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Land RLP Hilfen für Kultur(schaffende)

Seit Mitte März ist der gesamte Kulturbetrieb zum Erliegen gekommen. Nun hilft das Land mit Geld und Ansprechpartnern. Es betrifft Kultureinrichtungen wie Theater, Orchester, Museen, Bibliotheken, Archive, Musikschulen und viele Projekte. Aber auch die Arbeit von Agenturen, Grafikern, Technikfirmen und vielen freischaffenden Künstlern.
Als Hilfe erläßt das Land RLP ein 50 Milliarden Euro-Hilfspaket für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen. Zweitens laufen die Förderungen des Landes unverändert weiter. Drittes gibt es nun zwei Ansprechpartner für die Kulturszene:
Die beiden Kulturberater sind wie folgt erreichbar:
Dr. Björn Rodday Tel.: 02621/62 31 5-10 Mail: info@kulturbuero-rlp.de
Roderick Haas Tel: 0176/23 26 34 83 Mail: roderick.haas@kulturwestpfalz.de
In der letzten Woche hatten die Kulturminister der Länder und die Kulturstaatsministerin des Bundes vereinbart, Finanzmittel und Mittel für Härtefälle insbesondere für freie Kulturschaffende sowie für private Kultureinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Inzwischen ist klar, dass ein 50 Milliarden Euro-Hilfspaket für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen auf den Weg gebracht wird mit einem Notfall-Fonds und Krediterleichterungen. Kleine Unternehmen und Solo-Selbständige sollen infolge der Corona-Krise Soforthilfen in Höhe von bis zu 9.000 bzw. 15.000 Euro erhalten. Bereits diese Woche werden Bundestag und Bundesrat entsprechende Beschlüsse fassen.

Darüber hinaus werden die Förderbedingungen in Rheinland-Pfalz der aktuellen Situation angepasst. Zuwendungsempfänger erhalten ihre Förderungen auf der Grundlage ihrer Anträge, die sie bereits bis Ende Februar an das Land gestellt hatten. Grundlegend ist dabei die Verpflichtung durch Veränderungen oder Verschiebungen des Projekts einen möglichen finanziellen Schaden zu minimieren. Für alle Projektförderungen des Landes wird der Bewilligungszeitraum bis zum Ende des Jahres verlängert. Damit werden die Veranstalter unbürokratisch in die Lage versetzt, Veranstaltungen nicht abzusagen, sondern zu verschieben, eventuell bis zum Ende des Jahres.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft Veranstaltungen oder Projekte, die abgesagt wurden oder noch abgesagt werden müssen. Bei diesen Veranstaltungen müsste das Land die Förderung zurückfordern. Das soll nun grundsätzlich nicht so gehandhabt werden. Bereits getätigte und nicht mehr abwendbare Ausgaben bzw. Verpflichtungen kann der Zuwendungsempfänger nun im Verwendungsnachweis als Ausgaben geltend machen. Ebenso werden die institutionellen Förderungen unbürokratisch gehandhabt und so bewilligt wie im Haushaltsplan des Landes vorgegeben, damit die Liquidität dieser Einrichtungen sichergestellt ist.

Ansprechpartner für die Kulturschaffenden im Norden des Landes ist Björn Rodday, der bei der LAG Soziokultur in Lahnstein angesiedelt ist. Für den Süden des Landes übernimmt Roderick Haas diese Aufgabe. Er sitzt beim Kulturnetz Pfalz e.V. Daneben können sich die Kulturschaffenden auch an ihre jeweiligen Interessenverbände wenden.