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Lockdown II ab 2. November

Heute gilt wieder wie im Frühjahr: ‚flatten the curve‘“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer heute nach den Beratungen des Bundes mit den Ländern. „Wir haben beschlossen, persönliche Kontakte im Bereich Freizeit drastisch zu begrenzen, damit Kitas, Schulen und das Wirtschaftsleben nicht runtergefahren werden müssen“. Die zusätzlichen „Schutzmaßnahmen“ treten ab dem 2. November deutschlandweit in Kraft. Sie sind vorerst bis Ende November befristet. Nach Ablauf von zwei Wochen werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder sich erneut beraten, wie es weitergehen soll.

Hilfen für betroffene Branchen
„Wenn wir jetzt nicht entschlossen handeln, werden die Folgen für die Wirtschaft gravierend sein. Wir wissen aber auch, dass Freizeit und Unterhaltung wichtige Wirtschaftsbereiche darstellen, die jetzt betroffen sind, und wir lassen diese nicht allein. Unternehmen, die von temporären Schließungen betroffen sind, wird der Bund eine Nothilfe gewähren, um sie für die finanziellen Ausfälle zu entschädigen. Ich habe mich besonders für die Soloselbständigen eingesetzt. Diese werden in dem Bundesprogramm erfasst. Jenseits der umfassenden temporären Beschränkungen führen bereits die bisherigen Maßnahmen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Deshalb wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern. Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet und angepasst“, so die Ministerpräsidentin.

Die Maßnahmen im Einzelnen:

Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes, aber in jedem Fall maximal begrenzt auf zehn Personen, gestattet. Weil diejenigen, die sich nicht an die Maßnahmen halten, andere Menschen gefährden, werden Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Darüberhinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land ein gesundheitliches Risiko. Bund und Länder wirken bei den verstärkten Kontrollen zusammen.

Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören
a. Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen
b. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
c. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
d. der Freizeit-und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
e. Fitnessstudios, Schwimm-, Spaßbäder und ähnliche Einrichtungen.
Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.

Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.

Der Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.
Schulen und Kindergärten bleiben grundsätzlich geöffnet. Die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Sondersitzung des Landtags am Freitag geplant
Der rheinland-pfälzische Landtagspräsident Hendrik Hering hat zu einer Sondersitzung des Ältestenrats morgen Vormittag eingeladen. Auf Antrag von Ministerpräsidentin Malu Dreyer will Hendrik Hering dem Gremium vorschlagen, für diesen Freitag, 30. Oktober um 14 Uhr eine Sondersitzung des Landtags einzuberufen.

Hintergrund sind die aktuellen Entscheidungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Nachgang zum Gespräch der Bundesländer mit der Bundeskanzlerin am heutigen Mittwoch. Einziger Punkt der Tagesordnung der Landtagssitzung soll eine Regierungserklärung von Ministerpräsidentin Malu Dreyer zur Corona-Lage und den weiteren geplanten Maßnahmen in Rheinland-Pfalz sein. Im Anschluss soll hierzu eine Aussprache im Parlament stattfinden.
Des Weiteren will der Landtagspräsident mit dem Ältestenrat die weitere Beteiligung des Landtags während der Corona-Pandemie sicherstellen. „Angesichts der fortgesetzten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie begrüße ich, dass die Landesregierung das Parlament unmittelbar und umfassend beteiligt“, sagte Hendrik Hering, der immer wieder die wichtige Rolle der Parlamente während der Pandemie betonte. Da es um andauernde und weitreichende Eingriffe in Freiheits- und Grundrechte gehe, müssten diese auf breiter parlamentarischer Basis diskutiert und begründet werden, um schließlich auch die Akzeptanz der Maßnahmen zu erhöhen.
Die Landtagssitzung findet aufgrund der coronabedingten Hygieneschutzvorgaben erneut im Gutenberg-Saal in der Mainzer Rheingoldhalle statt.