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Moped-Führerschein jetzt ab 15 Jahren

RLP hat jetzt den Moped-Lappen ab 15 beschlossen. „Jetzt können Jugendliche ab 15 Jahren den Sommer und die Ferien nutzen, um den Führerschein zu machen“, sagte Verkehrsminister Wissing. Der Moped-Lappen mit 15 ist neben dem begleiteten Autofahren mit 17 die Möglichkeit zur Einrichtung von Carsharing-Stationen auch in Dörfern, Bürgerbussen, der Förderung von Park&Ride-Anlagen und Mitfahrerparkplätzen sowie dem Ausbau des ÖPNV ein weiterer Baustein der Landesregierung zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum. Zur Fahrzeugklasse (AM) zählen vor allem Mopeds mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Jugendliche können sich sechs Monate vor Erreichen des 15. Lebensjahres bei der Fahrschule anmelden. Die Theorieprüfung ist frühestens drei Monate, die Praxisprüfung einen Monat vor Vollendung des 15. Lebensjahres möglich. Der Erwerb der Fahrerlaubnis umfasst die theoretische als auch fahrpraktische Ausbildung in einer Fahrschule mit jeweils abschließender Prüfung. Insgesamt sind 14 Doppelstunden à 90 Minuten theoretischer Unterricht vorgeschrieben, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. In der Klasse AM gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtfahrstunden. Die Anzahl der benötigten Fahrstunden ist von den Fähigkeiten und dem Lernfortschritt abhängig. Eine Fahrstunde dauert dabei immer 45 Minuten.