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Mainz schließt Schulen + Kita-Notbetreuung ab Montag und mehr

Obwohl die Inzidenz in Mainz heute bei 190 liegt, trifft die Stadt vorsorgliche Maßnahmen, dass sie nicht über 200 steigt. Das heißt ab Montag Schulschließungen und Kita-Notbetreuung bzw. nur noch Kinder, die nicht anders etc. betreut werden können.

Schulen: Der Präsenzunterricht an den Allgemeinbildenden Schulen ab den Klassenstufen 5 sowie an den Berufsbildenden Schulen wird ausgesetzt. Unabhängig davon können nicht aufschiebbare Prüfungen, Prüfungen für schulische Abschlüsse für Nichtschülerinnen und Nichtschüler sowie Vorbereitungskurse auf diese Prüfungen weiterhin erfolgen. Nicht betroffen ist der Präsenzunterricht an Grundschulen sowie in der Unterstufe des Bildungsgangs ganzheitliche Entwicklung an Förderschulen sowie in der Primarstufe der anderen Bildungsgänge an Förderschulen und hinsichtlich der Notbetreuung und Prüfungen an Schulen.

Kitas & mehr :

An allen Kindertagesstätten wird eine Notbetreuung eingerichtet. Die Eltern sind aufgrund vielfältiger Infektionen in den Kitas gebeten, ihre Kinder daheim zu betreuen. Eine Aufnahme in der Notbetreuung erfolgt nur in Fällen, in denen eine andere Unterbringung nicht gewährleistet werden  kann, so bei

  1. a) Kindern berufstätiger Eltern bzw. berufstätiger Alleinerziehender, denen keine andere Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht,
  2. b) Kinder in Familien, die sozialpädagogische Familienhilfen oder teilstationäre Hilfen erhalten, der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes dies für zweckmäßig erachtet sowie bei denen die Einrichtungsleitung zu dem Schluss kommt, dass die Betreuung im Sinne des Kindeswohls geboten oder die aufgrund der bevorstehenden Einschulung im Sommer 2021 weitere Unterstützung benötigen.

Weitere Regelungen

– Buchhandlungen, Baumärkte, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und Gartenbaumärkte können Termine nur noch mit der Vereinbarung von Einzelterminen umsetzen.

– Es wird eine Testpflicht vor einem Friseurbesuch festgelegt, dies gilt auch vorab für Fahrschulen und den außerschulischen Musikunterricht.

– Künftig gilt eine Maskenpflicht im Kfz, wenn Personen verschiedener Hausstände im Auto unterwegs sind.

– Im Sport darf nur noch eine Person / eigener Hausstand und nicht mehr zwei Personen im Freien Sport betreiben.

Aktuelle Informationen der Stadtverwaltung Mainz zur Eindämmung unter www.mainz.de/coronavirus

Die neue Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 25. April 2021.