Die Stadt Mainz ist dem Ausbauziel einer Vollversorgung mit Betreuungsplätzen für Kinder im Alter ab zwei Jahren deutlich näher gekommen. 2025 und 2026 werden durch weitere Baumaßnahmen 317 Plätze für Kinder im Alter von unter einem Jahr bis zum Schuleintrittsalter neu geschaffen, sodass dann 9.724 Betreuungsmöglichkeiten in Kitas und Tagespflege zur Verfügung stehen werden. Damit ist ein Bedarf von um die 90 bis 95 Prozent abgedeckt – und die Stadt baut weiter bis zur Vollversorgung. Dazu kommt ab 2026 der Rechtsanspruch für die Betreuung an Grundschulen, startende mit den ersten Klassen.
Die Stadt Mainz ist als öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe verpflichtet, jährlich einen Bedarfsplan für die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindertagesstätten sowie in der Kindertagespflege zu erstellen. Am 4. Juni wurde der Kita-Bedarfsplan 2025 in der Arbeitsgruppe Kindertagesförderung des Jugendhilfeausschusses vorgestellt.
Der Kindertagesstättenbedarfsplan gibt einen Überblick über die aktuellen und künftigen Entwicklungen der Kinderbetreuung in Mainz und bildet die Grundlage zur Schaffung der laut Rechtsanspruch erforderlichen Betreuungsplätze bis zum Jahr 2029.
Betreuung von Kindern bis zur Einschulung
Bei der vergangenen Planung der erforderlichen Betreuungsplätze bis 2025 wurden, entsprechend der Prognosen zur Anzahl der Kinder, Ausbauziele für die Altersgruppen von Kindern unter zwei Jahren sowie Kindern ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt formuliert. Für die „U2-Kinder“ lag das Ausbauziel der Beutreuungs- und Kindergartenplätze bei 55 Prozent, für die „Ü2-Kinder bei 100 Prozent. Am 31.12.2024 standen für 1.286 unter-zweijährige Mainzer 1.123 Plätze in Krippen, Kindergärten und Elterninitiativen zur Verfügung. Für die Anzahl von 8.295 Über-Zweijährigen waren es 8.284. In der Altersgruppe der „U2-Kinder“ entspricht dies einem Versorgungsgrad von 87,3 Prozent und für die „Ü 2-Kinder“ von 99,9 Prozent.
Da die vorliegende Prognose (nähere Informationen siehe unten) bis 2029 weiterhin von einem 4,1-prozentigen Anstieg der Anzahl der Kinder in der Altersgruppe von null bis sechs Jahren ausgeht, sollen für diesen Zeitraum weitere Kitabetreuungsplätze geschaffen werden. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, sind verschiedene Maßnahmen wie Neubauten, Erweiterungen oder Umstrukturierungen von Kindertagesstätten auf kurzer, mittlerer und langer Sicht geplant. Kurzfristig werden in diesem und nächsten Jahr 317 Betreuungsplätze umgesetzt. Alle Elterninitiativen, bis auf „El Bretzelchen“ wurden inzwischen in Regeleinrichtungen überführt. Die bestehenden Kindertagespflegeplätze sollen möglichst stabil gehalten werden. Details zu den Maßnahmen können über das Bürgerinformationsportal dem Kindertagesstättenbedarfsplan 2025 entnommen werden.
Förderung von Schulkindern
Für die Betreuung von schulpflichtigen Kindern im Alter von sechs bis 14 Jahren standen am 31.12.2024 insgesamt 692 Hortplätze zur Verfügung. Insgesamt werden inzwischen zwei Drittel der Mainzer Grundschüler in einem Nachmittagsangebot betreut. Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung von Grundschülern (GaFöG), der zum 1.8.2026 in Kraft tritt, entwickelt die Stadt Mainz ein bedarfsgerechtes Konzept. Nähere Informationen zum Ganztagsförderungsgesetz sind auf städtischen Website mainz.de veröffentlicht (siehe Link unten).
Hintergrund
Rechtsansprüche Betreuungsplatz
- Kinder im ersten Lebensjahr haben gem. § 24 Abs. 1 SGB VIII bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege (§ 24 Abs. 1 SGB VII).
- Im zweiten Lebensjahr haben alle Kinder einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege (§ 24 Abs. 2 SGB VIII).
- Ab dem dritten Lebensjahr haben alle Kinder bis zum Schuleintritt einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung (§ 24 Abs. 3 SGB VIII).
Prognose der Bedarfsentwicklung
Die voraussichtliche künftige Entwicklung der Tagesbetreuung von Kindern basiert auf einer vom Amt für Stadtforschung und nachhaltige Stadtentwicklung der Landeshauptstadt Mainz erstellten Prognose der Entwicklung der Kinderzahlen über einen Zeitraum von fünf Jahren sowie einer Einschätzung über das Inanspruchnahmeverhalten von Betreuungsplätzen durch Sorgeberechtigte. Bei der Bevölkerungsprognose werden verschiedene Faktoren, insbesondere die geplanten Bautätigkeiten, die Wanderungsbewegungen (innerstädtisch sowie Zu- und Wegzüge) und die voraussichtliche Geburtenrate zugrunde gelegt. Prognosen sind Modellrechnungen; sie zeigen auf, wie sich Einwohnerzahlen und -strukturen unter bestimmten Annahmen verändern.