Aufgrund der anhaltenden Trockenperiode und der großen Hitze bei geringen bis ausbleibenden Niederschlagsmengen, ist die Wasserführung der „Gewässer 3. Ordnung“ im Mainzer Stadtgebiet stark reduziert. Unter diese Gewässerrubrik fallen im Mainzer Stadtgebiet die Bäche Gonsbach, Aubach, Königsbornbach, Waschbach und der Forellenbach.
Seit heute untersagt die Stadt mit der „Allgemeinverfügung zum Ausschluss des Gemeingebrauchs sowie des Eigentümer- und Anliegergebrauchs bezogen auf die Entnahme von Wasser aus den oberirdischen Gewässern“ daher eine Wasserentnahme aus diesen genannten Gewässern, da solche Entnahmen die ohnehin schwierige Situation der Gewässer weiterhin verschlechterten. In den vergangenen Tagen und Wochen waren immer wieder Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen mit geringem Wasserstand beobachtet worden.
In Bezug auf den Gonsbach ist zusätzlich darauf hinzuweisen, dass dieses Gewässer Teil der abwassertechnischen Anlage ist. Der Gonsbach kann somit stark verdünntes Mischwasser beinhalten; trotz Einhaltung der Wasserrichtwerte ist von der Wasserentnahme, Baden und dem Trinken des Wassers unbedingt abzuraten.
Die Allgemeinverfügung im Detail
„Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern 3. Ordnung (…) wird untersagt. Gewässer im Regelungsbereich dieser Allgemeinverfügung sind der Gonsbach, Aubach, Königsbornbach, Waschbach und Forellenbach.
Die Untersagung nach Ziffer 1 umfasst auch die Entnahme durch Eigentümer:innen der an das jeweilige Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung der Grundstücke Berechtigten (Anlieger:innen).
Für die vorstehenden Regelungen wird hiermit (…) die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse angeordnet.
Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum Ablauf des 1. September 2022.