In der vergangenen Woche kontrollierte die Verkehrsdirektion Mainz auf der A61 gewerblichen Güterverkehr. Im Einsatz war eine mobile Schwerlastwaage, so dass verdächtige Fahrzeuge direkt vor Ort verwogen werden konnten. Insgesamt wurden 109 Fahrzeuge kontrolliert. Dabei kam es zu 56 Beanstandungen. Von 16 verwogenen Fahrzeugen waren 12 überladen. In 17 Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt. Besonders dicke Fische waren: Ein Niederländer, dessen Gesamtgewicht um 129% bzw. um 51 t überladen war, sowie ein Spanier, dessen Gewicht mit 31 t etwa 3 t schwerer war als erlaubt.
Ein niederländischer 9-achsiger Großraum- und Schwertransport, der von einem Begleitfahrzeug begleitet wurde:
Der Transport war beladen mit einem selbstfahrenden Raupenkran und wurde vor Ort verwogen. Das Gesamtgewicht betrug 91 t. Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung war nicht vorhanden. An dem Fahrzeug waren alle Achsen überladen, jede Achse zwischen 10% und 20%. Das Gesamtgewicht war um 129% oder ca. um 51 t überladen. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Der Raupenkran wurde vor Ort abgeladen, da das Schwertransportfahrzeug an einem anderen Ort benötigt wurde. Der Raupenkran wurde im Laufe des Wochenendes mit einem anderen Fahrzeug und passender Genehmigung abgeholt.
Kosten für das Transportunternehmen: Anregung eines Verfallsverfahren (Vermögensabschöpfung, abhängig von Ladungsgewicht und Entfernungskilometer) in Höhe von ca. 3.700 Euro, sowie ca. 4.000 Euro zusätzliche Kosten wie Lieferverzug und laufende Fixkosten.
Ein spanischer Großraum- und Schwertransport, beladen mit einer Presse (Maschinenteil), auf dem Weg nach Belgien:
Das Fahrzeug wurde vor Ort verwogen. Auch hier waren die Achsen teilweise um bis zu 17% überladen. Das Gewicht der Ladung war mit 31 t etwa 3 t schwerer als es im Frachtbrief angegeben war. Eine passende Genehmigung war nicht vorhanden. Der spanische Fahrer verstand kein Deutsch und hätte somit die Auflagen einer Ausnahmegenehmigung sowieso nicht lesen und verstehen können. Die Weiterfahrt wurde bis zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes untersagt.
Ein von der Transportfirma angeforderter Autokran kam an die Kontrollstelle. Die Ladung wurde mehrfach auf dem Lkw umgesetzt, anschließend erfolgte eine erneute Wägung des Schwertransportes. Man kam zu dem Schluss, dass das Fahrzeug für die Art und die Größe der Ladung ungeeignet ist. Auch hier wird über die Bußgeldstelle ein Verfallsverfahren angeregt (Vermögensabschöpfung).
Die spanische Transportfirma schickte ein Ersatzfahrzeug an die Kontrollstelle, sowie eine deutschsprachige Begleitperson. Eine neue Ausnahmegenehmigung musste beantragt und ausgestellt werden. Nach 4 Tagen (Dienstag, 26.6) wurde die Ladung auf das Ersatzfahrzeug umgeladen, eine passende Genehmigung und eine deutschsprechende Begleitperson waren vorhanden, und die Polizei konnte die Weiterfahrt gestatten. Mittlerweile hatte sich eine Versicherung gemeldet, die für alle Kosten aufkommen wird.
Kosten für das Transportunternehmen: ca. 2.400 Euro Verfallsverfahren, sowie ca. 11.000 Euro zusätzliche Kosten wie Lieferverzug, laufende Fixkosten, Ersatzfahrzeug, Begleitperson und angeforderter Kran. Eine mögliche Vertragsstrafe für das Transportunternehmen ist hierbei noch nicht eingerechnet.
Kontrolle eines Großraumtransportes mit Überbreite, der eine 15t schwere Baggerschaufel geladen hatte:
Die Schaufel war für einen Steinbruchbagger in Brasilien bestimmt und sollte per Schiff von Antwerpen aus verschifft werden. Dieser Transport war nicht zu beanstanden.
Ein mit mehreren Stahlteilen beladener Schwertransport einer kleineren Firma aus Baden-Württemberg hatte einen beschädigten Reifen. Vor der Weiterfahrt musste der Reifen vor Ort gewechselt werden um eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Der Fahrer wusste über den Reifenschaden, aber durfte aus Sicht seines Chefs den Reifen noch nicht wechseln. Grund hierfür dürften Zeitprobleme und Materialkosten sein. Der Fahrer durfte aus Sicht seines Chefs erst dann einen Reifendienst verständigen, als er mit allen Mitteln vergeblich versucht hatte die Radschrauben zu lösen. Dafür musste er sich telefonisch von seinem Chef anhören, dass er wohl zu blöd zum Reifen wechseln sei. Auch hier zeigte sich, dass an vielen Ecken gespart wird, oft auch am falschen Ende. Die Fahrzeuge bringen nur dann Gewinn, wenn gefahren wird.