Die Europäische Union hat Deutschland 100 Millionen Euro aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) zur Verfügung gestellt, um die Schaffung von Aufnahmekapazitäten für geflüchtete Menschen zu unterstützen. Rheinland-Pfalz hat sich erfolgreich am Interessenbekundungsverfahren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beteiligt und Fördermittel in Höhe von 5.111.043,03 Euro erhalten. Diese sollen nun vollständig an die Kommunen weitergeleitet werden.
„Die Aufnahme, Versorgung und Integration von Geflüchteten stellen Länder und Kommunen dauerhaft vor große Herausforderungen, die nur gemeinsam bewältigt werden können. Der Ausbau und die Stärkung der kommunalen Infrastruktur mithilfe von EU-Fördermitteln ist daher ein zentraler Baustein für ein nachhaltiges und effektives Fluchtaufnahmesystem. Die rheinland-pfälzischen Kommunen profitieren damit von weiteren zusätzlichen Mitteln, nachdem sie für 2024 von Bund und Land bereits 265 Millionen Euro für die Aufnahme und Integration Geflüchteter zur Verfügung gestellt bekommen haben“, so Integrationsministerin Katharina Binz (Grüne).
Die „Initiative Unterbringung“ der EU zielt darauf ab, die Kapazitäten des Asylsystems in den Bereichen Infrastruktur und Dienstleistungen auf lokaler und regionaler Ebene zu stärken. Die Mittel werden den Kommunen nachträglich als temporäre Nothilfe für den Förderzeitraum 2022/2023 zur Verfügung gestellt, um die kommunalen Unterbringungskapazitäten zu erhöhen. Die Antragstellung im Land wurde vom rheinland-pfälzischen Integrationsministerium koordiniert, das auch für die Weiterleitung und Verteilung der Fördermittel an die Kommunen zuständig ist. Kommunen werden die Öffentlichkeit über die EU-Förderung informieren und die Mittel gezielt zum Ausbau der Aufnahmekapazitäten einsetzen, heißt es aus dem Integrationsministerium.
Für die Unterbringung von Flüchtlingen sucht der Landkreis Mainz-Bingen nach Wohnraum. Dabei ist er auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis angewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich hierfür – unabhängig von reinen Wohngebieten oder Mischgebieten – auch explizit Gewerbegebiete, freie Büroflächen, freistehende Lagerräume oder Gebäudekomplexe zur Nutzung eignen könnten. Wer solche Flächen zur Verfügung hat, kann sich an die E-Mail-Adresse integration@mainz-bingen.de des Landkreises wenden.