Die Regierungschefinnen und –chefs der Länder haben heute die Verlängerung des Lockdowns bis mindestens 31. Januar beschlossen: „In den vergangen zwei Wochen ist die Inzidenz von über 170 auf 110 zurückgegangen. Das ist ein Erfolg, aber er kann uns nicht ruhen lassen. Daher sind weitere Kontaktbeschränkungen notwendig“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Bund-Länder-Schalte.
Wie bereits im vergangenen März soll nur noch ein Hausstand plus eine weitere Person zusammenkommen dürfen.
In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz vornehmen. Darunter kann auch die Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort fallen, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen keinen triftigen Grund dar.
„Wir haben erfolgreich mit dem Impfen begonnen. Seit zehn Tagen steht uns der Impfstoff zur Verfügung. Stand heute haben wir schon mehr als 11.500 Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen geimpft. Damit werden jetzt schon mehr Menschen täglich geimpft, als sich neu mit Corona anstecken.
Perspektiven für Schule und Kita
In den kommenden zwei Wochen gibt es Fernunterricht. Das Land habe aber sichergestellt, dass die Abiturienten ihre Prüfungen ablegen können. „Außerdem sind unsere Schulen offen für die Kinder, die nicht zuhause betreut werden können. Bildungsministerin Stefanie Hubig wird morgen darüber informieren, wie es im Januar an den Schulen weitergehen wird. Das Stufenkonzept der Kultusministerkonferenz wird hier Grundlage der Entscheidungen sein“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
„Unsere Erzieher leisten Großartiges. Sie gewährleisten, dass Eltern, die für ihre Kinder eine dringende Betreuungsmöglichkeit brauchen, diese auch bekommen können. Ihnen gilt mein herzlicher Dank. Unsere Kitas sind und bleiben deshalb bei dringendem Bedarf grundsätzlich geöffnet. In den drei Tagen vor Weihnachten mussten etwa 13 Prozent der Eltern auf dieses Angebot zurückgreifen. Damit das auch so bleiben kann, bitte ich erneut alle Eltern, zunächst zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Betreuung auch zuhause möglich ist“, sagte die Ministerpräsidentin.
Bis zu 20 Tage zusätzlich Kinderkrankengeld
Eltern sollen im Jahr 2021 einen zusätzlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld erhalten. Der Bund will gesetzlich regeln, dass pro Elternteil 10 zusätzliche Tage gewährt werden können und 20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde.
Testpflicht für Besucher von Pflegeeinrichtungen in von Corona besonders betroffenen Gebieten
Besucherinnen und Besucher in Pflegeeinrichtungen werden in Rheinland-Pfalz künftig verpflichtend per Antigen-Schnelltest auf eine Corona-Erkrankung getestet, wenn die Einrichtung in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt liegt, in denen die 7-Tage-Inzidenz höher ist als im Landesschnitt. Die entsprechende Änderungsverordnung tritt heute in Kraft. Sie regelt außerdem, dass bereits bestehende Schutzmaßnahmen bis zum 10. Februar verlängert werden. Dies betrifft unter anderem die Pflicht für Besucherinnen und Besucher, in der Einrichtung dauerhaft eine FFP2-Maske zu tragen. Des Weiteren gelten die Regelungen zum Besuchsrecht – ein Besucher pro Bewohner pro Tag beziehungsweise zwei Besucher, wenn sie aus einem Haushalt stammen – bis zum 10. Februar weiter. Auch die verpflichtende Testung von Mitarbeitenden der Einrichtungen wurde verlängert. Dabei bleibt die Regelung bestehen, dass die Testung mit Antigen-Schnelltests in allen Pflegeheimen bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einmal pro Woche durchzuführen ist. Liegt die Einrichtung in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, deren 7-Tages-Inzidenz über dem Landesdurchschnitt liegt, sind die Testungen zwei Mal wöchentlich durchzuführen.
„In unseren Alten- und Pflegeheimen ist es jüngst in Folge des allgemein sehr hohen Infektionsgeschehens leider zu teils schweren Corona-Ausbrüchen gekommen. Da die dort lebenden Menschen zur Hochrisikogruppe gehören, wird das Land weiterhin alles unternehmen, diese Menschen besonders zu schützen“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Die nun getroffenen Regelungen stellen dabei mildere und letztlich sinnvollere Mittel im Verhältnis zu beispielsweise Besuchsverboten dar, wie sie leider im Frühjahr 2020 nötig waren. Denn es gilt auch weiterhin: Der Schutz vor Corona umfasst nicht nur den Schutz vor dem Virus, sondern auch den Schutz vor sozialer Isolation.“
Wirtschaftliche Hilfen für diejenigen, die der Shutdown in der Existenz bedroht
Bund und Länder werden weiterhin mit umfangreichen finanziellen Hilfsprogrammen unterstützen, um die Folgeschäden der Beschränkungsmaßnahmen abzumildern.
Durch Abschlagszahlungen wurde bisher bundesweit über eine Milliarde Euro Novemberhilfe an Betroffene ausgezahlt. Die vollständige Auszahlung der beantragten Novemberhilfe über die Länder erfolgt spätestens ab dem 10. Januar 2021. Anträge für die Dezemberhilfe können seit Mitte Dezember 2020 gestellt werden, die ersten Abschlagszahlungen erfolgen seit Anfang Januar.
Nunmehr kommt insbesondere der Überbrückungshilfe III des Bundes besondere Bedeutung zu. Dabei wird je nach Umsatzrückgang und Betroffenheit ein bestimmter Prozentsatz der fixen Kosten bis zu einer Höhe von maximal 500.000 Euro pro Monat erstattet. Es sollen Abschlagszahlungen möglich gemacht werden.
Erste reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III werden durch die Länder im ersten Quartal 2021 erfolgen.
Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, die Auszahlungen so schnell wie möglich zu realisieren.
Einreisen aus Risikogebieten
Für Urlaubsrückreisende aus Risikogebieten gilt künftig eine doppelte Testpflicht. Der Test muss entweder innerhalb von 48 Stunden vor oder unmittelbar nach der Einreise erfolgen. Darüber hinaus gilt weiterhin die bestehende zehntägige Quarantänepflicht, die vorzeitig beendet werden kann, sobald ein negatives Testergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt. (Zwei-Test-Strategie).
Die Musterquarantäneverordnung des Bundes wird entsprechend angepasst und von den Ländern in ihren entsprechenden Verordnungen umgesetzt.