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Närrische Tage: Innerstädtisches Auto- und Glasverbot

Für die Straßenfastnacht wird wieder ein großes Sicherheitskonzept umgesetzt. Im Zuge dessen sind von Donnerstag, 27.2. bis einschließlich Fastnachtsdienstag, 4.3. erhebliche Sperrmaßnahmen für Fahrzeuge in der Innenstadt geplant. Lieferverkehr täglich nur bis 10.30 Uhr in der Altstadt und am Rosenmontag zusätzlich in Teilen der Neustadt. Die Sperrung der Veranstaltungsfläche betrifft auch den Individualverkehr. Das Befahren ist im genannten Zeitraum ab 10.30 Uhr nicht möglich.
Des Weiteren auch ein Glasverbot an Altweiberfastnacht (27.2.) im Bereich des Schillerplatzes und am Rosenmontag (3.3.) auf der Fläche der Fastnachtsmesse.

Fahrverbot konkret:

Die Altstadt (Schillerplatz, Ludwigsstraße, Gutenbergplatz, Höfchen, Markt und Liebfrauenplatz) ist an den Veranstaltungstagen zu folgenden Zeiten für sämtliche Kraftfahrzeuge gesperrt.

Sperrzeiten:

27.02.2025      von 09.30 – 24.00 Uhr

28.02.2025      von 10.30 – 24.00 Uhr

01.03.2025      von 10.30 – 24.00 Uhr

02.03.2025      von 10.30 – 24.00 Uhr

03.03.2025,     von 09.30 Uhr  bis zum

04.03.2025      01.00 Uhr.

 

Glasverkaufsverbot an Rosenmontag

Zusätzlich gilt an Rosenmontag in diesem Jahr erstmalig ein Glasverkaufsverbot auf der Fläche der Fastnachtsmesse und in deren direkten Umfeld. Dies bedeutet, dass durch den Einzelhandel Glasgefäße aller Art an Rosenmontag grundsätzlich nicht verkauft werden dürfen.

Das Glasverbot einschließlich des Glasverkaufsverbotes wird durch Einsatzkräfte des kommunalen Vollzugsdienstes überwacht.

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