Die Stadtratsfraktion PIRATEN & VOLT hält die pauschale “Vertreibung” von Besuchern des Winterhafens/Malakoff-Terrasse durch Ordnungsamt/Polizei sowie durch helle Lichtstrahler für unverhältnismäßig: Der Mainzer Winterhafen sowie die Malakoff-Terrassen sind öffentliche Orte. An diesen besteht kein generelles nächtliches Aufenthaltsverbot. Pauschal alle Besucher eines öffentlichen Bereiches nach 24 Uhr zum Verlassen des Bereiches aufzufordern ist unverhältnismäßig, nicht zielführend und basiert auf einer fragwürdigen Rechtsgrundlage. Dies trifft zu Unrecht insbesondere Personen, welche keine Ruhestörung begehen. Diese stellen die große Mehrheit der Besucher am Wochenende dar. Hier gilt: Wer sich am Winterhafen/Malakoff-Terrasse aufhält, keine Ruhestörung begeht, den eigenen Müll beseitigt sowie die Corona-Beschränkungen akzeptiert, hat das gute Recht die ganze Nacht am Winterhafen zu verbringen. Der Rhein ist für jede*n da, die/der die Regeln akzeptiert.
Sicherlich gibt es vereinzelt Personen und Gruppen, welche die Regeln verletzen. Diese sind jedoch nicht die Mehrheit und müssen im Einzelfall vom Ordnungsamt/Stadt bei Kontrollen angesprochen und zur Änderung ihres Verhaltens aufgefordert werden. Alle Anwesenden, unabhängig vom jeweiligen Verhalten, zum Verlassen dieser Bereiche aufzufordern geht eindeutig zu weit!
Für die kommende Stadtratssitzung reicht die Stadtratsfraktion PIRATEN & VOLT folgende Fragen im Rahmen einer Anfrage ein. Da die nächste Stadtratssitzung allerdings erst am 23.September 2020 stattfindet, werden die Fragen zudem an Oberbürgermeister Michael Ebling gesendet: „Wir fordern Herrn Ebling auf, die Fragen zeitnah und vor der nächsten Ratssitzung zu beantworten. Zudem sollte Herr Ebling einen zügigen Vermittlungsprozess durch den Nachtkulturbeauftragten Timo Filtzinger starten. Dies wäre ein Zeichen des guten Willens und der Deeskalation.“
Die Fragen der Koalition:
- Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruhen die getroffenen Maßnahmen?
- Werden auch Besucher*innen zum Verlassen des Geländes aufgefordert, welche keine Ruhestörung begehen und die Kontaktbeschränkungen nicht verletzen? Falls ja, auf welcher rechtlichen Grundlage beruht diese Maßnahme?
- Wurde die Lautstärkebelastung am Wohnort der Personen gemessen, die sich über eine zu hohe Lautstärke beschwerten?
- Wenn ja, wie hoch war die Belastung? Bitte Unterscheidungen treffen, z.B. regelmäßige und punktuelle Belastung (Wochentags und Wochenende; geschlossenes / offenes Fenster)
- Ist die Stadt im Vorfeld in Kontakt mit den Anwohner*innen und den Besucher*innen getreten?
- Wurde der Nachtbürgermeister in seiner Funktion als Mittler solcher Konflikte hinzugezogen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
- Gab es Versuche, den Konflikt anders zu lösen? Wenn ja, welche?
- Wurden an der Schwelle des Neubaugebietes die gesetzlichen Grenzwerte für Lautstärke gemessen? Wenn ja, wie oft und wie hoch waren diese über den erlaubten Werten?
- Welche alternativen Aufenthaltsorte und Angebote im Freien gedenkt die Stadt für Besucher öffentlicher Plätze zu schaffen, so dass die Menschen nicht in geschlossene Räumlichkeiten gedrängt werden, in denen Abstände von 1,5 Metern weniger gewährleistet werden können und mit höheren Aerosolbelastung zu rechnen ist?
- Weshalb wurde sich für die drastische Maßnahme mit den Lichtstrahlern entschieden?
„Wir fordern Herrn Ebling auf, die Fragen zeitnah und vor der nächsten Ratssitzung zu beantworten.“
Wer ist denn hier „wir“? Der Verlag?