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Corona-News: Geimpfte vs. Ungeimpfte und die Verlängerung der Pandemie

Es geht wieder weiter mit den Bund-Länder-Schalten („Hallo neue Verordnungen!“) – und das Top-Thema ab jetzt: die Segregation von Geimpften und Ungeimpften: Die Impfpflicht durch die Hintertür ist nun da.
Doch von vorne: Egal wie die Inzidenz liegt, soll zum einen die epidemische Lage verlängert werden. Zum anderen werden ab dem 11. Oktober die Bürgertests kostenpflichtig sein (Ausnahmen für Personen, die – etwa aus gesundheitlichen Gründen – nicht geimpft werden können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt – insbesondere Schwangere sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren).
Das heißt: Wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht ab dem 23. August bei Aufenthalten in öffentlichen Innenräumen – wie Restaurants oder Kinos – einen negativen Test, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Das kann ein Antigen-Schnelltest sein, der nicht älter ist als 24 Stunden ist, oder ein negativer PCR-Test, der nicht älter ist als 48 Stunden ist. Wie viel die Schnelltests künftig kosten, liegt in den Händen der Testzentren. In der Vergangenheit waren das zwischen 20 und 30 Euro je Schnelltest. So wird der Druck auf die Nicht-Geimpften enorm erhöht, aber auch eine Spaltung der Gesellschaft voran getrieben. Das Ganze gilt zunächst einmal in Innenräumen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Innengastronomie, an Events und Festen in Innenräumen, körpernahen Dienstleistungen (etwa beim Friseur & Kosmetik), Sport innen, etwa im Schwimmbad oder Fitnessstudio und der Beherbergung – alles ab einer Inzidenz von 35. Die Regelung gilt für alle Personen ab 6 Jahren – ausgenommen sind Schüler, die im Rahmen eines „schulischen Schutzkonzeptes“ regelmäßig getestet werden. Ist die Inzidenz unter 35 wird von der Reglung kein Gebrauch gemacht, es gelten jedoch weiterhin für alle die AHA-Regeln. Verpflichtend für alle bleiben somit Masken im Einzelhandel und ÖPNV.

Zu den weiteren Beschlüssen:
Geimpfte und Genesene werden von den Testauflagen ausgenommen. Auch eine Quarantänepflicht bei der Rückreise nach Deutschland etc. ist für sie nicht mehr erforderlich, außer aus Virus-Varianten-Gebieten.

Großveranstaltungen, Bars und Clubs müssen dem zuständigen Gesundheitsamt Hygienekonzepte vorlegen, um öffnen zu können. Bei Großveranstaltungen wird die Teilnehmerzahl dort begrenzt, wo es erforderlich ist. Sportgroßveranstaltungen können 5.000 Zuschauer haben, bei einer Auslastung von maximal 50 Prozent der Höchstkapazität, jedoch nicht mehr als 25.000 Zuschauer.

Um die damit verbundenen Einschränkungen der Wirtschaftlichkeit auszugleichen, sagt der Bund zu, die Überbrückungshilfen zu verlängern, als auch das Kurzarbeitergeld.

Der Bund wird zur Verhinderung betrieblicher Infektionen die bestehenden Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung anpassen und verlängern. Dies gilt insbesondere für die Pflicht zur Erstellung und Aktualisierung betrieblicher Hygienekonzepte sowie die Testangebotsverpflichtung.

In Zukunft ist nicht mehr die Inzidenz die alles entscheidende Zahl, sondern auch die Impfquote und die Zahl der schweren Krankheitsverläufe sowie die Hospitalisierungen.