Für die Straßenfastnacht wird wieder ein großes Sicherheitskonzept umgesetzt. Im Zuge dessen sind von Donnerstag, 27.2. bis einschließlich Fastnachtsdienstag, 4.3. erhebliche Sperrmaßnahmen für Fahrzeuge in der Innenstadt geplant. Lieferverkehr täglich nur bis 10.30 Uhr in der Altstadt und am Rosenmontag zusätzlich in Teilen der Neustadt. Die Sperrung der Veranstaltungsfläche betrifft auch den Individualverkehr. Das Befahren ist im genannten Zeitraum ab 10.30 Uhr nicht möglich.
Des Weiteren auch ein Glasverbot an Altweiberfastnacht (27.2.) im Bereich des Schillerplatzes und am Rosenmontag (3.3.) auf der Fläche der Fastnachtsmesse.
Fahrverbot konkret:
Die Altstadt (Schillerplatz, Ludwigsstraße, Gutenbergplatz, Höfchen, Markt und Liebfrauenplatz) ist an den Veranstaltungstagen zu folgenden Zeiten für sämtliche Kraftfahrzeuge gesperrt.
Sperrzeiten:
27.02.2025 von 09.30 – 24.00 Uhr
28.02.2025 von 10.30 – 24.00 Uhr
01.03.2025 von 10.30 – 24.00 Uhr
02.03.2025 von 10.30 – 24.00 Uhr
03.03.2025, von 09.30 Uhr bis zum
04.03.2025 01.00 Uhr.
Glasverkaufsverbot an Rosenmontag
Zusätzlich gilt an Rosenmontag in diesem Jahr erstmalig ein Glasverkaufsverbot auf der Fläche der Fastnachtsmesse und in deren direkten Umfeld. Dies bedeutet, dass durch den Einzelhandel Glasgefäße aller Art an Rosenmontag grundsätzlich nicht verkauft werden dürfen.
Das Glasverbot einschließlich des Glasverkaufsverbotes wird durch Einsatzkräfte des kommunalen Vollzugsdienstes überwacht.