Ab Mittwoch öffnen auch wieder alle Angebote der Weiterbildungseinrichtungen sowie Musik- und Kunstschulen, ausgenommen Gesangsunterricht. Die Öffnungsregelung gilt auch für weitere Angebote in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen außerhalb der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie für entsprechende Bildungsangebote von Einzelpersonen und umfasst damit zum Beispiel auch das Leistungsspektrum von Kunstschulen.