Drei bis vier CBD Shops gibt es in Mainz. Wir haben vor kurzem darüber berichtet. Nun aber führt die Staatsanwaltschaft Mainz und das Kommissariat K 3 der Kriminaldirektion derzeit gegen zwei davon Ermittlungsverfahren durch, wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Handels mit cannabidiolhaltigen Produkten. Bei den Produkten handelt es sich um sogenanntes CBD-Hanf. Dies ist ein Cannabinoid und neben THC eines der Hauptwirkstoffe von Cannabis. Im Zuge dieser Ermittlungen sind am Mittwochnachmittag insgesamt vier Durchsuchungsbeschlüsse, in Wohnungen und Verkaufsstellen der Beschuldigten vollstreckt worden. Insgesamt konnten ca. 3,5 kg Pflanzenbestandteile (CBD-Blüten) und ca. 150 Flaschen CBD-Öl sichergestellt werden. Die Ermittlungen in dem Gesamtkomplex werden fortgeführt. Insbesondere Analyse-Untersuchungen und Vernehmungen finden in den nächsten Tagen statt. Die Rechtslage ist oft unklar. Cannabidiol (CBD) ist ein nicht-psychoaktives Cannabinoid aus dem weiblichen Hanf (Cannabis). Medizinisch wirkt es entkrampfend, entzündungshemmend, angstlösend und gegen Übelkeit. CBD ist daher eigentlich legal.
Razzia in zwei Mainzer CBD Shops
5 responses to “Razzia in zwei Mainzer CBD Shops”
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Die Rechtslage ist doch eindeutig !
Blüten und Blätter dürfen unverarbeitet nicht an Endkunden verkauft werden (Verstoss gegen BtMG)
und
CBD-Produkte ohne NovelFood-Zulassung sind nicht verkehrsfähig.
Alles klar ?
Hanfblüten aus EU-Hanf mit einem THC Wert von unter 0,2% fallen nicht unter das BtMG. Der Verkauf an Endverbraucher ist nicht erlaubt, allerdings mit der Begründung, dass Rausch nicht ausgeschlossen werden kann. Verkaufe ich allerdings 1g Nutzhanf mit einem THC Wert von unter 0,2%, kann der Rausch mit 100% Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden – ein rechtlicher Widerspruch meiner Meinung nach. Zudem gibt es auf den Verpackungen meistens keine Empfehlung zum Konsum, sondern das Gegenteil ist der Fall. Was der Käufer mit dem Inhalt macht, darüber habe ich keine Kontrolle. Es handelt sich so gesehen um eine echte rechtliche Grauzone und schließlich ist es leider der Willkür lokaler Behörden überlassen, wie damit umgegangen wird. Dass die Polizei darüber entscheiden kann, wie sie das Gesetz nun auslegt, ist meiner Meinung sogar eine Verletzung der Gewaltenteilung.
Genau aus diesem Grund verkaufen wir derartige Produkte nicht. Die Shopbetreiber sind selber schuld, wenn sie nicht in der Lage sind, sich über die Rechtslage zu informieren. Hoffentlich verstehen unsere Kunden jetzt, warum wir die Produkte nicht verkaufen, denn bis jetzt reagierten sie mit Unverständnis („Quatsch, ist legal – die anderen verkaufen es doch auch“)
Der Hänfling
Die meisten #CBD #Hanf Verkäufer interessiert doch die (eindeutige) Rechtslage nicht …
die wollen Kohle machen, sonst nichts, geldgeile Kriminelle mit Vorsatz.
Wenn sie dann erwischt werden machen sie einen auf MiMiMi wie die Betreiber von #Hanfbar #Braunschweig. Ein paar Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung ist da noch viel zu wenig, die gehören ein paar Jahre hinter Gitter, vielleicht wird ihnen dann klar, dass nicht sie bestimmen was verkauft werden darf, sondern der Gesetzgeber.
Wer heute noch #CBD #Blüten +#Blätter (Tee) verkauft steht mit einem Bein schon im Knast …
in deutschland haben wir ein GG, das sagt alle müssen gleich vor dem gesetz sein und behandelt werden.
Vitalia, Bad Heilbunner, Salus, Meßmer und mehr vertreiben Hanftee an Kunden zum konsum, heist missbrauch. Wenn die das tun dann dürfen CBD Shops es auch. Auch gibts das Antidiskriminierungsgesetzt. Darf nicht sein nur weil eine große Firma wie sie sagen Drogendealer ist oder ein kleiner Händler. Wenn ich Sie wäre würde ich mich informieren,hanfblüten und hanfblätter sind rechtlich gleich. Auch dürfte dann hanfseil nicht verkauft werden wel es rohhanf ist und missbrauch nicht auszuschließen ist. Bei EDEKA und… da heist es Gesundheitsamt sei zuständg, aber auf keline Shops da traut sich die Justz aufeinmal sind die zuständig. Ich habe briefe an das justizministerium gesendet und bvl. beide haben mir geantwortet
Justiz: Der vertrieb von Nutzhanf unterlege nicht dem btmg, es sei die sache der landratsämter Verkauf zu überwachen, und auch zu strafen
bvl: diese sagen cbd hanfblüten sind ein lebensmittel darum eine sache von dem gesundheitsamt
wenn ihr hier so schreit dann bitte informiert ihr euch
im gesetz steht hanf ist erlaubt wenn es eu zert. sind oder nicht zert doch dann muss der handel gerb. sein und missbrauch asgeschlossen sein,
wir in der brd haben den grundsatz der bestimmtheit. das a gesetz so geschrieben sein muss das der adressat es glei verstehen tut ob das handeln legal is der net.
wenn ich des btmg lesen tu, und dann versteht ma das gewerblicher zweck ist, wenn der shop ein gewerbe hat, is es ein gerb zweck für den shop.