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Polizei zieht eher negative Bilanz für E-Scooter

Nach zwei Wochen E-Scooter in Mainz, stellt die Polizei immer wieder fest, dass den meisten Rollatoren die Regeln angeblich nicht bekannt sind. Obwohl in der App des Verleihers nicht freigegebene Bereich markiert sind, ist man munter in den Fußgängerzonen und am Rheinufer unterwegs. Auch wird der Roller überwiegend als Spaßgerät genutzt, denn als ein Verkehrsmittel im öffentlichen Verkehrsraum. Dementsprechend wird dann auch nicht erkannt, dass bestehende Verkehrsregeln dennoch gelten.

Der größte Anteil der kontrollierten Nutzer sei über die Erklärungen der Polizei Mainz erfreut und setze diese auch grundsätzlich direkt um. Es gibt aber auch Nutzer, die weniger einsichtig sind und sich Kontrollen entziehen wollen. So reagierte am Sonntag ein 21-jähriger Mainzer in einem gesperrten Bereich zunächst gar nicht auf einen Anhalteversuch, kurz darauf hielt er aber doch an und zeigte sich gegenüber den Beamten hochaggressiv. Heute sollte ein telefonierender Nutzer in der Neustadt kontrolliert werden. Dieser flüchtete aber über eine Grünfläche auf das Rheinufer und verhinderte so die Kontrolle. Dabei zeigte er beleidigende Handzeichen.

Da die E-Scooter als Kraftfahrzeuge gelten, ist das Telefonieren während der Fahrt nicht nur verboten, sondern kostet auch 100,- EUR Bußgeld.

Zahlreiche Mitteilungen erreichten zudem die Polizei und haben einen ersten, nicht repräsentativen Eindruck vermittelt, wie das neue Verkehrsmittel wahrgenommen wird. Einige Personen zeigten sich von der Flexibilität der Fortbewegung begeistert und wünschen sich mehr Zeit um dem Verkehrsmittel eine Chance zu geben. Die Mehrheit der Person äußerte jedoch Kritik, weil offensichtlich eine große Anzahl der E-Scooter in Bereichen bewegt wird, welche als sogenannte „rote Bereiche“ nicht für die Nutzung freigegeben sind. Dazu gehören z.B. Fußgängerzonen, Rheinufer, Bürgersteige und seit wenigen Tagen auch der Uni-Campus.

Zahlreiche Beschwerden gibt es über rücksichtlose Fahrer, die durch ihre Fahrweise Fußgänger zum „Zur Seite springen“ zwingen und diese einer nicht unbeträchtlichen Gefahr aussetzen. Das Befahren von Gehwegen gefährdet nach Meinung der Mitteiler nicht nur die Fußgänger, sondern möglicherweise auch Bewohner, die unerwartet auf die Straße treten können. Das verbotene Fahren zu zweit wird immer wieder mitgeteilt. Dies ist insbesondere deswegen gefährlich, weil die Roller und insbesondere die Bremsen für ein bestimmtes Maximalgewicht ausgelegt sind und bei zwei Personen schnell überlastet sein können und der Bremsweg sich verlängert. Darüber hinaus scheinen die Nutzer das Abstellen der E-Scooter sehr individuell zu lösen und lassen diese gerne mal mitten auf Gehwegen, Fahrbahnen oder Fußgängerüberwegen stehen und verursachen dadurch Behinderungen für andere Verkehrsteilnehmer.

Die Polizei Mainz wird auch weiterhin Kontrollen durchführen.