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Drohnen-Verbot an Fastnacht

Anlässlich der Veranstaltungen im Rahmen der Straßenfastnacht ist der Bereich der Zugstrecke bis zum Rhein bei der deutschen Flugsicherung als Einsatzort der Polizei angemeldet. Es wurde dazu ein NOTAM (Notice to Airmen) veröffentlicht, welche bis Rosenmontag 19 Uhr sämtliche Flüge mit Drohnen oder Modellfliegern untersagt. Diese Regelung bezieht sich auf § 21h LuftVO, wonach es verboten ist über oder in einem seitlichen Abstand von weniger als 100m an Einsatzstellen der Polizei zu fliegen.

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