Das Kulturamt schreibt erneut den „Literaturförderpreis für junge Autorinnen und Autoren“ aus. Die mit 2.500 Euro dotierte Auszeichnung ist an keine bestimmte literarische Gattung und kein bestimmtes Thema gebunden. Die eingereichten Texte sollten eine maximale Länge von zehn Normseiten (30 Zeilen à 60 Zeichen) nicht überschreiten. Mehrfacheinsendungen werden nicht berücksichtigt. Die zweit- und drittplatzierten Autorinnen/Autoren erhalten ein Teilnahmehonorar von 500 Euro.
Bewerben können sich Autorinnen und Autoren, die …
– einen eindeutigen Lebensbezug zur Landeshauptstadt Mainz oder Rheinhessen aufweisen können.
– das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Interessierte Autoren reichen ihre Manuskripte bitte anonym, mit einem Kennwort versehen und in drei Exemplaren ein. Die Auflösung des Kennworts ist in einem gesonderten Umschlag beizulegen. Neben dem Kennwort müssen dort Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Kurzbiografie mit Geburtsdatum und die Darstellung des Mainz-Bezugs enthalten sein.
Die Texte sind ausschließlich per Post einzureichen an:
Literaturbüro Mainz
Herrn Dietmar Gaumann,
Zitadelle/Bau E, Am 87er Denkmal,
55131 Mainz.
Bewerbungsschluss ist der 15. Januar 2025.
Mit der Teilnahme willigen die Autorinnen und Autoren in die Speicherung und Verarbeitung ihrer persönlichen Daten ein. Diese werden ausschließlich für die Organisation und Abwicklung des Preises verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Die Einwilligung kann jederzeit per E-Mail an info@literaturbuero-rlp.de widerrufen werden. Die Daten werden daraufhin gelöscht.
Weitere Informationen zum Literaturförderpreis finden Sie auch unter www.literaturbuero-rlp.de.
Weitere Informationen:
https://www.mainz.de/kultur-und-wissenschaft/kulturelle-preise-stipendien/literaturfoerderpreis.php