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Bischof Kohlgraf über die Studie zum sexuellen Mißbrauch in der Kirche – 53 Beschuldigte seit 1946 im Bistum Mainz

Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf hat sich anlässlich der Veröffentlichung der Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ mit einem Brief an alle Gemeinden im Bistum Mainz gewandt. Darin kündigt er an, dass im Mainzer Dom am Sonntag, 18. November, um 15 Uhr ein Gottesdienst für die Betroffenen von sexualisierter Gewalt durch Kirchenmitarbeiter stattfinden wird.
Wörtlich schreibt er dazu: „Wir wollen in diesem Gottesdient zum Ausdruck bringen, dass wir gemeinsam an der Seite der Betroffenen stehen. Ich will sie als Bischof um Vergebung bitten – und deutlich machen, dass wir das uns Mögliche tun, dass die Taten weiter aufgeklärt, aufgearbeitet und in Zukunft verhindert werden.“

In seinem Brief schreibt Kohlgraf:

„Die Ergebnisse der MHG-Studie zum sexuellen Missbrauch durch Diakone, Priester und männliche Ordensleute, die in diesen Tagen veröffentlicht wurden, haben mich erneut erschüttert. Dass die Wirklichkeit sexuellen Missbrauchs in der Kirche ein Thema ist, war seit Jahren klar. Dennoch zeigen die jetzt offenliegenden Erkenntnisse mir neu, dass wir als Kirche einen langen Weg der Aufarbeitung und des Umgangs mit dem Thema sexualisierter Gewalt vor uns haben. Das gilt auch für mich als Bischof von Mainz. Diesen Weg will ich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bistum Mainz, aber auch mit den Gläubigen gehen und mich dieses Themas mit seinen verschiedenen Feldern annehmen. Trotz vieler Bemühungen in den vergangenen Jahren stehen wir noch am Anfang.
Mit der nun vorgelegten MHG-Studie beginnt eine neue Phase der Aufarbeitung. Es liegen Zahlen vor, die auch für mich erschreckend sind, und die Dunkelziffer wird hoch sein. In den sieben Jahrzehnten seit 1946 sind im Bistum Mainz 53 Geistliche des Missbrauchs beschuldigt worden.
Als Bischof stehe ich vor Fragen, welche die Kirche als Institution betreffen und das kirchliche Selbstverständnis in Frage stellen. Offenbar kann der Priesterberuf auch Männer anziehen, die aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur zum Täter werden. Klerikale Machtstrukturen und ein bestimmtes klerikales Selbstverständnis fördern möglicherweise derartige Verbrechen. Bestimmte Auffassungen der kirchlichen Morallehre verhindern einen offenen Umgang mit den Erfahrungen und Fragen menschlicher Sexualität. Klerikalismus zeigt sich auch in der Praxis der Verantwortlichen, das System zu schützen und damit die Betroffenen zum Schweigen zu bringen. Das sind einige der ganz konkreten Fragen, die von der MHG-Studie benannt werden und denen ich nachgehen werde. Mit plakativen und undifferenzierten Lösungen kommen wir hier jedoch nicht weiter. Das Thema sexualisierter Gewalt und der Umgang damit fordert von vielen einen Haltungswechsel und echte Umkehr. Wie ich als Bischof dies begleiten und selbst leben kann, ist eine drängende Frage für mich.

Der Umgang mit Sexualität und die Reflexion einer emotionalen Persönlichkeitsentwicklung im Priesterseminar ist schon seit vielen Jahren verstärkt Thema in der Priesterausbildung und auch die Präventionsarbeit hat dort einen festen Platz. Ich bin froh, dass wir im Bistum Mainz schon länger eine Theologenausbildung praktizieren, in der Frauen und Männer weite Wegstrecken der Ausbildung gemeinsam gehen, so dass sich keine klerikalen Sonderwelten bilden. Ich werde mich gemeinsam mit den anderen Bischöfen, aber auch mit den Einrichtungen des Bistums Mainz den Ergebnissen und Empfehlungen der jetzt vorgelegten MHG-Studie stellen und den Umgang mit dem Thema sexueller Missbrauch weiter sensibilisieren.

Unsere Aufmerksamkeit haben jedoch in besonderer Weise die Betroffenen von sexualisierter Gewalt verdient. Ihre Situation führt uns unmissverständlich den Auftrag des Evangeliums vor Augen, Menschen groß zu machen, die Kleinen zu stärken und zu schützen. In den kirchlichen Einrichtungen und Gruppen muss eine Kultur der Achtsamkeit gelebt werden, für die wir uns alle einsetzen müssen. Ich bin allen dankbar, die sich als Priester, Haupt- und Ehrenamtliche für diesen kirchlichen Auftrag glaubwürdig einsetzen. Im Bistum Mainz haben in den vergangenen Jahren die in der Seelsorge Tätigen Präventionsschulungen durchlaufen, ebenso alle diejenigen, die sich ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren. In diese Schulungs- und Präventionskonzepte müssen die Ergebnisse der Studie eingebracht werden.

Vertuschung und Schutz der Institution darf es nicht geben. Das muss auch im Umgang mit den Tätern deutlich werden. Im Bistum Mainz finden Betroffene Ansprechpartner, um über ihre Situation zu sprechen. Seit einem Jahr bin ich Bischof von Mainz. Ich trage heute die Verantwortung und stelle mich den Ergebnissen der Studie, die den Zeitraum vor meiner Bischofszeit betreffen. In diesem Jahr hatte ich noch keine Gelegenheit, Betroffenen persönlich zu begegnen. Ich kann ihr Schicksal nur erahnen. Ihr Leid bedauere ich zutiefst. Ich möchte in den kommenden Wochen und Monaten mit Betroffenen das Gespräch suchen, weil es nicht genügt, die Situationen nur aus den Akten herauszulesen.

Die betroffenen Menschen möchte ich nicht als ‚Fälle’ sehen. Auch ihre Lebensgeschichten gehören zum Bistum. Ich will als Bischof auch dieses Stück Vergangenheit in meinem Bistum kennen lernen. Diese Begegnungen werden freilich ohne Öffentlichkeit stattfinden. Dankbar bin ich der Deutschen Bischofskonferenz, die jetzt zur Veröffentlichung der MHG-Studie wieder ein Beratungstelefon für Betroffene anbietet, da die Veröffentlichung der Studie sicher manche alte Wunde aufreißen wird.“

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53 beschuldigte Geistliche sind seit 1946 bekannt geworden
Bislang sind insgesamt 53 beschuldigte Kleriker im Bistum Mainz dokumentiert: Im Rahmen der MHG-Studie wurden Akten aus dem Zeitraum von 1946 bis zum Sommer 2017 gesichtet und Missbrauchsvorwürfe gegen 50 im Bistum Mainz tätige Diözesanoder Ordenspriester erfasst. Hinzu kommen Vorwürfe gegen zwei Ständige Diakone, die allerdings nach den Kriterien der MHG-Studie nicht in die Dokumentation aufzunehmen waren. Darüber hinaus sind nach Abschluss der diözesanen Erhebung für die MHGStudie Vorwürfe gegen einen schon vor Jahrzehnten verstorbenen Priester erhoben worden. Diesen insgesamt 53 Beschuldigten können derzeit 169 Opfer zugeordnet werden; von diesen sind 122 männlich und 47 weiblich. Die früheste im Rahmen der MHG-Studie erfasste Missbrauchstat datiert aus dem Jahr 1931, die letzte aus dem Jahr 2010. Jeder Vorwurf des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen oder erwachsenen Schutzbefohlenen, der dem Bistum Mainz bekannt wird, wird – sofern der Beschuldigte noch am Leben ist – der zuständigen Staatsanwaltschaft mitgeteilt. In den letzten Jahren konnten jedoch viele dieser Vorwürfe nicht mehr staatsanwaltschaftlich verfolgt werden. Da es Missbrauchsopfern oft erst nach vielen Jahren, mitunter sogar erst nach Jahrzehnten, möglich ist, über ihre Erlebnisse zu sprechen, sind tatsächlich die meisten Fälle, die dem Bistum Mainz in den vergangenen Jahren gemeldet wurden, nach staatlichem Recht bereits verjährt. Im Zeitraum, der für die MHG-Studie in den Blick genommen wurde, das heißt seit den 1940er Jahren, wurden 18 Gerichtsverfahren gegen Mitarbeiter des Bistums Mainz (Priester, Diakone und Laien) geführt. Viermal wurden die Angeklagten zur Verbüßung von Haftstrafen verurteilt, drei Verfahren endeten mit einem Freispruch. In den übrigen Fällen lauteten die Urteile auf Freiheitsstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, und/oder auf Geldstrafen.

Kirchliche Verfahren
Nach heutigem kirchlichem Recht müssen alle Verdachtsfälle des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger, die sich in einer kirchlichen Voruntersuchung bestätigen, der Römischen Glaubenskongregation gemeldet werden. Diese entscheidet dann über das weitere Vorgehen und hebt gegebenenfalls die Verjährung auf. Im maßgeblichen Zeitraum der MHGStudie konnten daher zum Beispiel noch Sanktionen gegen einen Kleriker des Bistums Mainz verhängt werden aufgrund von Taten, die bereits mehr als 30 Jahre zurücklagen. Gemäß der seit 2001 geltenden Rechtslage wurde die Glaubenskongregation über fünf Fälle unterrichtet, in denen Priester des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger beschuldigt worden waren. In einem Fall erwies sich, dass die kirchenrechtlichen Tatbestände nicht erfüllt waren; in den anderen vier Fällen kam es zu Strafverfahren. Eines der Verfahren endete mit der Laisierung des Beschuldigten, zwei Beschuldigte wurden mit geringeren Strafen und Auflagen belegt. Das vierte Verfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen. In vielen anderen Fällen waren die Beschuldigten entweder bereits verstorben oder nicht mehr verhandlungsfähig oder der Missbrauchsverdacht hatte sich nicht erhärten lassen.

Leistungen in Anerkennung erlittenen Leids
Im Bistum Mainz sind bislang 52 Anträge auf Anerkennung erlittenen Leids gestellt worden. Davon wurden 47 Anträge bewilligt. Vier Anträge wurden abgelehnt, ein Fall ist derzeit noch offen. Bisher wurde eine Gesamtsumme von 275.000 Euro für die gestellten Anträge gezahlt. Der niedrigste Betrag liegt bei 1.000 Euro, der höchste bei 13.000 Euro. Die Höhe der Zahlungen folgte stets mindestens den Empfehlungen der Zentralen Koordinierungsstelle bei der DBK, in einzelnen Fällen ging sie noch darüber hinaus.
Im Rahmen der Anträge auf Anerkennung erlittenen Leids gibt es insgesamt 13 Anträge, die nach den Kriterien der MHG-Studie keinen Eingang in diese fanden. Die Studie erforschte nur den Missbrauch, der an Minderjährigen durch katholische Priester, durch hauptamtliche Diakone oder durch männliche Ordensangehörige begangen wurde und erforderte für die Dokumentation ein Mindestmaß an Information. Die Mehrzahl der Beschuldigten in diesen 13 Fällen sind Personen, die in kirchlichen Heimen tätig waren: Leiter, Erzieher, auch Erzieherinnen bzw. Ordensschwestern. Daneben gibt es einzelne Vorwürfe gegen nichtpastorale Mitarbeiter und gegen Ehrenamtliche, zum Beispiel in der Jugendarbeit. Die Betroffenen, die diese 13 Anträge gestellt haben, sind alle männlich. Diese Zahlen zeigen, dass bisher bei Weitem nicht jedes Opfer bzw. jeder Betroffene von sexuellem Missbrauch einen solchen Antrag gestellt hat.

Weitere Hilfen für die Opfer von sexuellem Missbrauch
Neben den Zahlungen in Anerkennung des Leids wurde den Betroffenen auch die Übernahme von Therapiekosten angeboten, wofür bislang rund 93.000 Euro aufgewendet worden sind. Einzelnen Betroffenen wurde noch weitergehende finanzielle Unterstützung gewährt. Jedem Opfer wurde das Gespräch mit der Bistumsleitung angeboten. In diesen Gesprächen konnten zum Teil zusätzliche individuelle Hilfsmaßnahmen vereinbart werden, wie zum Beispiel die Vermittlung in eine seelsorgliche Begleitung.

Ausbau der Präventionsmaßnahmen

Der Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs im Bistum Mainz richtet sich an den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz aus und wurde entsprechend der Neufassung dieser Leitlinien vom August 2013 weiterentwickelt. So wurde zum Beispiel neben dem langjährigen männlichen Beauftragten inzwischen noch eine zweite, weibliche Ansprechpartnerin für Opfer sexuellen Missbrauchs ernannt.
Opfer sexuellen Missbrauchs können auch weiterhin Anträge auf Leistungen in Anerkennung ihres Leids stellen. Darüber hinaus engagiert sich die katholische Kirche in ihren Einrichtungen für einen effizienten und umfassenden Schutz vor sexualisierter Gewalt.
Im Januar 2016 wurde dazu zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung (UBSKM) eine Vereinbarung geschlossen. Dabei geht es um die Fortschreibung einer Vereinbarung zur Entwicklung und Implementierung von institutionellen Schutzkonzepten.

Insgesamt ist die Präventionsarbeit im Bistum Mainz in den vergangenen Jahren stark ausgebaut worden (http://praevention.bistummainz.de). Im Bistum Mainz nehmen alle neuen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, an der „Intensiv-Schulung Prävention für nebenberufliche/ ehrenamtliche Mitarbeitende“ teil. Aktuell wird das Angebot der Präventionsarbeit aufgrund eines Personalwechsels überarbeitet. In das neue Schulungsangebot werden auch die Erkenntnisse der aktuellen MHG-Studie mit einfließen.
In den Jahren 2012 bis 2014 wurden alle Priester in eintägigen Großgruppen-Schulungen an verschiedenen Standorten im Bistum geschult. In den Jahren 2012 bis 2014 gab es außerdem jeweils zweitägige Schulungen für Leitungskräfte, unter anderem in Schulen, Alten-und Pflegeheimen, Krankenhäusern, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Themen Sexualität, Zölibat und Prävention sexualisierter Gewalt sind Teil der Priesterausbildung im Bischöflichen Priesterseminar Mainz. Unter anderem wird in Kooperation mit der Präventionsbeauftragten des Bistums ein Kurs zur Prävention sexualisierter Gewalt für die Priesterausbildung mit insgesamt 36 Unterrichtseinheiten durchgeführt. Darüber hinaus ist die Thematisierung von Fragen der Sexualität und sexuellen Identität fester Bestandteil der regelmäßigen Geistlichen Begleitung von Priesteramtskandidaten.

Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens in das Seminar ist ein Gespräch mit einer forensischen Psychologin verpflichtend.
Für die Aufgaben der Prävention, also etwa die Koordinationsstellenarbeit sowie Schulungen von Haupt- und Ehrenamt stehen in den Haushalten der Koordinationsstelle, der Abteilung Fortbildung sowie des Bischöflichen Jugendamtes für das Jahr 2018 rund 100.000 Euro zur Verfügung. Darüber hinaus hat das Bistum mit einer Anschubfinanzierung von 100.000 Euro den an der Universitätsmedizin beheimateten Mainzer Standort des Projektes „Kein Täter werden“ unterstützt. Das an der Berliner Charité entstandene Projekt ist ein niedrigschwelliges Beratungs- und Therapieangebot für Menschen mit pädophilen Neigungen.

Die beiden Ansprechpersonen für die Prüfung von Vorwürfen sexuellen Missbrauchs, eine Frau und ein Mann, sind im Bistum Mainz unabhängig von der Bistumsleitung. Sie stehen nicht in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bistum, arbeiten aber mit der Bistumsleitung in Übereinstimmung mit den Leitlinien konstruktiv zusammen.
Ansprechpartner/-in im Missbrauchsfall im Bistum Mainz sind:
Richard Seredzun – Telefon: 06102 / 599 86 56
Sr. Marie Bernadette Steinmetz RSM – Telefon: 06165 / 2081
E-Mail: missbrauchsbeauftragter@bistum-mainz.de

Dem diözesanen Beraterstab gehören außerdem Fachleute, Frauen und Männer, mit medizinisch- psychotherapeutischem, juristischem – insbesondere strafrechtlichem – und kirchenrechtlichem Sachverstand an.

1 response to “Bischof Kohlgraf über die Studie zum sexuellen Mißbrauch in der Kirche – 53 Beschuldigte seit 1946 im Bistum Mainz

  1. In Fulda wurde der Gedanke aufgegriffen das Zölibat aufzuheben.
    Sollte es dazu kommen gibt es nur Gewinner.
    Die verheirateten Priester machen Erfahrungen als Ehemann und Vater und sind viel kompetenter in Familienfragen was sch in ihrer pastoralen Arbeit positiv bemerkbar machen wird.
    Außerdem, viele pensionierte Priester sind im Alter alleine. Als Priester 1000% Tag für Tag im Einsatz, als Rentner am nächsten Tag auf 0%. Das kann nicht Gotteswille sein. Auch diese Priester haben ein Recht auf Liebe im Alter

    Die Pfarrgemeinde profitiert am meisten, man hat einen Gesprächspartner (Gemeindepfarrer) mit dem man als Mutter, Vater auf Augenhöhe spricht, man hat die gleichen Freuden, das gleiche Leid, die gleichen Hoffnungen für die Kinder.

    Ich habe gelesen was das Bistum bisher an Entschädigung bezahlt hat.
    Das ist sehr viel Geld. Aber man muss auch die Verbrechen an die Kinder dagegen stellen.
    2005 war eine Tochter im Mainzer Kinderheim unter gebracht. Kosten, monatlich 4.000€ ca. 8.000 DM.
    Ich war von 1948 bis 1967 in Heimen der Katholische Kirche. Wenn ich 500€ zu Grunde lege hat die Kirche für mich in 19 Jahren über 114.000€ erhalten-

    Ich wurde vergewaltigt, geschlagen, zur Kinderzwangsarbeit gezwungen. Mir wurde aus sexuellen Gründen ein lebensfähige Berufsausbildung verweigert..
    Ich habe 1967 die Heimaufenthalte verlassen Krank ohne Berufsausbildung mit der ich mein Leben hätte aufbauen können. Alle Verbrechen in den Heimen hatten ein Ende.

    Aber nun habe ich es mit über 50 Jahre Folgeschäden aus den den Heimen zu tun. Lustboy auf der Straße, Hilfsar=
    beitertätigkeit, unterste Lohngruppe, Arbeitslosigkeit immer wieder, mein Leben endete in die Altersarmut.
    Die, die mir geholfen haben waren Freier, ich erhielt Essen, ein Bett, gelegentlich auch Arbeit

    Das alles hätte mir erspart werden können, Anfang der 70ziger Jahre habe ich mich ans Bistum gewendet und gebeten mir behilflich zu sein die Berufsausbildung als Steuergehilfe nachholen zu können die mir im Heim aus sexuellen Gründen verweigert wurde. Ich habe die Verbrechen im Einzelnen geschildert. Die Antwort aus dem Bistum, mir wurde gedroht mich anzuzeigen wenn ich die Erlebnisse in den Heimen aufrecht erhalte und weiter erzähle. Ich erhielt keine Hilfe, obwohl ich immer mal wieder beim Bistum um Hilfe gebeten habe, 2 Kardinäle und den jetzigen Bischof habe ich kontaktiert. Als für mich der Zug des Berufsleben abgefahren war habe ich eine Entschädigungsrente von 600€ monatlich gebeten. Ein Gericht hat der Frau Alexa Whitemann eine Entschädigungsrentr von 600€ zugesprochen.

    2011 erhielt ich eine Entschädigungszahlung, 2018 erhielt ich noch einmal eine Zahlung, aber von Ausgewogenheit kann nicht die Rede sein. Der Gesamtbetrag liegt über 70% unter dem was die Kirchen für mich in 19 Jahren als Unterhaltszahlung erhalten hat. Wenn man dann noch die Verbrechen in den Heimen und die Folgeschäden nach den Heimaufenthalten auf die Waage legt, dann sind die 2 Zahlungen bei weiten keine angemessene Entschädigung. Ich bin heute 70 Jahre alt. Mir geht es nicht mehr um Gerechtigkeit, Entschädigung. Mir geht es um ein lebensfähiges restliches Leben. Deswegen halte ich an meiner Bitte fest mir eine monatliche Rente von 600€ zu bewilligen. Mit dieser Bitte liege ich weit unter einer angemessenen Entschädigung.
    MfG
    Helmut Weiler

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