Direkt zum Inhalt wechseln
|

Mainz 05 verschiebt Mitgliederversammlung – aber nicht wegen Corona

Der Vorstand des 1. FSV Mainz 05 hat sich am Dienstagabend einvernehmlich mit dem Aufsichtsrat entschieden, die für den 9. Februar geplante Mitgliederversammlung in den Sommer zu verschieben. Grund hierfür ist die in der Vereinssatzung nicht klar definierte Aussage bezüglich der Gesamtzahl der zu nominierenden Bewerberinnen und Bewerber zum Vereinsvorsitz und Aufsichtsrat in den Paragraphen 12 und 15.

Die Wahlkommission des Vereins hatte in der vergangenen Woche ihre Nominierungen zu den Wahlen in der ursprünglich geplanten Mitgliederversammlung bekanntgegeben. Für Kritik unter den Vereinsmitgliedern sorgte dabei insbesondere, dass die Wahlkommission bei 28 Bewerbungen vier der maximal 16 Bewerberplätze für den Aufsichtsrat unbesetzt ließ und dabei auch vier bisherige Aufsichtsratsmitglieder nicht mehr nominierte.

Die Wahlkommission ist in ihrer Entscheidung gemäß der Satzung frei und unabhängig und muss diese nicht begründen. „Nach den uns vorliegenden juristischen Einschätzungen hat unsere Wahlkommission satzungskonform gehandelt und entsprechend anhand inhaltlicher Kriterien entschieden. Wir haben aber auch registriert, dass es hierzu andere Auffassungen gibt“, sagt Vereinsvorsitzender Stefan Hofmann. „Die Wahlen zu den wichtigsten Vereinsgremien stellen unsere Weichen für die Zukunft. Sie müssen ein Ausdruck eines gemeinsamen Weges und eine unumstrittene Legitimation für die Gewählten sein, dürfen unseren Verein auf keinen Fall entzweien. Bevor wir Wahlen durchführen, bedarf es daher einer Klarstellung des Satzungstextes.

Der Verein hat nun einen Zeitplan bis zur Neuansetzung der verschobenen Mitgliederversammlung festgelegt:

Unter Beratung eines Fachanwalts werden von Vereinsseite Vorschläge für Satzungsanpassungen erarbeitet. Der Verein wird die Mitglieder hierzu einbinden und dabei ein Stimmungsbild einholen.

Die erarbeiteten Vorschläge werden in eine außerordentliche Mitgliederversammlung Ende März / Anfang April eingebracht und zur Abstimmung gestellt. Daneben werden auch bereits eingegangene Änderungsanträge behandelt.

In dieser außerordentlichen Mitgliederversammlung wählen die Mitglieder auch eine neue Wahlkommission. Die Wahlperiode der aktuellen Wahlkommission endet turnusgemäß Anfang Mai.

Die neue Wahlkommission wird dann die Mitgliederversammlung mit den Wahlen zum Vorsitz und Aufsichtsrat satzungsgemäß vorbereiten, die nach Saisonende in der Sommerpause geplant ist.