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Mainzer Briefwahlbüro öffnet am 10. Februar

Das städtische Briefwahlbüro im Erdgeschoss des Stadthauses Große Bleiche (Große Bleiche 46 / Löwenhofstraße) öffnet ab Montag, 10. Februar für Briefwähler für die bevorstehende Bundestagswahl am Sonntag, 23.2. Es ist für Rückfragen und Informationen bereits ab Montag, 3. Februar zu den aufgeführten Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 06131 – 121500 erreichbar. Zudem besteht die Möglichkeit, per email unter briefwahlbuero@stadt.mainz.de in Kontakt zu treten.

Sollte ein Wahlberechtigter am 23. Februar 2025 seine Stimme nicht im Wahllokal abgeben können, so besteht für wahlberechtigte Mainzer Bürger schon jetzt unter der Anschrift Stadtverwaltung Mainz Stadthaus Große Bleiche 46 / Löwenhofstraße 1

55115  Mainz

die Möglichkeit, den Antrag an der Pforte des Stadthauses (Große Bleiche 46 / Foyer im Erdgeschoss) abzugeben oder in den Briefkasten zu geben. Der Versand der Unterlagen beginnt erst am 10. Februar 2025.

Bei einer persönlichen Vorsprache muss ein amtlicher  Ausweis vorgelegt werden. Soll hingegen eine beauftragte Person die Briefwahlunterlagen zu den Wahlen abholen, so muss der:die Wahlberechtigte eine schriftliche Vollmacht für die abholende Person ausstellen.

Der:die Beauftragte muss dem Briefwahlbüro schriftlich versichern, dass er:sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Empfangnahme der Briefwahlunterlagen vertritt.

Während der Öffnungszeiten des Briefwahlbüros ist auch die sofortige, persönliche Stimmabgabe möglich.

Das Briefwahlbüro ist wie folgt geöffnet:

Montag und Mittwoch:                    08.00 – 18.00 Uhr,

Dienstag und Donnerstag:                        08.00 – 16.00 Uhr,

Freitag                                         08.00 – 13.00 Uhr.

Achtung: Am Freitag, 21. Februar 2025 ist das Briefwahlbüro überdies von 8.00 bis 15.00 Uhr geöffnet.

Zudem öffnet das Briefwahlbüro als gesonderter Service auch am Samstag, 22.02.2025  ergänzend von 9.00 bis 12.00 Uhr. Hier sind keine Neubeantragungen mehr möglich, es wird nur noch der Ersatz verlorener Wahlscheine bearbeitet.

Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens am Freitag, 21. Februar 2025 um 15.00 Uhr im Briefwahlbüro beantragt werden.

Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung (Attest erforderlich) kann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen von einem Dritten mit Vollmacht noch am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, bis spätestens 15.00 Uhr im Briefwahlbüro beantragt und ausgestellt werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die ausgefüllten Unterlagen am Wahl-Sonntag, 23. Februar 2025 bis spätestens 18.00 Uhr, dem Wahlbüro v o r l i e g e n müssen.

Wähler/innen, die per Briefwahl entscheiden, können ihre Briefwahlunterlagen N I C H T in ihrem angestammten Wahllokal abgeben, sondern müssen diese entweder an das Wahlbüro senden oder im Briefwahlbüro im Stadthaus Groß Bleiche, Große Bleiche 46 / Löwenhofstraße 1 (Erdgeschoss) abgeben.

Achtung: Briefwahlunterlagen, die postalisch an das Briefwahlbüro zurückgeschickt werden, brauchen nicht frankiert zu werden.

Sollten Mitbürger, die glauben wahlberechtigt zu sein, bis zum Sonntag, 23. Februar 2025 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bitten wir diese, sich unter Telefon 06131-121500 den Stimmbezirk und die Wählerverzeichnis-Nummer zu erfragen.

Sodann können die betroffenen Wahlberechtigten am Wahltag in ihrem Wahllokal unter Angabe der Wählerverzeichnis-Nummer und Vorlage des amtlichen Ausweises wählen gehen.

Weitere Informationen: www.mainz.de/wahlen

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