Im Jahr 2017 wurde zur Förderung der E-Mobilität das freie Parken für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im öffentlichen Raum bis zur Höchstparkdauer eingeführt. Die Maßnahme war für einen begrenzten Zeitraum angedacht. Die Stadt Mainz sich nun entschlossen, die Regelung, ähnlich wie in anderen Städten – z.B. in Wiesbaden – nicht mehr zu verlängern. Parkende E-Fahrzeuge benötigen ab sofort zum Parken im öffentlichen Raum wieder einen Parkschein. Hiervon ausgenommen bleiben weiterhin E-Fahrzeuge, die an einem der öffentlichen E-Ladestationen laden. Diese müssen auch weiterhin keine Parkgebühr entrichten. (Foto: H. Kaster)