Nach Beratungsgesprächen mit der Kanzlerin gibt es seit heute neue Ergebnisse – auch und vor allem für die Länder: „Wir müssen den Teil-Lockdown verlängern. Genauso wie unsere Bürger und Bürgerinnen habe ich mir das anders gewünscht. Es reicht aber noch nicht aus“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer heute Abend.
Das heißt konkret:
Hotels, Gaststätten sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben weiterhin zunächst bis zum 20. Dezember geschlossen.
Bund und Länder gehen davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen bis Anfang Januar insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels erforderlich sein werden. Wir werden vor Weihnachten eine weitere Überprüfung und Bewertung vornehmen. Die Bundesregierung hat dafür die Zusage gemacht, die Hilfen auf Basis der Novemberhilfe im Dezember zu verlängern“, so Malu Dreyer.
Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet
bei reduzierter Personenzahl in den größeren Geschäften über 800m². Über den Dezember hinaus werden die Maskenpflicht und die Kontaktbeschränkungen erweitert.
Rheinland-Pfalz liege bei den Neuinfektionen zwar weiterhin unter dem Bundesdurchschnitt, aber auch hier seien die Zahlen weiterhin deutlich zu hoch, deswegen werde die Landesregierung weitere Maßnahmen ergreifen.
Schutz der vulnerablen Gruppen
In Alten- und Pflegeeinrichtungen
- wird die Besucherzahl begrenzt: nur noch eine Person bzw. maximal 2 Personen aus einem Hausstand pro Tag.
- Besucher müssen zum Schutz ihrer Angehörigen eine FFP2-Maske tragen
- Alle Mitarbeiter in Pflegeheimen werden wöchentlich getestet (auch die Mitarbeiter, die nicht in der Pflege tätig sind wie Hauswirtschaft, Verwaltung, Technik etc.)
- in Regionen mit besonders hohen Inzidenzen, die über dem Landesdurchschnitt liegen, werden die Mitarbeiter zwei Mal pro Woche getestet
Bundesweit weitergehende Kontaktbeschränkungen
Dreyer sei es besonders wichtig, dass Bund und Länder sich auf nachvollziehbare, einheitliche Regelungen verständigen konnten und die Menschen eine Planungsperspektive für den Dezember und die Wintermonate haben: „Wieder normalere Zeiten sind in greifbarer Nähe mit dem hoffentlich bald zur Verfügung stehenden Impfstoff. Auch der gezielte Einsatz von Antigen-Schnelltests bringt uns voran.“
Kontakte im privaten Bereich werden nochmals deutlich reduziert. Zusammenkünfte werden ab dem 1. Dezember über die Wintermonate auf maximal 5 Personen aus zwei Haushalten beschränkt. Kinder bis 14 Jahre zählen dabei nicht mit.
Weihnachten und Silvester im kleinen Kreis
Für die Zeit vom 23. Dezember bis 1. Januar 2021 sind Treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis möglich bis maximal 10 Personen insgesamt. Deren Kinder bis 14 Jahre zählen dabei nicht mit.
In ganz Deutschland sollen, wie in Rheinland-Pfalz, die Ferien schon ab dem 19. Dezember beginnen. Die Tage vor Weihnachten sollten diejenigen, die zu Verwandtenbesuchen aufbrechen, nutzen, um sich in eine Art freiwillige Quarantäne zu begeben.
Silvester
Auch die Silvesterfeiern sind im kleinen Kreis möglich. Privates Böllern zu Silvester ist nicht verboten, öffentlich veranstaltetes Feuerwerk und das Böllern auf belebten Straßen und Plätzen aber schon. Bund und Länder empfehlen den Bürgern zudem, auf Silvesterfeuerwerk in diesem Jahr lieber zu verzichten.
Schulen
„Schulen sind zum Glück keine Infektionsherde. Wir wollen möglichst lange am Unterricht vor Ort festhalten und haben gleichzeitig den Infektions- und Gesundheitsschutz im Blick. In Rheinland-Pfalz bleiben wir deshalb im Einklang mit den heutigen Beschlüssen bei der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den weiterführenden Schulen. In besonderen Infektionshotspots oberhalb einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche werden in Rheinland-Pfalz darüber hinaus ab der kommenden Woche mit der Schulfamilie weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung in den älteren Jahrgängen ab Jahrgangstufe 8 (außer Abschlussklassen) schulspezifisch besprochen, um die Umsetzung der AHA+L Regeln noch besser zu gewährleisten.
Novemberhilfen im Dezember verlängert
Die Ministerpräsidentin dankte der Bundesregierung für ihre Zusage, die Novemberhilfen für die von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Betrieben, Selbstständigen und Einrichtungen für den Dezember zu verlängern. Schausteller und Marktkaufleute seien ausdrücklich eingeschlossen. Die Novemberhilfe wird in den Dezember auf Basis der Novemberhilfe verlängert und das Regelwerk der Überbrückungshilfe III angepasst. Der Bund habe zugesagt, die beihilferechtlichen Fragen unverzüglich zu klären. Ebenso müssten die Antragstellung und die Auszahlung der Novemberhilfe zügig beginnen.
„Für Wirtschaftsbereiche, die in den kommenden Momenten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen, wird der Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe III die Hilfsmaßnahmen bis Mitte 2021 verlängern Dies betrifft insbesondere die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, die Soloselbständigen und die Reisebranche.“