werden. Bei Veranstaltungen, bei denen die Anzahl der nicht-immunisierten Personen nicht mehr als 25 beträgt (und im Übrigen lediglich genesene oder geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen teilnehmen), entfällt das Abstandsgebot und die Maskenpflicht, die übrigen Schutzmaßnahmen (also insbesondere die Testpflicht) bleiben aber bestehen. Bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl der Nicht-Immunisierten auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen. Ausnahmegenehmigungen können im Einzelfall von der zuständigen Kreisordnungsbehörde in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt erteilt werden.

Religionsausübung
In geschlossenen Räumen gilt – neben dem Abstandsgebot – durchgehend die Maskenpflicht. Nehmen an Gottesdiensten, Veranstaltungen oder Kommunions-/Konfirmations-/Firmunterricht o.ä. in geschlossenen Räumen nicht mehr als 25 nicht-immunisierte Personen teil (und im Übrigen lediglich genesene oder geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen), entfällt das Abstandsgebot und die Maskenpflicht, die übrigen Schutzmaßnahmen bleiben aber bestehen. Bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl der Nicht-Immunisierten auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen.

Diskotheken / Clubs
Für Diskotheken und Clubs sind keine gesonderten Regelungen in der CoBeLVO mehr vorgesehen. Es gelten insoweit die für den Veranstaltungsbereich geltenden Regelungen.

Arbeits- und Betriebsstätten
Nicht-immunisierte Personen, die mindestens 5 Werktage hintereinander aufgrund von Urlaub oder vergleichbaren Dienst- oder Arbeitsbefreiungen nicht gearbeitet haben, unterliegen der Testpflicht. Erfolgt die Arbeitsaufnahme im Homeoffice, gilt die Testpflicht für den ersten Tag, an dem die Arbeit im Betrieb oder an sonstigen Einsatzorten außerhalb der eigenen Häuslichkeit stattfindet.

Körpernahe Dienstleistung
Es gilt für nicht-immunisierte Personen – unabhängig von den Warnstufen – die Testpflicht. Ausnahme: Dienstleistungen aus medizinischen Gründen, Rehabilitationssport und Funktionstraining.

Gastronomie
Im Innenbereich gilt für nicht-immunisierte Personen – unabhängig von den Warnstufen – immer die Testpflicht. Sind in einer gastronomischen Einrichtung nicht mehr als 25 nicht-immunisierte Personen gleichzeitig anwesend (und im Übrigen lediglich genesene oder geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen), entfallen das Abstandsgebot und die Maskenpflicht, die übrigen Schutzmaßnahmen (also insbesondere die Testpflicht) bleiben aber bestehen. Bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl der Nicht-Immunisierten auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen.

Hotellerie, Beherbergungsbetriebe
Für Gäste von Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes gilt für nicht-immunisierte Personen – unabhängig von den Warnstufen – die Testpflicht bei Anreise sowie nachfolgend dann alle 72 Stunden.

Sport
Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport im Innen- und Außenbereich sind mit maximal 25 nicht-immunisierten Personen (und im Übrigen lediglich genesene oder geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen) zulässig. Bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl der Nicht-Immunisierten auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen.

In Schwimm- und Spaßbädern, Thermen, Saunen und Badeseen ist sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich die zulässige Höchstzahl der gleichzeitig anwesenden Personen – wie bisher – auf die Hälfte der sonst üblichen Besucherzahl beschränkt.

Sind nicht mehr als 25 nicht-immunisierte Personen gleichzeitig anwesend (und im Übrigen lediglich genesene oder geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen), entfällt die Beschränkung der Personenzahl, die übrigen Schutzmaßnahmen (also insbesondere die Testpflicht) bleiben bestehen. Bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl der Nicht-Immunisierten auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen.

Freizeiteinrichtungen, Zoos, Spielhallen
Im Innenbereich von Freizeitparks, Kletterparks und ähnlichen Einrichtungen sowie in Zoos und botanischen Gärten und ähnlichen Einrichtungen gilt – unabhängig von der Warnstufe – immer die Testpflicht für alle nicht-immunisierten Personen. Gleiches gilt für Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnlichen Einrichtungen. Sind in Spielhallen, Spielbanken und ähnlichen Einrichtungen nicht mehr als 25 nicht-immunisierte Personen gleichzeitig anwesend (und im Übrigen lediglich genesene oder geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen), entfallen das Abstandsgebot und die Maskenpflicht, die übrigen Schutzmaßnahmen (also insbesondere die Testpflicht) bleiben bestehen. Bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl der Nicht-Immunisierten auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen.

Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht
Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht ist im Innen- und Außenbereich mit maximal 25 nicht-immunisierten Personen (und im Übrigen lediglich genesene oder geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen) zulässig. Bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl der Nicht-Immunisierten auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen.

Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur
Der Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist im Innen- und Außenbereich mit maximal 25 nicht-immunisierten Personen (und im Übrigen lediglich genesene oder geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen) zulässig. Bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl der Nicht-Immunisierten auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen.

Museen, Ausstellungen
Es gilt – unabhängig von der Warnstufe – immer die Testpflicht für alle nicht-immunisierten Personen. Sind in einem Museum, einer Ausstellung, Gedenkstätte oder sonstigen Einrichtung nicht mehr als 25 nicht-immunisierte Personen (und im Übrigen lediglich genesene oder geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen) anwesend, entfallen die Begrenzung der Personenzahl, das Abstandsgebot sowie die Maskenpflicht. Die übrigen Schutzmaßnahmen (insbesondere die Testpflicht) bleiben bestehen. Bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl der Nicht-Immunisierten auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen.

49 responses to “Rheinland-Pfalz weicht ab von Inzidenz-Festlegung und führt 2G+ ein

  1. Der Wust von Information und Regeln erschlägt einen förmlich!! Hoffe die armen Gastronomen können das ganze auch bewältigen?!?! Nun der geimpft und getestete auch der Genesene sind da klar im Vorteil! Gut so!!!

    1. Sehe das genau so! Das deutsche Volk macht wieder venau das, was die Führer sagen. Und dann schämen sie sich Jahrzehntelang dafür. Schande über euch. Ihr habt eure Freiheit als Teilnehmer einer Studie gekauft!!!

      1. Einfach nur Schwachsinn!!
        Es gibt keine Führer, sondern von uns allen gewählte Politiker. Übrigens demnächst sind Wahlen. An alle Schwurbker: ihr könnt ja wählen gehen!

    2. schade wie sehr du hier einfach den Holocaust verharmlost.
      „Juden“ und „Russen“ wurden willkürlich als Opfer ausgewählt und konnten mit ihrer Geburt nichts mehr an ihrem Status ändern.
      Du brauchst dich einfach impfen zu lassen und hast all deine Rechte wieder. Ich glaube jeder im NS hätte sich dieses Privileg gewünscht.
      Einfach schrecklich dieser Vergleich

  2. Da ist er also: der Impfzwang.

    Verbunden mit staatlichen Kontroll- und Überwachungs-Maßnahmen, die Diktaturen wie Nord Korea oder China neidisch werden lassen.

    Geimpfte haben nachweislich die gleiche Viruslast wie Ungeimpfte.
    In Ländern mit höchster Impfquote, wie Israel, explodieren die Neuinfektionen.

    Wer jetzt noch behauptet es ginge bei diesen Maßnahmen um die Gesundheit, sollte seinen Geisteszustand untersuchen lassen.

    1. Und bist du nicht willig so brauch ich Zwang!! Ei dann bleiben Sie doch daheim, bildet eine Selbshilfegruppe und gebt acht auf Euch. Noch nehmen die Intensivstationen auch Impfverweigerer aber wie lange noch???? Also viel Glück und lasst uns Mut euren Verschwörungstheorien einfach in Ruhe.Danke

      1. Ich weiß nicht welches Problem ihr habt. Auf den intensivstationen liegen vor allem alte und schwerkranke Menschen, mit einem positiven Test. Ein Teil davon nicht mal mit Corona.

        Die Wahrscheinlichkeit an Corona zu erkranken ist für Menschen unter 60 extrem gering. Die Verschwörungstheorien, das viele Menschen daran sterben ist eben eine solche.

        Das schlimme an den Maßnahmen ist, dass geimpfte nach ein paar Monaten mehr oder weniger genau so diesen Virus übertragen können. Also zumindest die Testzahlen sich dadurch nicht ändern sondern eher erhöhen werden. Und ob ihr auf der sicheren Seite seid zeigt die Zukunft. In Israel und England sind nicht wenige, die erkranken doppelt geimpft.

        Im übrigen sind auch die Sterbezahlen an sich, seit alle geimpft wurden angestiegen. Aber das ist eine andere Frage.

        Was aber klar ist, kein Gesunder schadet anderen Menschen, egal ob geimpft oder nicht.

        1. Sie haben keinerlei Ahnung! Es liegen gerade Junge und Jünger auf ITS! Und fast ausschließlich Ungeimpfte!
          Und das habe ich nicht aus den Medien, sondern von Menschen die dort arbeiten.
          Aber bitte glauben Sie weiter Ihr Geschwurbel, vielleicht macht sie eine persönliche Erfahrung schlauer… nur abwarten

          1. Schau mal wie der RKI geimpften und nicht geinften Covid Patienten zaeklt. Der Zahlweise verursaxht erhoehte Nummern bei nicht geimpften.

      2. Ja ich finde auch, die Überlastung des Gesundheitssystems muss systematisch bekämpft werden! Auch Raucher und Sportmuffel müssen endlich von den Intensivstationen abgelehnt werden. Außerdem muss Rauchen illegal werden und alle zuckerhaltigen Produkte müssen dringend mit einer hohen Steuer belegt werden. ERST DANN werde ich erwägen zu glauben, dass diese Regierung ernsthaft an unserer Gesundheit interessiert ist.

          1. Genau weg mit dem unnötig dummen gelaber von den ganzen grünen Anhängern ihr sorgt mit eurem kaputten Weltbild für unbezahlbare sprit Preise und heult am Ende wieder weil ihr merkt was ihr für eine scheisse verursacht habt dieses grüne Pack gehört verboten

        1. Du sprichst mir aus der Seele!!! Die Regierung hat sich noch nie, noch nie um unsere Gesundheit gekümmert, jetzt erst recht nicht

        2. Ich war Raucher, esse gerne Süßes und bin Sportmuffel. Daher stimme ich dir eigentlich nicht zu. Recht hast du trotzdem
          👍

        3. Also was hat das Rauchen mit den Corona Regeln zu tun?? Ich rauche aber werder Ärzte noch Apotheken verdienen viel an mir..

    2. Ja, indirekter Impfzwang. Da haben sie doch, was sie wollten. Und Leute, wer will schon eine Lungenentzündung? Oder ohne Geld da stehen? Aber was bitte können wir schon tun? Ohne uns an die neuen Regeln zu halten wird es verdammt schwer in Deutschland zu leben.

  3. Die Zweiklassengesellschaft😖Was für ein Schwachsinn, wenn man den Text liest.
    Ich frage mich, wer sich so etwas ausdenkt und mit gutem Gewissen dahinter stehen kann.🥺Es ist einfach nur traurig, was den Menschen angetan wird.😪

  4. Will jemand GEN manipuliert Speisen ?
    Will jemand GEN manipuliert es Fleisch ??
    Aber GEN manipulierten Impfstoffe denn lassen sie sich in den Arm spritzen

    Wie blauäugig muss man heut sein um solch einen Unfug mit sich machen zu lassen
    Dazu wo keiner weiß welche Nebenwirkungen in Monaten oder Jahren auf die geimpften zu kommen

    Heut im Zeitalter von Internet und Personen die sich auskennen
    Pollitikern oder Virulogen zu vertrauen ist schon jetzt tot

    1. Genau das ist der Grund, warum ich mich nicht impfen lasse.
      Keiner weiß welche Spätfolgen dieser Genmanipulierte Impfstoff mitsich bringt.
      Das hat nichts mit grüner Politik oder öko zutun sondern mit gesundem Menschenverstand.
      Wer in der Genetik rumpfuscht und glaubt er habe alles im Griff, der ist größenwahnsinnig.
      Denn wie sich schon längst gezeigt hat, übertragen auch geimpft weiter das Virus, die dürfen aber ungetestet jeden anstecken.
      Das Virus mutiert weiter also wirkt der Impfstoff irgendwann sowieso nicht mehr.
      Anstatt einen Ansatz zu suchen, wie man das Immunsystem stärken kann, lassen wir uns jetzt jedes halbe Jahr neues Genmanipuliertes Zeug Spritzen bis nicht mehr der Keim das Problem ist sondern die unmengen von Spätfolgen des Impfens. Aber dann ist es zu spät.
      Klar, sind ITS zeitweise überlastet. Aber ein Gesundheitssystem was man kaputt Gespart hat und Personal was finanziell und moralisch kaum Anerkennung und damit auch keine Entlastung bekommt, von dem kann man nicht mehr viel erwarten. Und das völlig unabhängig von Corona.

  5. Es stimmt nicht, dass in Israel wahnsinnig viele M3nsxhen vollständig geimpft sind. Wer sich auf Statistiken
    beruft, der sollte diese auch kennen.

  6. Ich bin nicht geimpft und will mich ganz bewusst nicht impfen lassen, damit ich in den Kontaktbeschränkungen bleiben kann!!!
    Ich bin der Aufforderung nachgekommen meine Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren und bin nicht mehr bereit die Kontakte wieder zu beleben, denn mir ging es nie so gut wie jetzt.
    Firmen und Einrichtungen mit 2-G-Regelungen brauchen das Geld der Ungeimpften nicht, da die Geimpften und Genesenen mit größter Freude auch das Doppelte/Dreifache bezahlen um das Ausbleiben der Ungeimpften zu finanzieren.

  7. Zum Glück gibt es einige wenige, die den ganzen Wahnsinn noch erkennen. Die Politiker sprechen zur Bevölkerung schon immer wie zu Dummen, weil sie uns für dumm halten. Diese ganzen politischen Maßnahmen sind so hohl und unlogisch. Aus der politischen Elite interessiert unsere Gesundheit niemanden, sonst würde es so viele Dinge überhaupt nicht geben und andere Dinge geben, die verboten sind. Das Ganze stinkt zum Himmel und zwar schon von Anfang an. Ist klar, ich lasse mir irgendetwas Neues unbekanntes und ungetestetes in meinen Körper spritzen. Sag mal haben die sie noch alle? Leider kann man nicht ganz klar die Profiteure erkennen, aber es wird sie geben. Wie immer. Es wird auch irgendwann davon berichtet werden. Viel zu spät. Wie immer. Jetzt hab ich mir mal Luft gemacht. Man kann ja kaum seine Meinung äußern ohne überall doof angeschaut zu werden. Wo sind wir gelandet? Wisst ihr noch, Schäuble, Tschernobyl: „alles gar kein Problem, wir sind sicher, es wird nix passieren, verbuddelt einfach das Gemüse in Rheinland Pfalz, macht euch keine Sorgen“. Elektroautos, ja klar. Grüne Energie, logisch. Wir werden veräppelt den ganzen Tag.

    1. Dem ist nichts hinzuzufügen. Wunderbar, es wachen immer mehr Menschen auf. Hoffentlich bekommt unsere Elite am 26.9. die Quittung.

  8. Also was hat das Rauchen mit den Corona Regeln zu tun?? Ich rauche aber werder Ärzte noch Apotheken verdienen viel an mir..

  9. Halten wir zwei Dinge fest, erstens:
    es gab nie eine Überlegung die Intensivbetten. Nachzulesen unter anderem beim BundesRechnungshof.
    Zweitens
    der PCR Test ist nicht geeignet um Infektion nachzuweisen.
    Das ging bereits vor Monaten durch die Presse und damit gab es nie ein Grund für ein Lockdown. Mehr kann man dazu nicht sagen.
    Und dann noch für alle spontan geworden Mediziner hier, lest mal was nach über Virus-Last und Infektionswege.
    Hier ein Verweis von mir auf das Bundesamt für Risiko Bewertung, und das Bundesamt für Aerosolforschung. Aber sind ja alles Schwurbler.

  10. Lasst euch nur weiterhin von Euren gewählten Volksvertretern belügen. Sie haben ur das dreckige Geld,sprich unsere Steuern im Sinn. Der Geschmack des Geldes leitet sie nur noch. Sie haben nach 5 oder 10 Jahren in der Regierung ausgesorgt.Und ihr wählt immer wieder die gleichen VOLKSVERTRETER. Bleibt einfach mal alle eine Woc zu Hause. Dann werdet ihr sehen was passiert. Und der Coronawahnsinn hat sofort ein Ende.

  11. Die Zeit wird zeigen, was hier wirklich stattfindet. Bis dahin können die Geimpften ja ihre „Freiheiten“ genießen solange es ihnen noch möglich ist. Bis dahin habe ich auch kein Problem damit zuhause zu bleiben oder in die Natur zu gehen. Dafür braucht man ja immerhin noch keinen Test. Positiver Nebeneffekt, dadurch kann man Geld sparen und es ist gut für die Gesundheit (;

  12. Liebe Leserinnen und Lesern, wir sind Freunde einer offenen Diskussion, aber Kommentare, die den Holocaust relativieren werden von uns gelöscht. Genauso Beleidigungen.

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