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Gottesdienste ab Mai wieder möglich

Ministerpräsidentin Malu Dreyer und die Spitzen der rheinland-pfälzischen Bistümer und Landeskirchen wollen Gottesdienste unter Schutzauflagen möglichst von Mai an wieder zulassen. „Die Landesregierung und die Kirchen und Religionsgemeinschaften im Land wollen gemeinsam sehr schnell gute Lösungen für die Gläubigen finden“, sagte die Ministerpräsidentin im Anschluss an eine Telefonkonferenz mit den führenden Geistlichen des Landes.

Wer ein überzeugendes Schutzkonzept vorlegen könne, solle in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit erhalten, gemäß den jeweils aktuellen Vorgaben des Bundes und der Länder wieder zu Gottesdiensten nach dem 30. April einladen zu dürfen, so die Ministerpräsidentin.

Am vergangenen Freitag war in einem Gespräch im Bundesinnenministerium in Berlin vereinbart worden, darauf hinzuarbeiten, dass nach dem 30. April wieder öffentliche Gottesdienste unter strenger Einhaltung der Corona-Sicherheitsmaßnahmen zugelassen werden. Die Entscheidung darüber wollen die Regierungschefinnen und -chefs der Länder in ihrem nächsten Gespräch mit der Bundeskanzlerin am 30. April treffen. Die Kirchen legen dazu konkrete Schutzkonzepte für die Diözesen und Landeskirchen in Deutschland vor. Die Eckpunkte sollen in der kommenden Woche mit Bund und Ländern abgestimmt werden.

Bischof Dr. Georg Bätzing dankte der Ministerpräsidentin dafür, dass die Landesregierung den religiösen Belangen der Menschen eine solche Aufmerksamkeit zukommen lasse. Die bisherige Klarheit und Besonnenheit des politischen Handelns im Bund und in den Ländern in der Pandemie sei „stark und gut“ gewesen, die ständige Transparenz hilfreich. „Die Kirche hat sich hier aus Überzeugung angeschlossen. Jetzt ist es notwendig, den Blick nach vorne zu richten und behutsam Konzepte zu entwickeln, wie auch das religiöse Leben in Gottesdiensten und Seelsorge Schritt für Schritt wieder stärker öffentlich gestaltet werden kann“, so Bischof Bätzing.

„Ich bin dankbar, dass es aufgrund der Initiative der Ministerpräsidentin heute zu einem so konstruktiven und vertrauensvollen Austausch darüber kam, wie wir schrittweise wieder Feiern von Gottesdiensten ermöglichen können. Dabei hat für uns der verantwortungsvolle Umgang mit Risiken und der Schutz von Gesundheit und Leben auch weiterhin oberste Priorität. Deshalb werden wir bis Mitte nächster Woche abgestimmte Schutzkonzepte und Regelungen vorlegen. Unter diesen Voraussetzungen ab dem 3. Mai unsere Kirchen wieder für Gottesdienste zu öffnen, trägt sowohl den notwendigen Schutzanforderungen Rechnung als auch dem Grundrecht auf freie Religionsausübung“, sagte der Präsident der Evangelischen Kirche der Pfalz, Dr. Christian Schad.

Die Ministerpräsidentin und die Spitzen der evangelischen Landeskirchen und katholischen Bistümer waren sich einig, dass eine schrittweise Wiederzulassung öffentlicher Gottesdienste nach dem 30. April noch keine Rückkehr zu den Verhältnissen vor der Pandemie bedeuten könne. Es müsse vor Ort sehr genau geschaut werden, ob die Schutzmaßnahmen tatsächlich eingehalten würden. Der Gesundheitsschutz der Gläubigen und der Seelsorger und Seelsorgerinnen müsse immer an erster Stelle stehen.

„Dass Menschen in der Krise gemeinsam beten können und seelsorgerliche Begleitung erfahren, ist mir auch persönlich sehr wichtig. Es ist zutiefst traurig, wenn Menschen keinen Besuch bekommen können oder sich von geliebten Menschen am Grab nicht verabschieden können“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die Kirchen bestätigten, dass die stark eingeschränkte Möglichkeit, Kranke und Sterbende zu begleiten oder an der Beerdigung von Freunden und Verwandten teilzunehmen, zu den härtesten Folgen der Corona-Pandemie gehörten.