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Projekt „Tempo 30 auf Rheinstraße in der Nacht “ geht in konkrete Umsetzung

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Das Pilotprojekt des Umweltministeriums Rheinland-Pfalz geht in diesen Tagen in Mainz in die konkrete Umsetzung. Seit dem 29.01. ist die Dauermessstation in Betrieb und online. Nachdem das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG) am Donnerstag, 12. Juni, bereits eine nächtliche beobachtete Testmessung in der Rheinstraße vorgenommen hat (Vorher-Untersuchung), um Daten zur bestehenden Lärmbelastung in der Rheinstraße zu erheben, geht es in den kommenden Wochen an die Realisierung der Ausgestaltung des einjährigen Pilotprojektes.

„Die zentrale Zielkoordinate des Projektes ist es, zu ermitteln, ob die nächtliche Tempo 30-Ausweisung für die Zeit von 22 bis 6 Uhr früh im Bereich zwischen der Straße Am Rathaus sowie der Holzhofstraße zu realen Reduzierungen von Lärmbelastungen für die hohe Zahl von Anwohnern führen könnte“, skizziert die Verkehrs- und Umweltdezernentin Katrin Eder die Versuchsanordnung. „Nach der WHO beeinträchtigen Lärmimmissionen oberhalb von 55 Dezibel nachts die Gesundheit und es besteht kurzfristiger Handlungsbedarf. Sollte das Projekt Entlastungen nachweisen, werden wir über mögliche Folgen nachdenken müssen. Zuvor steht aber die wissenschaftliche Untersuchung unter Federführung des LUWG über 12 Monate an. Dann sehen wir klarer, ob ein solches Tempolimit des Nachts auch als dauerhafte Maßnahme geeignet sei könnte“, so Eder.

Das Projekt wird durch das Umweltministerium gefördert. „An der Rheinstraße ist es 24 Stunden am Tag unerträglich laut, das haben unsere Messungen bestätigt“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken: „Nicht nur Fluglärm macht krank, auch Straßenverkehrslärm.“ Die Stadt Mainz habe den Handlungsbedarf erkannt und sei mit dem Pilotprojekt beispielgebend für andere Städte in Rheinland-Pfalz. Vergleichbare Projekte laufen derzeit in Trier, Speyer, Bad Kreuznach, Kandel und Herxheimweyher. Es sei ein großer Erfolg des „Runden Tischs Lärm“ beim Umweltministerium, dass die Straßenverkehrsbehörden neuerdings Tempolimits zum Lärmschutz ermöglichen, so Höfken: „Tempo 30 ist nicht nur eine wirksame, sondern auch eine realisierbare Maßnahme zum Lärmschutz.“

Mit der Planung der Projekte zur Lärmaktionsplanung hatte das Umweltministerium des Landes Kommunen aufgerufen, mögliche Testbereiche zu benennen. Nach Beschlüssen des „Runden Tisches Lärm“ sollen diese Projektbereiche an einzelnen „besonders hochbelasteten innerörtlichen Straßenabschnitten mittels Geschwindigkeitsbegrenzungen“ getestet werden.

Über 600 Anwohner sind im genannten Abschnitt in direkter Nähe zur Rheinstraße von Lärm und Abgasen betroffen, rund 30.000 Fahrzeuge rollen pro Tag durch diese zentrale Innenstadt-Achse, die aufgrund der Schallreflexionen sowie der geringen Abstände zwischen Wohnbebauung und Straße ein hohes Maß an Lärmbelastungen erwarten lassen. Aufgrund der Einführung der Lärmschutz-Richtlinien-StVO vom 23.11.2007 hatten sich für die Beurteilung zum Lärmschutz neue Grundlagen ergeben. Die Straßenverkehrsbehörden können seither leichter die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen beschränken, untersagen oder Verkehrsumleitungen festlegen.