Die für 2026 vorgesehene Landesgartenschau wird auf das Jahr 2027 verschoben. Darauf hat sich das Kabinett heute verständigt, wie Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt mitgeteilt hat. Damit möchte die Landesregierung der Ausrichterkommune ausreichend Zeit zur Vorbereitung geben.
Auch Mainz bewirbt sich um die Austragung. Das Gelände, das 15 Hektar umfassen soll, beinhaltet Volkspark, Stadtpark, die Wallanlagen, das Römische Theater samt RGZM, und die Zitadelle; auch in der Innenstadt soll die Landesgartenschau sichtbar sein. Für die Ausrichtung will die Stadt insgesamt mehr als 50 Mio. Euro investieren. In der Stadtratssitzung am Mittwoch soll ein Vorvertrag über die Gründung einer Gesellschaft Thema sein – Kritik kommt von den Linken.
„Um der Ausrichterkommune die übliche Vorlaufzeit von rund fünf Jahren für die umfangreichen Planungen, Genehmigungen und Bauvorhaben zu geben, wird der Start der Landesgartenschau um ein Jahr auf das Jahr 2027 verschoben“, sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt. Bereits die Bewerbungsphase war aufgrund der Covid-19-Pandemie zur Entlastung der Kommunen um ein Jahr auf den 15. Oktober 2021 verschoben worden. „Mit der verlängerten Vorbereitungszeit wollen wir der Ausrichterstadt ausreichend Zeit geben, um nach der überzeugenden Bewerbung auch eine nachhaltige Schau mit dauerhaften Impulsen für Stadtentwicklung, Landschaftspflege sowie Tourismus vorzubereiten“, so Schmitt. Die Pandemie habe die Bewerbung und die Vorbereitung zur LGS erschwert. Darauf reagiere die Landesregierung mit der Verschiebung.
Bewerberkommunen hatten in Gesprächen signalisiert, dass eine Verschiebung um ein Jahr nach hinten für eine gelungene Umsetzung notwendig sei.
Die Bewerbungsphase startete im Januar 2020 und endet nun am 15. Oktober 2021. Daran schließt sich die Auswertung der Bewerbungsunterlagen und die Bereisung der Bewerberkommunen an. Der Ministerrat entscheidet voraussichtlich im 1. Quartal 2022 über die Ausrichterkommune für die Landesgartenschau 2027.
Linke kritisiert Vorgehen bei Bewerbung zu Landesgartenschau
In der Stadtratssitzung am 29.9.2021 wird darüber abgestimmt, ob die Stadt Mainz ihre Bewerbung zur Ausrichtung der Landesgartenschau 2021 abgeben soll.
Voraussetzung für die Bewerbung ist ein Vertrag zur Durchführung der Landesgartenschau (LGS) zwischen Projektgesellschaft und Stadt. Obwohl der Vertragsinhalt noch nicht feststeht, soll der Stadtrat zustimmen.
Der Finanzausschuss hat dieses Vorgehen in seiner Sitzung vom 21.9.2021 mehrheitlich beschlossen. Die Stadtratsfraktion DIE LINKE kritisiert dieses Vorgehen und weitere Punkte. Sie fordert, dass umfassende Transparenz zur Finanzierung der LGS hergestellt wird. Insbesondere soll die Verwaltung ausschließen, dass es zu Kürzungen in anderen Bereichen der freiwilligen Leistungen oder Steuererhöhungen kommt, um die LGS zu finanzieren. Eine Bewerbung, die schon wegen fehlender Leistungsfähigkeit der Stadt keine Aussicht auf Erfolg hat, solle nicht weiter betrieben werden.
Der finanzpolitische Sprecher der Stadtratsfraktion der LINKEN, Martin Malcherek, führt dazu aus: „1. Die Änderung des ursprünglich vorgelegten Entwurfes muss vorgenommen werden, weil die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion des Landes (ADD) bestimmte Regelungen als rechtswidrig ansieht. Ob eine Neufassung rechtskonform ergeht, kann erst beurteilt werden, wenn ein neuer Entwurf vorliegt – einen solchen wird es aber vor der nächsten Stadtratssitzung nicht geben. Den Verantwortlichen der Stadt Mainz ist nicht aufgefallen, dass die Regelung rechtswidrig ist. Wieso sollten Sie es bei Neuverhandlung besser machen? Es zeigt sich, dass Aufsicht notwendig ist – aber auch die Kontrolle durch Gremien und Stadtrat. Dieser Kontrolle will man sich hier entziehen und einen Blankobeschluss erwirken.
- Die Verwaltung versucht in ihrer Beschlussvorlage, die Kritik der ADD darauf zu reduzieren, dass es einige wenige Angriffspunkte gibt.
Demgegenüber stellt die ADD grundsätzlich fest, dass sie keine finanziellen Spielräume bei der Durchführung der LGS sieht, wenn nicht Steuererhöhungen oder Kürzungen bei den freiwilligen Leistungen der Stadt erfolgen. Dies muss den Einwohner:innen klipp und klar vermittelt werden. Stattdessen wird der Eindruck genährt, es gehe der ADD um Paragrafenreiterei.
- Die städtischen Ämter 20 (Finanzen) und 30 (Recht) haben den Vertrag geprüft. Die Verwaltung teilt lapidar mit, dass die Anmerkungen der ADD „in wesentlichen Punkten geteilt“ werden. Die Stellungnahmen der Ämter wurden den Mitgliedern des Finanzausschusses nicht zugeleitet. Dieses Vorgehen ist intransparent und verhindert, dass die Ausschussmitglieder zu einer umfassenden Urteilsbildung gelangen können. Weiterhin stellt sich die Frage, warum die Verwaltung nicht bereits früher auf die Einschätzung der Ämter reagiert und eine Neufassung des Vertragsentwurfes vorgelegt hat.
- Die Einschätzung der ADD ist verpflichtender Bestandteil der Bewerbung für die LGS. Die Verwaltung muss klarstellen, warum sie an dem Bewerbungsverfahren festhält, obwohl eine negative Entscheidung bereits aus finanziellen Erwägungen zu befürchten ist.
- Weiterhin muss die Verwaltung endlich volle Transparenz über die Kosten der LGS herstellen. Auch die ADD kritisiert, dass nicht erkennbar ist, ob die bisher vorgelegte Kostenplanung alle Kosten beinhaltet, die die Stadt tatsächlich zu tragen hat. Dies ist insbesondere hinsichtlich der Personalbereitstellung und anderer Leistungen unklar, die aufgrund des Durchführungsvertrages von der Stadt geschuldet sind.
- Bei Rechtswidrigkeit des Vertrages könnte die Durchführung der LGS selbst nach erfolgreicher Bewerbung platzen. Die Verwaltung muss deshalb transparent darstellen, wie hoch die Kosten der Bewerbung sind und welche Risiken bestehen, dass dieses Szenario eintritt.“
Martin Malcherek abschließend: „Dass dem Stadtrat kein fertiger Vertragsentwurf zur Abstimmung vorgelegt wird, zeigt, dass die Bewerbung übers Knie gebrochen und im schlimmsten Sinn improvisiert ist. Finanzpolitische Verantwortung sieht anders aus. Es zeigt sich einmal mehr, dass DIE LINKE die Stimme der ökonomischen Vernunft ist.“
Die umweltpolitische Sprecherin der Mainzer Linksfraktion, Carmen Mauerer ergänzt: „Wir haben von Anfang an kritisiert, dass das Mainzer Konzept zur Bewerbung unter ökologischen und städtebaulichen Gesichtspunkten an der Zielsetzung einer LGS vorbei geht. Eine LGS soll Brachflächen begrünen und nicht vorhandene Grünflächen in Beschlag nehmen. Die vorgesehenen Ausstellungsflächen Volks- und Stadtpark sind hochwertige Grünanlagen, die von der Bevölkerung gut angenommen werden. Dass sie für eine LGS gesperrt werden und damit eine Aufwertung der wohlhabendsten Wohnlagen in Mainz vorgenommen wird, könnte sich als regelrechter Schildbürgerstreich erweisen – einer ökologischen und sozial gerechten Politik in der Landeshauptstadt wird dieses Konzept jedenfalls nicht gerecht.“