Die Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz unterstützt in Zusammenarbeit mit dem Grün- und Umweltamt der Stadt Mainz mit ihrem neuen Förderprogramm „Dach und Fassadenbegrünung“ die Umwandlung von grauen Dächern und Wänden in neue Lebensräume. Die Stiftung wird von der Mainzer Stadtwerke AG finanziert. Für das neue Programm stehen insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung.
Gefördert werden extensive und intensive Dachbegrünungen sowie bodengebundene Fassadenbegrünungen von Gebäuden und freistehenden Mauern im Stadtgebiet von Mainz auf privaten Grundstücken. Antragsberechtigt sind private Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieterinnen und Mieter, Vereine, Verbände sowie kleine und mittlere Unternehmen.
Eine Liste förderungswürdiger Pflanzen für die Dach- und Fassadenbegrünung ist auf der Homepage der Mainzer Stiftung unter www.mainzer-stiftung.de. Die Antragstellung muss vor Baubeginn erfolgen. Die Dach- und Fassadenbegrünung ist von einem Fachbetrieb gemäß dem Stand der Technik zu planen und auszuführen. Die Begrünungsmaßnahme muss freiwillig erfolgen, es darf keine Verpflichtung zur Begrünung zum Beispiel aufgrund von kommunalen Satzungen bestehen. Und: Die Begrünung ist für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren anzulegen.
Die Förderung ist zusätzlich mit weiteren Förderprogrammen kombinierbar. Auch die Kombination mit einer Photovoltaikanlage ist möglich. So sind Flächenpotenziale gleich mehrfach nutzbar.
Für Dach- und Fassadenbegrünungen gibt es einen finanziellen Zuschuss von bis zur Hälfte der Kosten. Die maximalen Fördersummen liegen je nach Größe der Gebäude und Flächen bei 3000 und 7000 Euro für Dächer und 500 und 1000 Euro bei Fassaden. Die Förderrichtlinie finden Sie im Internet unter: www.mainzer-stiftung.de
Hintergrund: Die Mainzer Stiftung
Die Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz ist eine gemeinsame Stiftung der Mainzer Stadtwerke AG und der Stadt Mainz. Sie unterstützt innovative und nachhaltige Projekte, die energetische Optimierungsmaßnahmen vorantreiben. Dafür stehen Förderprogramme für Privatleute und Betriebe in Mainz, Amöneburg, Kastel und Kostheim, Rheinhessen und dem Kreis Groß-Gerau zur Verfügung. Die Mainzer Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S.d. Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO 1977).
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