Wenn ansonsten viel geschimpft wird über die Auflagen des Denkmalschutzes, gibt es nun Freude bei der Stadt: Das Projekt „Rathaussanierung“ erhält eine großzügige Fördersumme der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Für die Restaurierungsarbeiten im Ratssaal des Rathauses von Arne Jacobsen stellt die Stiftung 200.000 Euro zur Verfügung.
Das Rathausgebäude gehört nunmehr zu den über 280 Objekten, die die private Stiftung dank Spenden, der Erträge ihrer Treuhandstiftungen sowie der Mittel der GlücksSpirale, der Rentenlotterie von Lotto, allein in Rheinland-Pfalz fördern konnte.
Das Rathaus am nördlichen Rand der Mainzer Altstadt wurde nach einem Entwurf der dänischen Architekten Arne Jacobsen und Otto Weitling von 1968 bis 1970 geplant und 1974 fertiggestellt. Der Bau erstreckt sich über insgesamt sieben Geschosse, wobei zur Rathaus-Plattform hin nur sechs Geschosse in Erscheinung treten. Den raumhohen Fenstern sind Metallgitterelemente vorgesetzt, so dass eine zweite, in der Anmutung leichte Fassadenschicht entsteht, die mit der schweren Natursteinverkleidung kontrastiert. Das Rathaus ist eines der bedeutendsten Gebäude der Nachkriegsarchitektur in Deutschland. Dazu gehört auch die von Arne Jacobsen gestaltete Ausstattung mit ihrem klaren Design in organischen Formen – die Röhrenaufzüge in der Eingangshalle, die Wanduhren und das Mobiliar in den Sitzungsräumen, die bauzeitlichen Beleuchtungskörper und Wandverkleidungen, die Sitzgelegenheiten im Foyer und in den Fluren, im Hörsaal und im Ratssaal.
Zum Objekt:
Zwischen den beiden entlang des Rheinufers und der Straße Am Rathaus angeordneten Seitenflügeln befindet sich als eigenständiger Baukörper der Ratssaal. Er stellt das Herzstück des Mainzer Rathauses dar. Das kreisförmige Plenum ist ein Ausdruck für eine gemeinschaftliche und demokratische Stadtratsdebatte. Als besonderes Highlight gilt der Teppich in der Mitte des Saals. Er zeigt den Grundriss der Landeshauptstadt mit seinen wichtigsten Verkehrsachsen, inklusive der rechtsrheinischen Gebiete, die heute zu Wiesbaden gehören. Insgesamt bilden die sauber aufeinander abgestimmten Ausstattungselemente eine ästhetische Einheit, die maßgeblich für den Denkmalwert des Gebäudes ist. Die Förderung durch die DSD unterstreicht diesen auch über die Sanierung hinaus bedeutsamen Wert.
Foto: Stiftung Denkmalschutz