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Kleine Reform der Mediziner-Zulassung auch in Mainz: Mehr Eignung als Note

Einen Abschluss von 1,2 oder mindestens sieben Jahre Däumchen drehen: Wer Medizin studieren möchte, brauchte bisher entweder verdammt gute Noten oder sehr viel Zeit. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) hat die Zulassungsregelung für das Medizinstudium vor kurzem jedoch für verfassungswidrig erklärt. Hat der bisherige Kampf um einen Studienplatz damit ein Ende? Wir haben nachgefragt.

Über 7.000 Bewerber im Semester

„Das Urteil des BVG kam spät, aber die mediale Aufmerksamkeit ist trotzdem gut“, sagt Valentin Krieg. Er hat selbst den für viele Bewerber typischen Prozess durchlaufen – eine Abiturnote von 2,0 und danach eine Ausbildung zum Rettungsassistenten, die Teilnahme am Medizinertest, bis es im Nachrückverfahren endlich geklappt hat. Etwa 14.000 Bewerber kommen auf 430 Medizinstudienplätze an der Uni Mainz pro Jahr. Bisher wurden davon je 20 Prozent über die Abiturnote und Wartezeit zugelassen. Die restlichen 60 Prozent kommen über das eigene Auswahlverfahren der Hochschulen. An der Mainzer unimedizin gehört dazu die Abiturnote und die Teilnahme am TMS Medizinertest. Seit 2011 kann man sich auch mit der abgeschlossenen Ausbildung in einem medizinischen Assistenzberuf und zwei Jahren Berufserfahrung bewerben und erhält einen Bonus von 0,4 Notenpunkten: „Das ist eine Spezialität in Rheinland-Pfalz. Etwa 20 Prozent der Bewerber werden so zum Studium zugelassen“, sagt Prof. Dr. Ulrich Förstermann, Wissenschaftlicher Vorstand der Unimedizin.

Abiturnote wird überbewertet

Konkret kritisiert das BVG, dass die Universitäten nicht allein die Abiturnote bei der Vergabe ihrer Studienplätze berücksichtigen dürfen. Zwar sei dies nach wie vor ein notwendiges Maß, dennoch sollen die Universitäten soziales Engagement mehr in den Fokus stellen und abgeschlossene medizinische Ausbildungen stärker berücksichtigen: „Das der Notendurchschnitt so eine große Rolle spielt ist nicht gut. Wir wollen schließlich menschliche Ärzte ausbilden“, meint auch Charlotte Sauer, Mitglied der Fachschaft Medizin. Durch ihr Engagement in einem Vorsemesterkurs für Studieninteressierte wird sie regelmäßig mit der Frustration der Bewerber konfrontiert. Neben Ausbildung, Medizinertest und langen Wartezeiten greifen einige zu noch härteren Maßnahmen: „Viele beginnen ein Studium im Ausland oder versuchen es über juristische Wege. Das ist aber auch eine Frage des Geldes.“ Ebenso als verfassungswidrig stuften die Richter die Angabe von Ortspräferenzen ein. Bewerber durften bisher maximal sechs Hochschulorte angeben. Ein Verstoß gegen das Recht auf die freie Wahl des Ausbildungsortes. Zudem sei eine Wartezeit von bis zu 14 Semestern nicht zulässig. „Die Wartezeit ist wirklich kein vernünftiges Kriterium. Langes Warten bedeutet nicht, dass man danach besser für das Studium geeignet ist“, kritisiert auch Förstermann.

Kaum Alternativen in Sicht

Bis Ende 2019 müssen sich die Universitäten nun auf alternative Zulassungskriterien zur Abiturnote einigen. Das Ministerium für Wissenschaft in Rheinland-Pfalz hat dazu eine eigene Arbeitsgruppe gegründet, die das diskutiert: „Gravierende Veränderungen sind allerdings nicht zu erwarten“, sagt Valentin. Denn es wird auch in Zukunft nicht einfacher, einen Medizinstudienplatz zu bekommen. Zwar bedeutet ein Abitur von 2,0 nicht direkt das Aus. Das Problem fehlender Studienplätze wird damit aber trotzdem nicht gelöst. Außerdem mangelt es weiterhin an Dozenten und Betten in den Kliniken: „Wir brauchen mehr Studienplätze“, fordert daher Valentin. Bei etwa 200.000 Euro pro Studierendem kann das aber zudem teuer werden. „Wir können bald einen Ärztemangel erwarten“, kritisiert auch der wissenschaftliche Vorstand, „die Politik muss die Studienqualität ernster nehmen“.

Text und Fotos Lisa Winter