von Kirsten Strasser (Artikel aus der Allgemeinen Zeitung)
So irgendwie, findet Ursula Frankenfeld, ergeht es ihr wie Adam und Eva: „Die Vertreibung aus dem Paradies“, das sei es, was die Stadt mit ihr und den anderen Kleingärtnern im Gonsbachtal vorhabe. Kampflos will sich die Kleingärtnerin nicht geschlagen geben: Vorm Verwaltungsgericht klagt sie gegen die Beseitigungsanordnung für Hütten in dem Landschaftsschutzgebiet. Verhandelt wird am Donnerstag. (Fotos: A. Coerper)
Der Streit um die – laut Stadt rechtswidrige – Bebauung am Gonsbach zieht sich schon seit vielen Jahren hin. Die Stadt verlangt, dass die Häuser und Hütten, die samt und sonders ohne Baugenehmigung errichtet wurden, abgerissen werden. Laut Frankenfeld, die an der Spitze der Bürgerinitiative „Erhalt der Gärten im Gonsbachtal“ steht, spricht von rund 200 Grundstücken und ebenso vielen Betroffenen, die um ihre Gartenanlagen kämpfen. Folglich sieht sie sich auch als eine „Musterklägerin“, die im Interesse der BI vor Gericht zieht.
Gartenbesitzer haben teilweise schon mit Abriss begonnen
Nach Angaben der städtischen Pressestelle geht es allerdings nur noch um drei Fälle, in denen die „Zwangsvollstreckung“, sprich der Zwangsabriss droht. Die Sache kam nämlich im März vergangenen Jahres vor den Stadtrechtsausschuss. Dort habe sich die Stadt mit zwölf Kleingärtnern, die Widerspruch gegen die Beseitigungsanordnung eingelegt hatten, verglichen, erklärt Pressesprecherin Ellen König. Sie müssen ihre Hütten erst bis 31. Dezember 2012 abbauen. Viele weitere Gartenbesitzer hätten gar keinen Widerspruch eingelegt und teilweise schon mit dem Abriss der Häuschen begonnen.
Für Ursula Frankenfeld, die auf auf ihrem Grundstück eine Gerätehütte aus Metall und eine Holzhütte stehen hat, kommt das nicht infrage. Sie beruft sich auf Bestands- und Vertrauenssschutz. Zudem, so das Gericht, mache sie geltend, dass die Stadt bei ihren Beseitigungsanordnungen nicht anhand eines Sanierungskonzepts und damit nicht planmäßig vorgehe. Der Stadt gehe es auch gar nicht um Umweltschutz, ist Frankenfeld überzeugt. „Sie möchte einfach keine Kleingärtner mehr im Gonsbach haben.“
Kleingärtner als Helfer von Haselmaus und Siebenschläfer
Die Kleingärtner, argumentiert Ursula Frankenfeld, seien keine Naturschutzkontrahenten, im Gegenteil. „Viele geschützte Tiere und Pflanzen wären schon lange Zeit aus dem Gonsbachtal verschwunden, wenn es nicht die Kleingärtner gäbe. So zum Beispiel Haselmaus oder Gartensiebenschläfer, diese Tiere benötigen bestimmte Bedingungen, die bisher von den Kleingärtnern geschaffen wurden. Die Stadt kann solche Pflege personell und finanziell nicht leisten. Es scheint so, als lege sie keinen Wert auf den Erhalt einer ökologischen Flora und Fauna lege.“ Ohne ihre Hütten, argumentiert die Frau weiter, könnten die Kleingärtner ihre Gärten aber nicht betreiben.
Doch die Stadt bleibt bislang bei ihrem Standpunkt: Das Tal ist ein Landschaftsschutzgebiet, und dort sind bauliche Anlagen verboten. Einige Hütten stünden schon seit Jahrzehnten da, räumt die Stadt ein. Andere seien aber auch deutlich später gebaut worden, betont Ellen König.