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Neue Begrünungs- und Gestaltungssatzung / u.a. Verbot von „Schottergärten“

OB Ebling beim „Begrünungskonzept“ einer Grundschule

Mainz wächst. Die Zunahme der Einwohnerzahl führt zu immer mehr Gebäuden, Verkehrsflächen und baulicher Infrastruktur. Gemäß der Gremienbeschlüsse zum Masterplan 100% Klimaschutz, zur Biodiversitätsstrategie und zum „Klimanotstand“ hat die Verwaltung in einer Arbeitsgruppe die bestehende Grünsatzung aus dem Jahre 1983 überarbeitet. Dies führt zu etwas mehr Grün, was jedoch allenfalls ein Tropfen auf dem heißen Stein bleibt. Von der Gesamtbilanz wird wesentlich mehr zugebaut und -betoniert als begrünt.
Die grundsätzlichen Neuerungen:

–              Alle nicht mit oberirdischen Gebäuden überbauten Flächen sowie die durch unterirdische Geschosse unterbauten Freiflächen der bebauten Grundstücke sind vollständig zu begrünen, soweit sie nicht für eine zulässige Nutzung benötigt werden.

–              Flachdächer ab 15 m² müssen zumindest extensiv begrünt werden.

–              Wände ab einer zusammenhängenden Fläche von 20 m² müssen begrünt werden.

–              Schüttungen aus Kies oder Schotter, die Verwendung von Folien und  Textilgeweben sind nicht zulässig.

–              15% des Baugrundstücks sind mit Sträuchern zu bepflanzen.

–              Je angefangener 200 m² der nicht mit Gebäuden überbauten Grundstücksfläche ist mindestens ein Baum zu pflanzen.

Die Satzung gilt im gesamten Stadtgebiet für die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke einschließlich der unterbauten Freiflächen der bebauten Grundstücke sowie die äußere Gestaltung baulicher Anlagen. Die Satzung ist auf Vorhaben anzuwenden, für die ein Bauantrag gestellt wird sowie für genehmigungsfreie Vorhaben nach Landesbauordnung (LBauO) und Vorhaben im Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO.

Die Satzung wird den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt und gilt ab Rechtskraft für alle bebauten Grundstücke im gesamten Stadtgebiet, auf denen genehmigungspflichtige oder auch genehmigungsfreie Vorhaben realisiert werden. Bereits bestehende bebaute Grundstücke genießen Bestandschutz.

„Eine nachträgliche freiwillige Begrünung bereits bestehender Gebäude kann über das Förderprogramm ,Dach- und Fassadenbegrünung‘ der Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz finanziell gefördert werden“, so Janina Steinkrüger. (Weitere Infos zum Förderprogramm: www.mainzer-stiftung.de)

SPD-Fraktion: Neue Grünsatzung ist gut für Mainz
Die von der Verwaltung vorgestellte Begrünungs- und Gestaltungssatzung zeigt den Weg in die richtige Richtung für Mainz meint die SPD: „Wir sind dankbar für die intensive Vorbereitung und die zügige Ausarbeitung durch die Verwaltung.“, sagen Dr. Eleonore Lossen-Geißler, umweltpolitische Sprecherin und Christine Zimmer, baupolitische Sprecherin der SPD-Stadtratsfraktion. Die Grünsatzung stellt einen wichtigen Beitrag für Klimaschutz und Mikroklima der Stadt Mainz dar. „Die Dach- und Fassadenbegrünung ist aber nicht nur ein Beitrag zu Abkühlung und Frische, sondern auch gut fürs Auge und Wohlbefinden.“, so Lossen-Geißler.
Die Maßnahmen kommen nun ausschließlich Neubauten zugute, dabei darf man aber nicht aufhören. „Um die Klimabilanz von Mainz nachhaltig zu verbessern, müssen wir Wege suchen und finden, um auch bei den Bestandsbauten Investitionen in den Klimaschutz für Eigentümer attraktiver zu machen. Hier müssen vom Bundeswirtschaftsminister unbedingt ausreichende Förderungsmittel zur Verfügung gestellt werden.“, so Zimmer. „Wichtig ist es jetzt keine Zeit zu versäumen und die Satzung schnellstmöglich im Rat auf den Weg zu bringen.“, schließen Dr. Eleonore Lossen-Geißler, umweltpolitische Sprecherin und Christine Zimmer, baupolitische Sprecherin der SPD-Stadtratsfraktion.

ÖDP begrüßt die Überarbeitung der Grünsatzung
Bereits im Oktober 2019 hat sich die ÖDP-Stadtratsfraktion für ein Verbot von Schotter- und Kiesgärten, und der damit einhergehenden Überarbeitung der Begrünungs- und Gestaltungssatzung eingesetzt. In der aktualisierten Begrünungs- und Gestaltungssatzung sind die Forderungen der ÖDP-Stadtratsfraktion jedoch nur zum Teil umgesetzt. „Wir begrüßen die neue Regelung, dass anstelle von nur 60% nun 100% der nicht überbauten Flächen begrünt werden müssen. Auch dass künftig Flachdächer ab einer gewissen Größe begrünt werden müssen, ist ein Fortschritt aus unserer Sicht“, erklärt ÖDP-Fraktionsvorsitzender, Dr. Claudius Moseler, „das gilt nun endlich auch für das gesamte Stadtgebiet“. Zu bedauern sei jedoch „dass die Satzung nur für neue Bauvorhaben gilt“. Außerdem könnte, im Hinblick auf vermehrte Starkregenfälle, eine Neuberechnung der Schmutzwassergebühr, für bereits versiegelte Flächen, sinnvoll sein. „Für jene Besitzer von Schottergärten die unter den Bestandschutz fallen, bleibt die Hoffnung, dass sie die Biodiversitätskampagne der Stadt auch noch erreicht. Die Stadt und ihre Gesellschaften sollten hier mit gutem Beispiel voran gehen“, wünscht sich Dr. Claudius Moseler. Stimmt der Stadtrat der Überarbeitung zu, treten die Neuerung ab dem 1. Oktober in Kraft.