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„Mainz hilft sofort“: Stadt beschließt umfangreiches Unterstützer-Maßnahmenpaket

Die Stadt Mainz beschließt ein umfangreiches Maßnahmenpaket von 2,5 Mio. Euro, unbürokratisch dort wo Belastungen besonders spürbar sind. Die Soforthilfe des Landes an die Städte und Kreise soll in einem großen Umfang weitergegeben werden. Es geht um Steuerstundungen, Reduzierung von Gebühren, Vernetzung von Initiativen, Familie, Gastronomie, Kultur und Soziales.
Alle Maßnahmen unter www.mainz.de. oder hier im Detail:


Mainz hilft sofort – der Wirtschaft
 Ab sofort werden auf begründeten Antrag (bis zunächst zum 30.09.2020) Gewerbesteuerforderungen ohne Festsetzung von
Zinsen gestundet. Ebenso können Gewerbesteuervorauszahlungen auf Antrag angepasst werden.
 Ab sofort erfolgt auf Antrag die Aussetzung der Mindeststeuer für Spielstätten, solange die Spielstätte geschlossen ist.
Vergnügungssteuerforderungen aus Zeiten vor der Krise können ohne Festsetzung von Zinsen auf Antrag gestundet werden.
 Betriebe, die Einnahmeausfälle durch die Pandemie haben, können die zinsfreie Stundung von Entsorgungsgebühren
beantragen bzw. ebenso Abfallgefäße abmelden oder Abholungen auf Antrag reduzieren.
 Ab sofort gilt die Aussetzung von Pfändungen und Vollstreckungshandlungen.
 Gebühren für die Sondernutzungen von Gastronomen und Einzelhändler, zum Beispiel für Außenbestuhlung, werden für das
gesamte Jahr 2020 nicht erhoben; Sondernutzungsgebühren in Schließzeiten oder für ausgefallene bzw. abgesagte Veranstaltungen werden zurückerstattet.
 Bisher genutzte Flächen für eine Sondernutzung können auf Antrag um öffentliche Stellplätze erweitert werden.
 Grünabfälle werden im Zeitraum der Krise im Rahmen der Bioabfallsammlung kostenfrei entsorgt, wenn sie in
handelsüblichen Papiersäcken (70-90 Liter) zur Biotonne gestellt werden.
 Miet- und Pachtzahlungen für Betriebe, die städtische Liegenschaften nutzen, können auf Antrag zinsfrei gestundet werden.
 Anstelle des ausgefallenen Rheinfrühlings schlägt die Stadt eine „Wintermesse“ am Rheinufer nach den Weihnachtsfeiertagen
vor; auf die Erhebung von Standgebühren für die Schaustellerinnen und Schausteller würde dann verzichtet. Dies gäbe auch die Möglichkeit für ein zentrales Silvesterfeuerwerk.
 Zur Förderung und Belebung des Handels stehen ab sofort 300.000 € für Maßnahmen in 2020 zur Verfügung. Dazu gehören
die Unterstützung für verkaufsoffene Sonntage, Weihnachtsaktionen, Werbeaktionen oder ähnliches.
 Aktuelle Liefer- und Dienstleistungen zur Bewältigung der Corona-Krise werden ohne förmliches Vergabeverfahren
beschafft.
 Stadtverwaltung und städtische Gesellschaften bremsen keine Aufträge, sondern investieren weiter auf hohem Niveau.
 Unter Federführung des Wirtschaftsdezernates wird ein regelmäßig tagender „Aktionsstab Wirtschaft“ unter Beteiligung
der Kammern, des Handelsverbandes, der DEHOGA, der Gewerkschaften und der Agentur für Arbeit eingerichtet.
 Die Einführung des ursprünglich für den 1. Juli 2020 erforderlichen Dieselfahrverbots wird um drei Monate
verschoben.
 Verwaltungsgebühren bei Konzessionsverlängerungen für Taxi-Unternehmen werden in 2020 um ein Drittel gesenkt.

Mainz hilft sofort – dem Ehrenamt
 Ab sofort können ehrenamtliche Initiativen, die sich in den Stadtteilen oder auch stadtweit für Hol-, Bring- oder Lieferdienste für besonders von der Pandemie betroffene
Menschen engagieren, pauschal eine Fördersumme von je 1.500 Euro beantragen. Das ehrenamtliche Engagement ist von den
jeweiligen Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern zu bestätigen.
 Dies gilt in gleicher Weise für ehrenamtliche Vereine aus dem Bereich des Sports, der Kultur oder dem Sozialen, die insbesondere durch neue, nicht-kommerzielle Angebote ihr bisheriges Angebot verändert anbieten.
Für beide Maßnahmen stehen insgesamt 100.000 € zur Verfügung.
 Organisationen, wie Malteser, Johanniter, DRK, ASB und DLRG, die im Rahmen des Zivil- und Bevölkerungsschutzes
umfangreiches Material und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer vorhalten, können zur Verbesserung ihrer Ausrüstung
pauschal je 10.000 € beantragen. Den gleichen Pauschalbetrag stellt die Landeshauptstadt Mainz den Freiwilligen Feuerwehren
zur Verfügung.

Mainz hilft sofort – den Familien
 Für die in der Krise geschlossenen Angebote der Krippen und Horte sowie für die Verpflegung, werden die Gebühren ausgesetzt. Dies gilt für Angebote der Landeshauptstadt und der freien Träger.
 Die Stadtverwaltung wird ihr Ferienbetreuungsangebot in der Sommerferienzeit 2020 deutlich ausweiten, um mehr Kindern
eine pädagogische Betreuung zu ermöglichen, sofern der Zeitpunkt dies aus Sicht des Infektionsschutzes zulässt.
 Mainzer Tagespflegestellen werden in Zeiten der Pandemie auf maximal drei Kinder begrenzt; Verdienstausfälle werden
erstattet.
 Zur Sicherung der Angebote „Betreuender Grundschulen“ können einzelne Initiativen auf Antrag gefördert werden. Dafür
stehen 150.000 € zur Verfügung.
 Für Organisationen und freie Träger im Handlungsfeld häusliche Gewalt, die durch ihre professionelle Beratungstätigkeit in Zeiten
der Krise besonders gefordert sind, stellen wir 40.000 Euro als Förderung zur Verfügung.

Mainz hilft sofort – der Kultur
 Zugesagte bewilligte Anträge der institutionellen und projektbezogenen Kulturförderung gelten für 2020 als erfüllt.
 Mieten für Kulturschaffende in städtischen oder stadtnahen Liegenschaften werden zinsfrei gestundet.
 Der städtische Ankaufsetat zur Unterstützung Mainzer Künstlerinnen und Künstler wird in 2020 auf 25.000 € erhöht.
 Vereine und Initiativen in der freien Kulturszene, die von Einnahmeausfällen durch die Pandemie betroffen sind, stellt die
Landeshauptstadt Mainz Soforthilfen auf Antrag zur Verfügung. Dafür stehen 150.000 € bereit.
 Im Rahmen einer Kulanzregelung werden die vertraglich vereinbarten Honorare der Künstlerinnen und Künstler für das
abgesagte Open-Ohr-Festival zu 50 Prozent übernommen.

Mainz hilft sofort – dem Zusammenhalt
 Digitale Ersatzprojekte in den Bereichen Kultur und Sport können auf Antrag gefördert werden. Dafür stellen wir 50.000 € zur
Verfügung.
 Kommunale Unternehmen bleiben auch in der Krise verlässliche Partner:
o Die Wohnbau Mainz hat für 2020 geplante
Mieterhöhungen ausgesetzt.
o Die Mainzer Stadtwerke werden im Rahmen des Zahlungsmoratoriums für Verbraucher und Kleinstunternehmen bis mindestens 30.06.2020 auf Strom-, Gas- und Wassersperren bei zahlungsrückständigen Kundinnen und Kunden verzichten.
o Die Preise für Gas, Wasser und Strom bleiben für Kundinnen und Kunden der Mainzer Stadtwerke in 2020 ebenso stabil wie der Eintritt in das Mainzer Stadtbad „Am Taubertsberg“.
 Die Container-Anlage für Obdachlose wird für weitere drei Monate Schlafmöglichkeiten bieten. Eine Unterstützung der
freien Träger zur Sicherstellung der Ernährung der Obdachlosen wird gewährleistet.
 Verwarnungen und Bußgelder im Passwesen werden während der Corona-Krise ausgesetzt.
 Werden wegen der Corona-Pandemie Trauungen verschoben, entstehen seitens der Stadtverwaltung keine weiteren
Gebühren.
 Stadtverwaltung und kommunale Unternehmen bringen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicher durch die Krise. Kein
Beschäftigter und keine Beschäftigte muss um ihren/seinen Arbeitsplatz bangen. Dort, wo es angezeigt ist, überbrückt
Kurzarbeit den Zeitraum reduzierter oder eingestellter Leistungen. Auch Stellenausschreibungen werden nicht
eingeschränkt und Besetzungsverfahren weiter betrieben. Damit können Stadtverwaltung und kommunale Unternehmen nach
der Pandemie ihre wichtigen Aufgaben der Daseinsvorsorge schnell wieder hochfahren.

„Mit den Maßnahmen decken wir viele Aspekte des städtischen Lebens ab und versuchen, eine große Anzahl von Menschen zu erreichen. Gleichzeitig wissen wir heute noch nicht, wie lange die Krise dauern wird und welche weiteren Maßnahmen geboten sein könnten. Wir alle lernen mit der Krise und schließen deshalb Veränderungen bei gebotenen Maßnahmen gerade nicht aus“, so Oberbürgermeister Michael Ebling.

Anträge der angesprochenen Initiativen, Gruppen, Unternehmen und Einzelpersonen können ab dem 6. April an

Stadtverwaltung Mainz
#mainzhilftsofort
Postfach 3820
55028 Mainz
bzw.
mainzhilftsofort@stadt.mainz.de
gestellt werden.

Auf der Seite www.mainz.de/mainz-hilft-sofort informiert die Verwaltung ab sofort und aktualisiert regelmäßig. Dort findet man ab
dem 6. April 2020 die entsprechenden Anträge und Informationen zum Antragsverfahren.