Direkt zum Inhalt wechseln
|

Förderung von Kinderwunschbehandlungen in Rheinland-Pfalz beginnt am 1. März

Rheinland-Pfalz wird künftig in Kooperation mit dem Bundesfamilienministerium Kinderwunschbehandlungen von ungewollt kinderlosen Paaren fördern. Den Zuschuss erhalten verheiratete und unverheiratete Paare. Darüber hinaus wird Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland auch lesbische Paare fördern, die krankheitsbedingt keine Kinder bekommen können.

Ab dem 1. März 2021 können Paare mit unerfülltem Kinderwunsch einen Antrag zur finanziellen Förderung von Kinderwunschbehandlungen stellen. Zum Start des Förderprogramms erklärte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler: „Verheirateten und nicht verheirateten Paaren soll fortan die finanzielle Last der Kinderwunschbehandlung ein Stück weit genommen werden, in dem der Bund und das Land Rheinland-Pfalz einen Teil der Kosten übernehmen“. Bereits jetzt werden bei bestimmten Ehepaaren rund 50 Prozent der Behandlungskosten von den Krankenkassen übernommen. Der verbleibende Eigenanteil stellt eine erhebliche Belastung für die Paare und nicht selten eine schwer zu überwindende Hürde auf dem Weg zum eigenen Kind dar.

„Ganz besonders freut es mich, dass wir als erstes Bundesland auch den Kinderwunsch von gleichgeschlechtlichen weiblichen Paaren, die krankheitsbedingt keine Kinder bekommen können, fördern werden. Ich finde, das ist ein klares Signal für eine gute und gleichberechtigte Zukunft“, sagte Bätzing-Lichtenthäler. Ebenso ist eine Heiratsurkunde keine Voraussetzung für die Förderung. „Auch das ist ein wichtiges Detail in einer Zeit, in der sich Lebens- und Partnerschaftsformen stetig verändern. Das Förderprogramm ist unbedingt notwendig, am Puls der Zeit und zukunftssicher. Es ist erfreulich, dass es nun an den Start gehen kann“, betonte die Ministerin weiter.

„Deutschlandweit sind über ein Drittel der Menschen zwischen 25 und 59 Jahren ungewollt kinderlos und haben den Wunsch, durch künstliche Befruchtung Kinder zu bekommen“, so Bätzing-Lichtenthäler. Kinderlosigkeit ist längst kein gesellschaftliches Tabu mehr, dennoch muss auch weiter für dieses Thema sensibilisiert werden: „Denn Paare, die für die Erfüllung ihres Kinderwunsches auf medizinische Hilfe angewiesen sind, müssen viele körperliche und emotionale Herausforderungen meistern. Sie sollen deshalb nicht noch zusätzlich die hohen Kosten für die Behandlungen alleine schultern. Ich freue mich, dass wir Paaren mit Kinderwunsch durch unser neues Förderprogramm einen Teil der finanziellen Last abnehmen können und hoffe, dass damit mehr rheinland-pfälzischen Paaren der Kinderwunsch erfüllt werden kann,“ unterstrich die Ministerin.

Die Förderung beantragen können sowohl heterosexuelle als auch homosexuelle weibliche Paare – egal ob verheiratet oder nicht. Gefördert werden können die ersten vier medizinischen Behandlungen. Die Antragstellenden müssen in Rheinland-Pfalz leben und die Behandlung muss ebenfalls in Rheinland-Pfalz durchgeführt werden. Die Frau, die sich der medizinischen Behandlung unterzieht, darf nicht älter als 40 Jahre, der Partner nicht älter als 50 Jahre sein.

Die Antragsunterlagen sind unter folgender Adresse zu finden: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/foerderung/assistierte-reproduktion/

Die gesamte Förderrichtlinie kann auf der Homepage des zuständigen Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung nachgelesen werden. Ebenso ermöglicht das Antragsformular einen guten Überblick über die zu erfüllenden Voraussetzungen, die einzelnen Schritte und die notwendigen Dokumente. Darüber hinaus steht ein Merkblatt zur Verfügung, das über Anspruchsvoraussetzungen und Förderhöhen informiert. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz (LSJV) stehen jederzeit gerne beratend zur Verfügung, damit die Paare mit der anfallenden Bürokratie nicht allein gelassen werden.