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Ludwigsstraßen-Pläne: Vorstellung & Diskussion am 26. August – BI bemängelt Beteiligungsmöglichkeiten

Die Planung zur Umwandlung der Ludwigsstraße schreitet voran: In einer ersten Veranstaltung am 26. Juni konnten sich die Bürger zu den Planungen von Stadt & Investor informieren, austauschen sowie Anregungen und Wünsche vorbringen. Die Ergebnisse dieser Veranstaltung werden nun in der zweiten Runde in der Rheingoldhalle (Gutenbergsaal) am Montag, den 26. August um 19 Uhr vorgestellt. Auch hier habe man erneut Möglichkeit Fragen und Anregungen zu den Planungen für das geplante Einkaufsquartier vorzubringen.

Die Bürgerinitiative Mainzer Ludwigsstraße e.V. stellt jedoch in einem offenen Brief fest, dass eine Bürgerbeteiligung nicht nur vorgetäuscht werden sollte, sondern dass sie schlicht misslungen sei. Hier weiter zum Brief:

Die von der Stadt Mainz organisierte und begleitete Präsentation der Firma Gemünden zu deren Nutzungskonzept am Standort Karstadt war von Ihnen als „Bürgerbeteiligung“ angekündigt worden. Leider haben die Vertreter der Stadt es versäumt, gleich zu Beginn Inhalte, Ziele und Grenzen der ‚Beteiligung‘ trotz mehrerer Nachfragen Anwesender zu klären. Spätestens am Ende der Veranstaltung zeigte dann jedoch der ausgeteilte Fragebogen, welche Erwartungen Investoren und Stadt an die Bürger hatten. Die verstörenden Aussagen der Familie Gemünden in einem Interview in der AZ scheinen sich zu bestätigen. Ein Dialog mit den Bürgern kam so leider allenfalls in Ansätzen zustande, zumal viele Fragen an Sie und die Investoren unbeachtet oder unbeantwortet blieben.

Bereits im letzten OB-Wahlkampf und in den folgenden Jahren wurde von der Verwaltung immer wieder angekündigt, die Beteiligungskultur in Mainz zu fördern und massiv ausbauen zu wollen, zuletzt mit der Einrichtung einer AG zur Erstellung von Leitlinien zur Bürgerbeteiligung.

Legt man Anspruch und Bedeutung der Vorbilder für solche Leitlinien – etwa Heidelberg – zugrunde, müssen wir davon ausgehen, dass nicht etwa Bürgerbeteiligung vorgetäuscht werden sollte, sondern dass sie schlicht misslungen ist. Wir erlauben uns daher, einige bereits mündlich auf der Veranstaltung gestellte aber unbeantwortete Fragen noch einmal in Textform an Sie zu richten und einige Stellungnahmen abzugeben. Hinzu kommen Fragen, die einige Bürger nicht stellen konnten, da sie von der Moderation nicht berücksichtigt wurden, oder weil ihnen das Wort entzogen wurde.

1.
In den Leitlinien zur Bürgerbeteiligung, wie sie in anderen Städten bereits existieren und von Fachleuten (etwa Hans-Jörg Sippel, Stiftung Mitarbeit, oder Prof. Klages auf den Veranstaltungen im Rathaus), wird betont, Bürgerbeteiligung müsse „frühzeitig und transparent“, mit „klaren Zielsetzungen und Ergebnisoffenheit“ in Planungsprozessen begonnen werden, um die gewünschte Produktivität und vor allem die notwendige Akzeptanz in der Bürgerschaft zu erreichen.
Die Bauwünsche der Fa. Gemünden sind seit über einem Jahr der Öffentlichkeit bekannt und haben sich in diesem Zeitraum unserer Einschätzung nach nicht grundsätzlich geändert. Dennoch fand eine ‚Bürgerbeteiligung‘ erst statt, als der Investor seine Planungen in allen wichtigen Punkten abgeschlossen hatte und – wie es scheint – Modifikationen seines Nutzungskonzepts nicht einmal mehr in Details für die Stadt Mainz oder für das Unternehmen Gemünden infrage kommen.
Wie begründen Sie dieses Vorgehen?

2.
Würden Sie uns bitte mitteilen, worauf sich genau eine Beteiligung der Mainzerinnen und Mainzer an ihren Planungen am Standort Karstadt beziehen soll? In einem Interview in der AZ teilte Familie Gemünden mit: „Da kann man beispielsweise über die Gestaltung des Lichteinfalls im Innenhof sprechen oder die städtebaulichen Kanten am Hotel.“ Alle weiteren Entscheidungen stünden nicht für eine Bürgerbeteiligung zur Disposition, auch nicht die von der Baudezernentin für die Beteiligung genannten Quadratmeterzahlen. Diesen Aussagen wurde in der Veranstaltung vom Juni weder von den Investoren noch von der Stadt widersprochen. Wir bitten Sie, Klarheit zu schaffen: Gibt es darüber hinaus aus Ihrer Sicht für Bürgerinnen und Bürger Möglichkeiten, an den Planungen mitzuwirken, die über das ‚Angebot‘ der Familie Gemünden hinausgehen und die solche Flächen und Gebäude betreffen, die sich im Besitz der Investoren befinden?

3.
Welche der am 26. Juni formulierten Ideen oder auch Forderungen der Anwesenden Bürgerinnen und Bürger haben eine Chance realisiert zu werden – welche nicht? Wer entscheidet wann, auf Basis welcher Kriterien und nach welchen Verfahren darüber?

4.
Wie war es möglich, dass die Verwaltung Zeitpunkte, Inhalte, Ziele und Ablauf der sogenannten ‚Bürgerbeteiligung‘ offensichtlich mit den Investoren abgestimmt hat, nicht aber mit dem Stadtrat und auch nicht mit den Bürgerinnen und Bürgern?
Zur Erläuterung: Der Rat hatte am 17.4. eine Bürgerbeteiligung beschlossen, ohne Aussagen zu Details zu machen. Die Verwaltung legt sich bereits in der Beschlussvorlage zu dieser Sitzung fest: „Vor den nächsten Schritten werden die zuständigen Gremien jeweils erneut eingebunden.“ Die Fraktionen hätten also Gelegenheit bekommen müssen, über den Zeitpunkt, die Art der Durchführung und die Inhalte der Bürgerbeteiligung entscheiden zu können.
Die Gremien haben jedoch erst über die Presse erfahren, wann, wie und mit welchen Inhalten eine Bürgerbeteiligung durchgeführt werden soll. Alles war bereits vorher entschieden. Die Fraktionen waren nicht einmal zu der Pressekonferenz eingeladen.

5.
Ein zusätzlicher Bedarf an Einzelhandelsflächen vor dem Hintergrund der schnell zunehmenden Abwanderung von Einzelhandelsumsätzen in das Internet ist bisher weder von der Stadt noch von den Investoren begründet worden. Die Leerstände in Mainz mehren sich. Selbst in der Römerpassage sind Läden nicht mehr vermietet.
Inwieweit spielt die bereits existierende ‚Auswirkungsanalyse‘ (Bulwien-Gesa 2014, http://www.bi-lu.de/ece/geheim/Protokolle2/ECE-Akte-02-S026-S194.pdf) bei Ihren Planungen eine Rolle? Ist bereits ein neues Einzelhandelsverträglichkeitsgutachten erstellt worden?
Sollte es noch kein neues Gutachten geben: warum nicht und wann werden Sie eines vorlegen?

Wir gehen davon aus, dass ein solches Verträglichkeitsgutachten eine unerlässliche Voraussetzung für die verantwortungsvolle Weiterführung der Planungen bereits in diesem Stadium und damit Vorbedingung für die Zustimmungsfähigkeit jeglicher Nutzungspläne von Investoren ist. Das ausstehende Gutachten muss bei Auslieferung an die Stadt öffentlich gemacht werden.
Die Gutachten, die von der Fa. Gemünden beauftragt wurden (GMA und Molitor), empfehlen, dem Billigtextilanbieter Primark, der Sportwarenkette Decathlon, weiteren Einzelhandelsketten und den bekannten Discountern zur Nahversorgung Flächen an der Ludwigsstraße anzubieten, da die Vermietung von weiteren Einzelhandelsflächen in Mainz und speziell an diesem Standort schwierig werden könnte. Es gäbe nicht die erforderliche zusätzliche Kaufkraft in Mainz, so die Gutachten.

Ein großer Bereich in dem Einkaufszentrum soll durch eine ständige Folge von temporären Zwischennutzungen (engl. ‚popup retail‘) geprägt sein. ‚Pop-Up‘-Läden existieren bereits auch in Mainz, andernorts sind bereits ganze Bereiche von Innenstädten durch diese Form des Einzelhandels geprägt. Eine Abfolge von Kurzzeitvermietungen wechselt sich in diesen Geschäften mit Leerständen ab. Die Entscheidung des Investors für diese Nutzungsart verweist u.a. auf die zu erwartenden Probleme der Vermietbarkeit von Flächen.

Wie stellt sich die Stadt zu der Problematik des absehbaren Überangebots an Einzelhandelsflächen, wie soll einem möglichen Zuwachs an Leerständen entgegengewirkt werden? Wie schätzen sie grundsätzlich die jetzigen und zukünftigen Anforderungen an die Stadtplanung im Hinblick auf die Entwicklungen im Einzelhandel ein?

6.
Die Investoren verweisen in den Unterlagen auf Objekte wie die ECE-Mall ‚Skyline-Plaza‘ in Frankfurt oder die Shopping-Mall ‚Loop5‘ an der Autobahn bei Darmstadt als Referenzprojekte für das eigene Bauprojekt. In den uns vorliegenden Verhandlungsprotokollen ist davon die Rede, die Zugänge zum Einzelhandel in ihrem geplanten Objekt über Rolltreppen und Aufzüge zu ermöglichen. Eine
Architektenzeichnung des Investors zeigt eine geplante mehrgeschossige innere Erschließung der Ladengeschäfte über Galerien innerhalb einer sog. ‚Pop-Up-Halle‘. Dies entspricht den Vorbildern konventioneller Shopping-Malls – wie ‚Skyline-Plaza‘ oder ‚Loop5‘.
Auf der Veranstaltung am 26.6. hörten die Besucher jedoch von Seiten der Investoren, die Einzelhandelsgeschäfte sollen ausnahmslos vom öffentlichen Straßenraum her zugänglich sein.
Wie lösen Sie diesen Widerspruch auf?
Die Bürgerinitiative richtet sich aus den bekannten Gründen nach wie vor gegen das Konzept einer Shopping-Mall an der Ludwigsstraße, unabhängig von der Größe.

7.
Der Verzicht auf praktisch alle wichtigen Vorgaben der Leitlinien, die jedoch nach Aussagen der Baudezernentin und des OB und nach Beschluss des Stadtrats auch den aktuellen Planungen zugrunde zu legen sind, wird nicht schlüssig begründet. Einzig die wirtschaftlichen Verwertungsinteressen der Investoren, denen hier offenkundig der Vorrang vor städtebaulichen und stadtentwicklunspolitischen Zielen eingeräumt wird, können aus unserer Sicht der Grund dafür sein, dass die Ergebnisse der Ludwigsstraßenforen heute praktisch keine Rolle mehr in den Planungen spielen.
Wir gehen mit den wiederholten Äußerungen der Baudezernentin in der Presse konform und erwarten, dass an der Ludwigsstraße ein „kleinteiliges Quartier“ entstehen muss. Wir sprechen uns daher gegen eine monolithische Bebauung aus, wie sie jetzt vorgestellt wurde.
Am Beispiel möchten wir darauf hinweisen, dass sich ein gewisses Maß an Kleinteiligkeit sogar bei einem Bauen im Bestand erreichen ließe. (1) Der Weg zwischen Kaufhaus und Pavillons, der von vielen Bürgerinnen und Bürgern genutzt wird, muss bestehen bleiben; (2) die Durchwegung hinter dem Karstadtgebäude, die jetzt für die Andienung genutzt wird, muss, wie vom Stadtrat vorgeschlagen, als öffentlicher Raum genutzt werden; (3) die Flächen an der Ludwigsstraße im öffentlichen Eigentum sollen vollständig erhalten bleiben und endlich angemessen aufgewertet und nutzbar gemacht werde; (4) die Bauhöhen und – Volumina von Um- und Neubauten müssen deutlich reduziert werden. (Dass die Durchwegung, die jetzige Andienung, gut städtebaulich gestaltbar wäre, zeigt sich daran, dass die Investoren offenbar hier eine Hotelvorfahrt planen).
Warum werden in der Verwaltung keine eigenen stadtentwicklungspolitisch denkbaren oder wünschenswerten Alternativen zu den Gemünden-Planungen in Betracht gezogen und warum werden die Bürgerinnen und Bürger nicht mit ihren Bedürfnissen und Vorstellungen in die Ideenfindung und Entscheidungsbildung einbezogen?

8.
Die bestehende Bebauung mit dem Wechsel aus Pavillons und großzügigen öffentlichen Plätzen an der Ludwigsstraße wird von Fachleuten als Beispiel einer bis heute schlüssigen und gelungenen Stadterneuerung in der Nachkriegszeit bezeichnet und von einigen als denkmalwürdig eingeschätzt. Leider hat die Stadt in der Vergangenheit ihre Plätze vor Karstadt und der Deutschen Bank verkommen lassen. Die Stadt hat permanente Verschandelungen, etwa durch großflächige Außenwerbung, verklebte Schaufenster und Ramschstände akzeptiert, anstatt sie ansprechend zu gestalten und attraktive öffentliche Nutzungen zu entwickeln. Zudem hat sie darauf verzichtet, die Anlieger zur Instandhaltung und Pflege ihrer Liegenschaften zu bewegen. Wir erwarten, dass die Stadt ihren Aufgaben der Stadtbildpflege und der Stadterneuerung an der Ludwigsstraße endlich nachkommt.

Damit stellt sich zunächst die Frage der Prüfung einer Sanierung und der Aufwertung der öffentlichen Plätze. Wir fordern die Stadt auf, über das Baurecht eine Sanierung und Modernisierung (ggf. durch entsprechende Neubauten) der bestehenden ‚Kammstruktur‘ zwischen Gutenbergplatz und Schillerplatz unter Bewahrung der städtebaulichen Qualität, sowie die Aufwertung und Gestaltung der städtischen Plätze in den anstehenden Baurechtsänderungen vorzusehen.
Wie schätzen Sie die grundsätzliche städtebauliche Qualität und das Potential der bestehenden Bebauung im Vergleich zu den Plänen von Gemünden ein?

9.
Wir begrüßen es, dass der Stadtrat nun doch die Auslobung eines „städtebaulichen Ideenwettbewerbs“ beschossen hat. Der Wettbewerb bezieht sich lt. Beschluss auf das komplette Gebiet vom Gutenbergplatz bis zum Schillerplatz. In der Veranstaltung wurde jedoch davon ausgegangen, dass die Liegenschaften im Besitz der Fa. Gemünden von diesem Wettbewerb ausgenommen werden sollen. Das steht in unseren Augen im Widerspruch zum Stadtratsbeschluss.

Der ‚Ideenwettbewerb‘ soll mit einem ‚Fassadenwettbewerb‘ kombiniert durchgeführt werden. Das halten wir für nicht machbar, ja unsinnig, da die architektonischen Vorschläge zur Fassadengestaltung (die ja vom Stadtrat ausdrücklich vom Ideenwettbewerb getrennt gesehen wird) bereits Entscheidungen über städtebauliche Ideen aus den Wettbewerben voraussetzen, die zuvor im Stadtrat zu fällen wären.
Es stellt sich auch die Frage, was der Sinn eines solchen Ideenwettbewerbs sein soll, wenn so enge Vorgaben gemacht werden. Es erscheint uns fraglich, ob die Wettbewerbsergebnisse überhaupt verwertbar sein werden, wenn die Wettbewerbsteilnehmer um die Baumassen des Vorhabens von Gemünden/ECE herum ‚Ideen‘ entwickeln sollen. Im schlimmsten Falle müssten sie sich dem monumentalen Erscheinungsbild der Gemünden-Planungen anpassen, um zu einem einigermaßen schlüssigen Gesamtbild an der Ludwigsstraße zu kommen.
Aus den genannten Gründen lehnen wir diese Form der Ausschreibung von Wettbewerben ab. Wir bitten Sie um eine Stellungnahme.

10.
Das Nutzungskonzept von Gemünden sieht eine noch höhere und massivere Bebauung der Grundstücke vor, als es ECE seinerzeit geplant hatte. Ist die Stadt bereit, diesem noch klotzigeren Gebäudekomplex Baurecht zu erteilen? Wir fordern eine Aufteilung der Baumassen in Einzelgebäude, die sich maßstäblich angemessen zu der Bebauung in der südlichen Altstadt verhalten und – wie im
Stadtratsbeschluss festgelegt – eine Verbindung zur Umgebung herstellen, etwa durch die Wiedereröffnung der Hinteren Präsenzgasse (jetzt Andienung). Eine solche Lösung ist unserer Einschätzung nach auch im Rahmen eines Bauens im Bestand möglich (s.o.). Wir sehen darin eine zentrale Aufgabenstellung für den anstehenden Ideenwettbewerb, der den Gesamtbereich zwischen Gutenbergplatz und Schillerplatz umfassen wird und bitten um entsprechende Berücksichtigung bei der Ausschreibung.

11.
Mainz lebt auf seinen Plätzen. Durch den geplanten Verkauf von Teilen der öffentlichen Flächen vor Karstadt und der Deutschen Bank werden diese Flächen reduziert. Eine klare Vorstellung von den Auswirkungen der Nutzungspläne von ECE/Gemünden auf die Flächen ist aufgrund der bisher gezeigten Skizzen immer noch nicht möglich. Maßangaben wurden bisher nicht mitgeteilt.
Unverkennbar ist jedoch, dass die schmalen Flächen als planerische Restbestände der baulichen Umgebung in ihrer Nutzung auf die Funktion von Eingangsbereichen zu einer ‚Popup-Halle‘ reduziert werden sollen. Die üblichen unabhängigen Nutzungsmöglichkeiten normaler öffentlicher Plätze durch die Bürgerinnen und Bürger wären verhindert.
Welche Nutzung sieht die Stadt zukünftig für diese Restflächen?
Einer Entwertung und funktionalen Zuordnung der öffentlichen Flächen als reine Eingangsbereiche zu der geplanten ‚Pop-Up-Halle‘ stimmen wir nicht zu und fordern den Erhalt der kompletten Flächen in städtischen Besitz und deren Aufwertung als attraktive, unabhängig nutzbare öffentliche Räume.
Der Hinweis auf die zeitlich begrenzte Zustimmungspflicht zur Nutzung der Fläche vor Karstadt durch den Eigentümer der Immobilie ist nicht geeignet, durch den Verkauf eine endgültige gravierende Nutzungseinschränkung, ja sogar Entwertung – zumal beider Flächen! – zu beschließen. Wie steht die Stadt dazu?
Sehen Sie die Möglichkeit, einen Teil der Dachflächen auf dem geplanten Objekt ohne Verzehrzwang der Öffentlichkeit während der Geschäftszeiten des Einkaufszentrums zugänglich zu machen, als gleichwertig an? Würde der Zugang zu diesen Flächen durch die Mall entlang der Ladenzeilen oder durch das Kaufhaus führen oder ist ein unabhängiger Zugang vorgesehen? Hat so etwas in Mainz jemals funktioniert? Wir bitten Sie um eine Stellungnahme.

12.
Die Investoren wollen den Bischofsplatz als Hotelvorfahrt nutzen. Dies würde die Anfahrt von Fahrzeugen vom Taxi bis zum Reisebus rund um die Uhr bedeuten. Hinzu käme ein Gastronomiebetrieb und eine Warenverteilstelle am Bischofsplatz (Anfahrt Lieferfahrzeuge), wie den Verhandlungsprotokollen zu entnehmen ist. Damit wäre der „letzte Ruheplatz in der Innenstadt“ (so die Bedenken des Investors im Gutachten seiner Firma Molitor) einem Hotelprojekt geopfert, das an dieser Stelle niemand benötigt. Eine solche Nutzung steht im Widerspruch zu gültigen Ratsbeschlüssen. Die BI ist nicht bereit, eine derartige Beeinträchtigung des Bischofsplatzes zu akzeptieren.
Wir bitten Sie um Stellungnahme.

13.
Die Investoren sprechen von „kulturellen Nutzungen“ die in dem Einkaufszentrum geplant seien. Im Protokoll der Verhandlungen mit der Stadt heißt es, es seien „Keine kulturellen Institutionen der Stadt Mainz“ vorgesehen. Wie ist dies zu verstehen? Was ist Ihnen über die Vorstellungen der Investoren zu den geplanten Kulturveranstaltungen, zu Art, Ort und Umfang dieser Veranstaltungen bekannt? Ist diese Nutzungsart langfristig gesichert? Welche Vorstellungen vertritt die Stadt in diesem Zusammenhang?

Es muss sichergestellt werden, dass es sich bei den geplanten ‚kulturellen Nutzungen‘ nicht um die aus anderen Malls bekannten Verkaufsförderungsveranstaltungen und PR-Aktionen handelt. Wir erwarten, dass die Stadt Anforderungen formuliert, die den Begriff der ‚kulturellen Nutzung‘ inhaltlich so füllt, dass für die Bevölkerung ein erkennbarer Mehrwert und für das Kulturleben der Stadt eine Bereicherung entsteht. Kulturelle Nutzungen dürfen auch nicht bloß eine zeitweise ‚Lückenbüßerfunktion‘ – etwa als
Zwischennutzung bei Leerständen von Einzelhandelsflächen – haben, sondern müssen einem Konzept folgen, das diese Nutzungen in ihrer Eigenständigkeit und Unabhängigkeit von kommerziellen Interessen der Einzelhändler oder des Mall-Betreibers längerfristig absichert. Die Stadt muss geeignete unbefristete städtebauliche Verträge vorbereiten, sollte es zur Genehmigung des Projektes kommen.

14.
Stadtklima – Klimawandel. Inwieweit ist es seitens der Verwaltung vorgesehen Maßnahmen im Sinne des § 1a Abs. 5 Baugesetzbuch https://www.gesetze-iminternet.de/bbaug/__1a.html im Bereich der Lu zur Umsetzung zu bringen? Soweit dies nicht vorgesehen ist, bitten wir um Darlegung, aus welchen Gründen dies unterlassen werden soll.

15.
Die bisherigen Präsentationen beschränkten sich vor allem auf luftige Architekturskizzen in der Presse, Skizzen, die offenkundig für ein Projekt werben sollen. Das ist in etwa vergleichbar mit dem, was wir bereits von ECE kennen. Und: viele Fragen, die die konkrete Umsetzung des Nutzungsplans und seine Auswirkungen betreffen, wurden bis heute nicht oder nicht befriedigend beantwortet oder auch nur öffentlich diskutiert.
Das Bauvorhaben ist für die Zukunft der Mainzer Innenstadt und deren Außenwirkung (Tourismus) ähnlich bedeutend wie die Erweiterung des Gutenbergmuseums. Wir erwarten daher grundsätzlich bessere und für die interessierten Bürger leicht zugängliche Visualisierungen von Planungen, die die Ludwigsstraße betreffen.
Die Mainzerinnen und Mainzer müssen die Möglichkeit haben, sich realitätsnahe Vorstellungen zu den Planungen zu machen. Die derzeitigen Darstellungen und Textinformationen sind dazu keinesfalls ausreichend. Insbesondere die Seite ‚lu-erleben‘ der Boulevard LU GmbH (mithin des Investors), auf die die Stadt mehrfach zur Information verwiesen hat, bietet wenig mehr als Werbung für das Projekt.
Das vorhandene Modell muss daher öffentlich ausgestellt werden, Unterlagen sollten frei zugänglich sein, die Ausstellung sollte bekannt gemacht werden. Das einmalige Zeigen parallel in einem Teil der Veranstaltung vom 26.6. ist da aus unsere Sicht nicht ausreichend. Wir sehen die Stadt in der Pflicht für werbefreie, unabhängige und leicht zugängliche Informationen zu den Planungen zu sorgen, die auch die Interessen und Planungsziele der Stadt sowie die öffentliche Diskussion reflektieren.
Wir bitten Sie um Stellungnahme.

16.
Der Oberbürgermeister hat in seinem Wahlkampf 2011 versprochen, die Mainzerinnen und Mainzer mittels eines Bürgerentscheids darüber entscheiden zu lassen, welche Planungen an der Ludwigsstraße realisiert werden sollen (https://www.youtube.com/watch?v=TknOnCP1r1Y). Wie stehen Sie, Herr OB Ebling, heute zu dieser Aussage? Hat Ihr Versprechen auch zur Oberbürgermeisterwahl im Oktober 2019 Bestand?

Es wäre schön, wenn Sie uns die Antworten auf unsere Fragen bis zum 11. September 2019 zukommen lassen könnten.
Mit besten Grüßen
Für den Koordinierungskreis der Bürgerinitiative Mainzer Ludwigsstraße e.V.
Barbara Johann, Vera Mohr, Hartwig Daniels