Der Landesmusikrat Rheinland-Pfalz hat gemeinsam mit den 15 weiteren Landesmusikräten der Bundesrepublik einen Appell verfasst, das gemeinsamen Musizierens im Bereich der Laien- bzw. Amateurmusik wieder zu ermöglichen, sobald die Infektionszahlen dies zulassen. Hierzu Peter Stieber, der Präsident des Landesmusikrats Rheinland-Pfalz: „Wir, als Dachverband des Musiklebens in Rheinland-Pfalz, freuen uns über die Einstimmigkeit bei dem gemeinsam gefassten Appell der Konferenz der Landesmusikräte. Die Laien- bzw. Amateurmusik ist eine unverzichtbare Säule des Musiklebens. In Rheinland-Pfalz sind rund 500.000 Menschen in mehr als 3.500 Musikvereinen, Chören und musikalischen Initiativen jeglicher Art aktiv.
Das gemeinsame Musizieren der Chöre, Musikvereine und Initiativen ist ein essentieller Träger des dörflichen und städtischen Lebens, gerade im ländlichen Raum. Musik verbindet und Musik schafft Gemeinschaft. Sobald die ersten Lockerungen möglich sind, gilt es, durch das Wiedermöglichmachen Corona-gemäßer Proben im Amateurbereich, dem drohenden Verlust von musikalischer Substanz
jeglicher Art entgegenzuwirken.“
Der Appell:
Die Konferenz der Landesmusikräte appelliert an die Landesregierungen, baldmöglichst
ihre Amateurmusikgruppen und -vereine wieder proben und aufführen zu lassen.
In weiten Teilen Deutschlands herrscht derzeit ein Verbot für Amateurchöre,- ensembles und –
orchester, das nicht nur die Konzerte, sondern auch die Proben untersagt. Meist sind einzig zur
Berufsausübung musikalische Proben erlaubt. Schon heute befürchten die Fachverbände der
Amateurmusik ein Vereinssterben, das 10-15 % der Musikvereinigungen und Chöre betreffen wird.
In den Städten und noch mehr im ländlichen Raum sorgen Vereine und Initiativen der Amateurmusik
für einen Zusammenhalt von Gesellschaft. Der gemeinsame kulturelle Ausdruck hält die
Menschen in ihrem Ort, in ihrer Region. Das Musizieren sorgt für Identität. Die Schutzmaßnahmen
scheinen angesichts der vielerorts festgestellten Infektionszahlen gerechtfertigt zu sein. Tatsächlich
jedoch haben sie nachhaltige Folgen, die ein Fragezeichen hinter die Angemessenheit schreiben.
Denn ohne das gemeinsame Proben ist der Zusammenhalt grundsätzlich in Frage gestellt.
Solche Corona-Schutzmaßnahmen bewirken ungeachtet aller positiven virologischen Auswirkungen
eine Erosion der Gesellschaft. Besonders auf die Herausbildung kultureller Identität vieler
Kinder und Jugendlicher wirkt das Versiegen der Amateurmusik verhängnisvoll.
Die Konferenz der Landesmusikräte hat die Situation der Amateurmusik in Deutschland ausführlich
reflektiert und fordert die Landesregierungen auf, bei den ersten Lockerungen des Shutdowns
direkt auch Proben von Vereinen und Initiativen der Amateurmusik zuzulassen. Es geht hier nicht
um Freizeitgestaltung, sondern um kulturelle Artikulation und Identitätsbildung.
Chöre, Blasorchester und Musikvereine aller Art sind in der Lage, Hygienekonzepte und Abstandsregeln
so auszuarbeiten, dass ein coronagemäßes Proben möglich ist. Wie Kulturstaatsministerin
Monika Grütters schon am 26. November in Bezug auf die Kulturszene insgesamt feststellte, dürfen
Vereine nicht die letzten sein, die wieder öffnen dürfen. Auch das neue Infektionsschutzgesetz
hat Kunst und Kulturleben eine Ausnahmestellung zuerkannt. Die Konferenz der Ministerpräsident*
innen hat die Kultursminster*innen mit der Erarbeitung entsprechender Strategien für die
ersten Lockerungsmaßnahmen beauftragt.